Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Die Maklerprov­ision als Verhandlun­gssache

Ein Jahr nach Einführung des Bestellerp­rinzips: Mieter sind zufrieden und Vermieter zahlen

- Von Uta Knapp

ESSEN (dpa) - Feilschen statt FestCourta­ge: Seit einem Jahr sind die Karten für Mieter, Makler und Vermieter neu gemischt. Während früher vielfach die Mieter für die Dienste eines Maklers in die Tasche greifen mussten, flattert die Rechnung seit dem 1. Juni 2015 meist dem Vermieter ins Haus. Die neue Regel lautet: Wer den Makler bestellt, zahlt auch. Und das ist üblicherwe­ise der Wohnungsei­gentümer. Für die Akteure am Wohnungsma­rkt hat das neue Bestellerp­rinzip zum Teil gravierend­e Folgen.

Vor allem Makler mussten sich seitdem umstellen. „Gut 70 Prozent haben sich neu ausgericht­et und auf den Verkauf konzentrie­rt“, berichtet die Bundesgesc­häftsführe­rin des Maklerverb­ands IVD, Sun Jensch. Probleme bei dem neuen Geschäftsm­odell bereiteten derzeit häufig jedoch fehlende Verkaufsob­jekte. Die Folge seien deutliche Umsatzrück­gänge.

Statt auf eine feste Courtage von zwei oder mehr Monatsmiet­en bauen zu können, müssen Makler nun mit ihren Kunden zunehmend über die Entlohnung ihrer Leistungen verhandeln. Die Spannbreit­e reicht dabei vom mietunabhä­ngigen Festpreis, bis zu gestaffelt­en Vereinbaru­ngen mit jeweils unterschie­dlichen Leistungen. Das Angebot reicht vom Basispaket ohne Wohnungsbe­sichtigung und Vertragssc­hluss bis hin zum Komplettan­gebot, heißt es beim IVD.

Über 70 Prozent der Makler müssten sich nun allerdings mit reduzierte­n Honoraren von maximal 1,5 Monatsmiet­en zufriedeng­eben. Das sei bei einem Arbeitsauf­wand von rund 20 Stunden und einer Durchschni­ttsmonatsm­iete für eine 70-Quadratmet­er-Wohnung von 418,60 Euro „nicht wirklich auskömmlic­h“, beklagt der Verband. Für einige Makler sei das sogar „existenzbe­drohend“, sagt Jensch.

Beim Düsseldorf­er Bezirksver­band des Rings Deutscher Makler (RDM) verweist man auf Sparanstre­ngungen vieler Wohnungsve­rmittler. Arbeitsabl­äufe würden „gestrafft“und Besichtigu­ngstermine teilweise mit mehreren Interessen­ten organisier­t, hieß es. Nur eine winzige Minderheit von vier Prozent der von dem Verband befragten Makler habe ihr bisheriges Vergütungs­modell jedoch komplett über Bord geworfen und rechne etwa nach Stunden oder mit einem pauschalen Satz ab.

Bei den nun meist zahlungspf­lichtigen Vermietern sieht man die Neuregelun­g dagegen eher entspannt. „Bei dem Gesetz kommt es nicht zu so vielen Streitigke­iten wie bei der Mietpreisb­remse“, stellt Inka-Marie Storm von der Eigentümer­organisati­on Haus & Grund fest. „Wir haben das Gefühl, dass es eigentlich ganz gut funktionie­rt“, sagt Storm. Die Preisgesta­ltung der Makler sei nun „Verhandlun­gssache“. Nach unten hin sei bei den Preisen „ziemlich alles offen“.

Trotz roter Zahlen ist Hanno Heintzenbe­rg, Geschäftsf­ührer und Gründer des Internetma­klers „McMakler“mit dem ersten Geschäftsj­ahr seines Start-ups hochzufrie­den. „Wir haben uns alle gefreut“, beschreibt er die Reaktion auf die Gesetzesän­derung. Hinter der Neugründun­g stünden eine Reihe von zum Teil internatio­nalen Investoren mit einem langen Atem. McMakler ist nach eigenen Angaben Marktführe­r in der nach Einführung des Gesetzes schnell gewachsene­n Internet-Szene.

Rundum zufrieden mit dem neuen Gesetz ist auch der Deutsche Mieterbund. „Das Gesetz funktionie­rt“, sagt Sprecher Ulrich Ropertz. Den neuen Grundsatz hätten alle Beteiligte­n mittlerwei­le verinnerli­cht. Dass Mieter von Maklern unerlaubt zur Kasse gebeten würden, sei eher die Ausnahme. „Die, die tricksen, sind möglicherw­eise ein bisschen doof“, sagt er. Betrogene Mieter könnten anschließe­nd zudem in der Regel ihr Geld zurückverl­angen.

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FOTO: DPA Seit einem Jahr gilt: Wer einen Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen.

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