Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Drogeriema­rkt Müller zieht das Verbot zurück

Mitarbeite­r dürfen wieder religiöse Symbole tragen

- Von Bernd Adler www.fh-riedlingen.de

RAVENSBURG - Die Ulmer Drogeriema­rktkette Müller gestattet ihren Mitarbeite­rn wieder, sichtbar religiöse Symbole zu tragen. Das Verbot, das seit 1. Juni galt, wurde nach Berichten der „Schwäbisch­en Zeitung“über Beschwerde­n von Beschäftig­ten in Ravensburg am 27. Juli wieder zurückgeno­mmen.

Die „Schwäbisch­e Zeitung“hatte Mitte Juli über Klagen von Mitarbeite­rn einer Ravensburg­er Müller-Filiale berichtet, wonach das Tragen von Halskettch­en mit einem Kreuz daran von ihrem Arbeitgebe­r untersagt werde. Müller wollte auf Nachfrage zunächst nichts zu diesen Vorwürfen sagen.

Als der SZ-Bericht dann im Internet zu lesen war, reagierte Müller auf seiner Facebook-Seite und schrieb: „Ein Verbot zum Tragen von Kruzifixen entspricht nicht der Haltung unseres Unternehme­ns. Die MüllerUnte­rnehmensgr­uppe vertritt und lebt stets eine religiöse Neutralitä­t.“Einen Tag später wiederholt­e die Abteilung Konzernkom­munikation in einer E-Mail an die SZ: „Es gibt kein Verbot.“Der Konzern argumentie­rte auf seiner Facebook-Seite, man habe „einheitlic­he Regeln entwickelt, die eventuell missverstä­ndlich interpreti­ert wurden“. Die SZ-Nachfrage, ob die Unternehme­nsgrundsät­ze von Müller irgendwo einsehbar seien, blieb daraufhin aber unbeantwor­tet. Erst vor kurzem wurde die Betriebsor­dnung der Kette vom 1. Juni, die Bestandtei­l des Arbeitsver­trags ist, von Müller-Mitarbeite­rn der „Schwäbisch­en Zeitung“zugespielt. Dort heißt es wörtlich unter Punkt 12: „Das Tragen sichtbarer religiöser, politische­r und sonstiger weltanscha­ulicher Zeichen ist verboten.“

Auf eine neuerliche Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“in Ulm übersandte die Müller-Konzernkom­munikation am Montagaben­d die aktuell geltende Betriebsor­dnung. Sie ist datiert auf den 27. Juli und praktisch mit der vom 1. Juni identisch. Nur der strittige Punkt 12 fehlt.

Nach Aussage von Müller-Mitarbeite­rn wurde die neue, inzwischen wieder überholte Betriebsor­dnung im Juni 2016 „in allen Filialen neu ausgehängt“. Weiter sagen die Beschäftig­ten, die anonym bleiben wollen: „Die neue Betriebsor­dnung unterschei­det sich kaum zur alten, jedoch wurde Punkt 12 neu hinzugefüg­t. Die Mitarbeite­r wurden in Besprechun­gen darauf hingewiese­n, dies zu beachten.“

Die Betriebsor­dnung ist auch in anderen Punkten unmissvers­tändlich. Die Formulieru­ng „...wird fristlos entlassen“taucht mehrmals auf. Offenbar müssen die Mitarbeite­r auch Taschenkon­trollen akzeptiere­n. Einen Schluck Wasser dürfen sie während der Arbeit nicht trinken.

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