Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Berufungsgericht bestätigt 16 Jahre Haft für „Costa Concordia“-Kapitän Schettino
Anklage und Verteidigung scheitern mit ihren Anträgen
FLORENZ (AFP/dpa) - Viereinhalb Jahre nach dem Unglück der „Costa Concordia“vor der Küste Italiens hat ein Berufungsgericht die 16-jährige Haftstrafe für Kapitän Francesco Schettino bestätigt. Das Gericht in Florenz wies damit am Dienstag die Forderung der Anklage nach einer Erhöhung des Strafmaßes auf 27 Jahre und drei Monate ebenso zurück wie den Ruf der Verteidigung nach einem Freispruch.
Nach dem erstinstanzlichen Urteil vom Februar 2015 waren sowohl die Anklage als auch die Verteidigung in Berufung gegangen. Schettino war für die Dauer des Berufungsverfahrens auf freiem Fuß geblieben. Zur Urteilsverkündung erschien er nicht vor dem Berufungsgericht, er verfolgte den Schuldspruch in seinem Heimatort bei Neapel.
Bei dem Schiffsunglück im Januar 2012 waren 32 Menschen ums Leben gekommen, unter ihnen zwölf Deutsche. Schettino hatte die „Costa Concordia“zu nah an die Insel Giglio heranfahren lassen, woraufhin das Kreuzfahrtschiff mit 4229 Menschen an Bord einen Felsen rammte.
Das Gericht sprach Schettino unter anderem der mehrfachen fahrlässigen Tötung und des vorzeitigen Verlassens des Schiffes schuldig.
Schettino verließ damals als einer der ersten das havarierte Schiff und wurde dafür von den Medien „Kapitän Feigling“genannt. Er gab an, von Bord gefallen und zufällig in einem Rettungsboot gelandet zu sein. Dafür erntete er Hohn und Spott. Der frühere Kapitän beklagte, er werde als Einziger für das Unglück verantwortlich gemacht.
Schettino bleibt nun nur noch der Gang vor das Kassationsgericht in Rom, Italiens höchstes Gericht.