Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Alkoholverkauf nach 22 Uhr bald wieder eine Option
Tankstellenpächterin Stenzel muss sich mit der Aral-AG abstimmen - Chance zur Umsatzsteigerung
SIGMARINGEN - Die grün-schwarze Landesregierung will mit einer Änderung im Polizeigesetz das Verbot von Alkoholverkauf nach 22 Uhr aufheben. Gleichzeitig sollen Städte auf bestimmten Plätzen den Alkoholkonsum verbieten können, das allerdings nur räumlich und zeitlich begrenzt. Diese Änderung steht bereits im Koalitionsvertrag von GrünSchwarz. Die Möglichkeit, öffentlichen Alkoholkonsum zu unterbinden, ist bislang juristisch umstritten, wiewohl einige Städte das schon beschlossen haben. Die „Schwäbische Zeitung“hat sich nach den Auswirkungen in Sigmaringen erkundigt.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat den 1. April 2018 als nächstmöglichen Zeitpunkt für die Ãnderung bei den Alkoholverboten genannt. Die Sprecherin der Sigmaringer Stadtverwaltung, Anja Heinz, erläutert die Möglichkeiten, Alkohol in der Öffentlichkeit zu verbieten: „Künftig sollen die Städte und Gemeinden an öffentlich zugänglichen Orten außerhalb von Gebäuden und Außenbewirtschaftungsflächen den Konsum alkoholischer Getränke oder diese mitzuführen, untersagen können.“Dafür müssen allerdings gewisse Voraussetzungen vorliegen.
An diesen Orten muss unter anderem die Belastung durch alkoholbedingte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten besonders hoch sein und dort regelmäßig größere Menschenmengen anzutreffen sein. Außerdem soll das Verbot räumlich eng eingegrenzt und auf bestimmte Tage und an diesen zeitlich beschränkt werden. „Die Prüfung, ob eine Örtlichkeit in Sigmaringen die geforderten Voraussetzungen erfüllt, wird erst nach Vorliegen der Abwägungskriterien erfolgen können“, teilt Heinz auf Anfrage der SZ mit.
In Sigmaringen schließt der letzte Supermarkt abends um 22 Uhr. Insofern sind praktisch nur Tankstellen von der Aufhebung des Verbots betroffen. Sabine Stenzel hat drei Tankstellen, eine in Tuttlingen und zwei in Sigmaringen. „Nachdem es das Verbot gab, nach 22 Uhr Alkohol zu verkaufen, haben wir unsere nachts geöffnete Tankstelle an der Laizer Straße um 22 Uhr geschlossen.“Das habe viel Umsatz und Arbeitsplätze gekostet. Ihre Tankstelle sei damals die einzige im Kreis gewesen, die rund um die Uhr geöffnet hatte. Man habe da gute Geschäfte gemacht. „Es gibt aber ja auch viele andere Warengruppen außer Alkohol, die nach 22 Uhr verkauft wurden“, betont sie.
Sollte das Verbot aufgehoben werden, kann Stenzel in zwei ihrer Tankstellen nur in Rücksprache mit der Aral-AG die Öffnungszeiten wieder erweitern, da sie hier Pächterin ist. Bei der Tankstelle in Laiz ist sie Eigentümerin, da kann sie selbst entscheiden, wie lange sie geöffnet hat. „Wir müssen jetzt mal abwarten, wie sich das entwickelt, aber wenn der Rahmen passt, kann man über längere Öffnungszeiten reden“, sagt Stenzel. Schließlich sei sie ja Unternehmerin und wenn man Umsatz generieren könne, sei das ja wichtig. Der Verkauf von Benzin sei ja ohnehin inzwischen nicht mehr das Hauptgeschäft bei Tankstellen.
Im Prinzip geht es nur um die Tankstelle an der Laizer Straße, denn in Tuttlingen ist ohnehin 24 Stunden geöffnet und in Laiz lohnt es sich nicht, die Nacht über zu öffnen. Das Problem mit alkoholisierten Flüchtlingen sieht Stenzel als nicht so gravierend an. „Wir hatten auch früher Probleme mit Betrunkenen und der Sauerei, die sie hinterlassen haben, aber die Probleme waren zu bewältigen“, sagt sie. Überdies gebe es unter den Flüchtlingen sehr viele ordentliche und freundliche Leute, man solle das nicht verallgemeinern.