Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Kollegen können Bürohund nicht ablehnen
BERLIN (dpa) - Hat der Chef zugestimmt, dürfen Mitarbeiter ihren Hund ins Büro mitbringen. Wenn dies den Kollegen dann nicht passt, können sie es nicht mit einem Einspruch verhindern, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) erläutert. Doch was, wenn dann etwas passiert und der Hund etwa zubeißt? Dann haftet in erster Linie der Besitzer des Tieres. Unter Umständen kann allerdings der Chef belangt werden.