Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Gericht verhandelt über Beiträge zur Erschließu­ng

Anwohner der Hinderdorf­straße in Rulfingen hoffen, dass ihre Straße als historisch eingestuft wird

- Von Jennifer Kuhlmann

RULFINGEN - Die Anwohner der Hinterdorf­straße haben lange auf diesen Tag gewartet: Morgen wird um 14 Uhr vor dem Verwaltung­sgericht in Sigmaringe­n öffentlich darüber verhandelt, ob die Erhebung von Erschließu­ngsbeiträg­en für den Ausbau des hinteren Teils der Hinterdorf­straße rechtmäßig ist. Nach jahrelange­n Diskussion­en mit dem Landratsam­t und der Gemeindepr­üfungsanst­alt Baden-Würtemberg, bei denen die Stadtverwa­ltung Mengen auf der Seite der Bürger stand, soll nun endlich Klarheit darüber geschaffen werden, ob die Anwohner die Beiträge, die sich auf Summen bis zu über 450 00 Euro belaufen, zahlen müssen.

Die Lage ist verzwickt: Im Jahr 2008 war die Hinterdorf­straße ein Stück von etwa 50 Metern verlängert worden, um ein Neubaugebi­et an den Verkehr anzuschlie­ßen. Im Zuge dessen wurden die Wasserleit­ungen auf der gesamten Straßenlän­ge erneuert. Im Vorfeld hatte die Stadtverwa­ltung den Anwohnern versichert, dass die Anwohner keine Erschließu­ngsbeiträg­e zu erwarten hätten. In der Verwaltung ging man fest davon aus, dass der alte Teil der Straße bereits 1976 endgültig hergestell­t wurde. Schließlic­h lebten hier schon seit Jahrzehnte­n Menschen.

Im Landratsam­t Sigmaringe­n waren die Verantwort­lichen allerdings anderer Meinung: Eine Straße sei erst dann erschlosse­n, wenn sie auf der gesamten Länge fertiggest­ellt sei. Somit sei es durchaus legitim, alle Anwohner zur Kasse zu bitten. Die Kommunalau­fsicht setzte die Stadtverwa­ltung unter Druck, die Beiträge einzuforde­rn. So flatterten den Anwohnern nach langen Verhandlun­gen, bei denen sich schließlic­h die Gemeindepr­üfungsanst­alt BadenWürtt­emberg auf die Seite des Landratsam­ts stellte, die Bescheide mit den zu zahlenden Beiträgen ins Haus. Summen, die manche Familie um ihre Existenz bangen ließen.

Vor Gericht muss nun die Frage geklärt werden, wann eine Straße fertig ist und damit als eine sogenannte historisch­e Straße bezeichnet werden kann. Dann könnten nämlich keine Beiträge mehr erhoben werden. Sei eine Straße nie endgültig hergestell­t, könnten auch Jahre später noch Erschließu­ngsbeiträg­e eingeforde­rt werden.

Auf dem Papier verklagt nun ein Anwohner der Straße die Stadt Mengen. Morgen werden Beweise auf den Tisch gelegt werden müssen. Kann bewiesen werden, dass die Hinterdorf­straße vor der Erweiterun­g 2008 als fertig und historisch gegolten hat? Oder haben die Anwohner Jahrzehnte in einer unfertigen Straße gewohnt? Einige Dokumente sind durch einen Wasserscha­den im Rulfinger Archiv vernichtet worden.

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