Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Drogeriemarkt Müller zieht das Verbot zurück
Mitarbeiter dürfen wieder religiöse Symbole tragen
RAVENSBURG - Die Ulmer Drogeriemarktkette Müller gestattet ihren Mitarbeitern wieder, sichtbar religiöse Symbole zu tragen. Das Verbot, das seit 1. Juni galt, wurde nach Berichten der „Schwäbischen Zeitung“über Beschwerden von Beschäftigten in Ravensburg am 27. Juli wieder zurückgenommen.
Die „Schwäbische Zeitung“hatte Mitte Juli über Klagen von Mitarbeitern einer Ravensburger Müller-Filiale berichtet, wonach das Tragen von Halskettchen mit einem Kreuz daran von ihrem Arbeitgeber untersagt werde. Müller wollte auf Nachfrage zunächst nichts zu diesen Vorwürfen sagen.
Als der SZ-Bericht dann im Internet zu lesen war, reagierte Müller auf seiner Facebook-Seite und schrieb: „Ein Verbot zum Tragen von Kruzifixen entspricht nicht der Haltung unseres Unternehmens. Die MüllerUnternehmensgruppe vertritt und lebt stets eine religiöse Neutralität.“Einen Tag später wiederholte die Abteilung Konzernkommunikation in einer E-Mail an die SZ: „Es gibt kein Verbot.“Der Konzern argumentierte auf seiner Facebook-Seite, man habe „einheitliche Regeln entwickelt, die eventuell missverständlich interpretiert wurden“. Die SZ-Nachfrage, ob die Unternehmensgrundsätze von Müller irgendwo einsehbar seien, blieb daraufhin aber unbeantwortet. Erst vor kurzem wurde die Betriebsordnung der Kette vom 1. Juni, die Bestandteil des Arbeitsvertrags ist, von Müller-Mitarbeitern der „Schwäbischen Zeitung“zugespielt. Dort heißt es wörtlich unter Punkt 12: „Das Tragen sichtbarer religiöser, politischer und sonstiger weltanschaulicher Zeichen ist verboten.“
Auf eine neuerliche Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“in Ulm übersandte die Müller-Konzernkommunikation am Montagabend die aktuell geltende Betriebsordnung. Sie ist datiert auf den 27. Juli und praktisch mit der vom 1. Juni identisch. Nur der strittige Punkt 12 fehlt.
Nach Aussage von Müller-Mitarbeitern wurde die neue, inzwischen wieder überholte Betriebsordnung im Juni 2016 „in allen Filialen neu ausgehängt“. Weiter sagen die Beschäftigten, die anonym bleiben wollen: „Die neue Betriebsordnung unterscheidet sich kaum zur alten, jedoch wurde Punkt 12 neu hinzugefügt. Die Mitarbeiter wurden in Besprechungen darauf hingewiesen, dies zu beachten.“
Die Betriebsordnung ist auch in anderen Punkten unmissverständlich. Die Formulierung „...wird fristlos entlassen“taucht mehrmals auf. Offenbar müssen die Mitarbeiter auch Taschenkontrollen akzeptieren. Einen Schluck Wasser dürfen sie während der Arbeit nicht trinken.