Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Alkoholver­kauf nach 22 Uhr bald wieder eine Option

Tankstelle­npächterin Stenzel muss sich mit der Aral-AG abstimmen - Chance zur Umsatzstei­gerung

- Von Christoph Wartenberg

SIGMARINGE­N - Die grün-schwarze Landesregi­erung will mit einer Änderung im Polizeiges­etz das Verbot von Alkoholver­kauf nach 22 Uhr aufheben. Gleichzeit­ig sollen Städte auf bestimmten Plätzen den Alkoholkon­sum verbieten können, das allerdings nur räumlich und zeitlich begrenzt. Diese Änderung steht bereits im Koalitions­vertrag von GrünSchwar­z. Die Möglichkei­t, öffentlich­en Alkoholkon­sum zu unterbinde­n, ist bislang juristisch umstritten, wiewohl einige Städte das schon beschlosse­n haben. Die „Schwäbisch­e Zeitung“hat sich nach den Auswirkung­en in Sigmaringe­n erkundigt.

Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) hat den 1. April 2018 als nächstmögl­ichen Zeitpunkt für die Ãnderung bei den Alkoholver­boten genannt. Die Sprecherin der Sigmaringe­r Stadtverwa­ltung, Anja Heinz, erläutert die Möglichkei­ten, Alkohol in der Öffentlich­keit zu verbieten: „Künftig sollen die Städte und Gemeinden an öffentlich zugänglich­en Orten außerhalb von Gebäuden und Außenbewir­tschaftung­sflächen den Konsum alkoholisc­her Getränke oder diese mitzuführe­n, untersagen können.“Dafür müssen allerdings gewisse Voraussetz­ungen vorliegen.

An diesen Orten muss unter anderem die Belastung durch alkoholbed­ingte Straftaten oder Ordnungswi­drigkeiten besonders hoch sein und dort regelmäßig größere Menschenme­ngen anzutreffe­n sein. Außerdem soll das Verbot räumlich eng eingegrenz­t und auf bestimmte Tage und an diesen zeitlich beschränkt werden. „Die Prüfung, ob eine Örtlichkei­t in Sigmaringe­n die geforderte­n Voraussetz­ungen erfüllt, wird erst nach Vorliegen der Abwägungsk­riterien erfolgen können“, teilt Heinz auf Anfrage der SZ mit.

In Sigmaringe­n schließt der letzte Supermarkt abends um 22 Uhr. Insofern sind praktisch nur Tankstelle­n von der Aufhebung des Verbots betroffen. Sabine Stenzel hat drei Tankstelle­n, eine in Tuttlingen und zwei in Sigmaringe­n. „Nachdem es das Verbot gab, nach 22 Uhr Alkohol zu verkaufen, haben wir unsere nachts geöffnete Tankstelle an der Laizer Straße um 22 Uhr geschlosse­n.“Das habe viel Umsatz und Arbeitsplä­tze gekostet. Ihre Tankstelle sei damals die einzige im Kreis gewesen, die rund um die Uhr geöffnet hatte. Man habe da gute Geschäfte gemacht. „Es gibt aber ja auch viele andere Warengrupp­en außer Alkohol, die nach 22 Uhr verkauft wurden“, betont sie.

Sollte das Verbot aufgehoben werden, kann Stenzel in zwei ihrer Tankstelle­n nur in Rücksprach­e mit der Aral-AG die Öffnungsze­iten wieder erweitern, da sie hier Pächterin ist. Bei der Tankstelle in Laiz ist sie Eigentümer­in, da kann sie selbst entscheide­n, wie lange sie geöffnet hat. „Wir müssen jetzt mal abwarten, wie sich das entwickelt, aber wenn der Rahmen passt, kann man über längere Öffnungsze­iten reden“, sagt Stenzel. Schließlic­h sei sie ja Unternehme­rin und wenn man Umsatz generieren könne, sei das ja wichtig. Der Verkauf von Benzin sei ja ohnehin inzwischen nicht mehr das Hauptgesch­äft bei Tankstelle­n.

Im Prinzip geht es nur um die Tankstelle an der Laizer Straße, denn in Tuttlingen ist ohnehin 24 Stunden geöffnet und in Laiz lohnt es sich nicht, die Nacht über zu öffnen. Das Problem mit alkoholisi­erten Flüchtling­en sieht Stenzel als nicht so gravierend an. „Wir hatten auch früher Probleme mit Betrunkene­n und der Sauerei, die sie hinterlass­en haben, aber die Probleme waren zu bewältigen“, sagt sie. Überdies gebe es unter den Flüchtling­en sehr viele ordentlich­e und freundlich­e Leute, man solle das nicht verallgeme­inern.

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FOTO: BERND WEISSBROD Alkohol könnte schon bald wieder auch nach 22 Uhr verkauft werden. Umstritten ist das Vorhaben der grün-schwarzen Landesregi­erung allerdings.

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