Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Noch vor dem ersten Spatenstich
Bei Schäden auf der Baustelle haftet meistens der Bauherr – deshalb sollte er sich rechtzeitig versichern
ie Kabel, die nachts von der Baustelle gestohlen werden, Nachbars Kind, das in die Baugrube fällt, Starkregen, der den Rohbau unter Wasser setzt – Gefahren während des Baus eines Hauses gibt es viele. In den meisten Fällen müssen Bauherren dafür selber geradestehen. Doch sie können sich absichern.
Das Wichtigste ist eine Haftpflichtversicherung. Bei kleineren Umbauten reicht in der Regel die Privathaftpflicht. „Bis 50 000 Euro Bausumme ist der Bauherren-Haftpflichtschutz meist mit drin“, sagt Annegret Jende von der Stiftung Warentest in Berlin.
Bei größeren Vorhaben – etwa dem Bau eines Einfamilienhauses – sollten Bauherren aber noch vor dem ersten Spatenstich eine gesonderte Haftpflichtversicherung abschließen. „Die Bauherrenhaftpflicht zahlt, wenn Fremde durch die Baustelle zu Schaden kommen“, erklärt Jende. Diese Versicherung sei „unbedingt notwendig“.
Auf Sturmschäden vorbereitet sein
Beispiele für mögliche Schäden gibt es viele, sagt Eva Neumann vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin: „Ein Sturm schleudert einen Gerüstbalken auf das Auto des Nachbarn. Ein herunterfallender Ziegel verletzt einen Passanten. Ein Besucher der Baustelle stolpert und stürzt. Unbefugt auf der Baustelle spielende Kinder fallen in einen mangelhaft abgesicherten Keller.“
Heutzutage beauftragen viele einen Bauträger, der wiederum Aufträge an einzelne Gewerke vergibt. Wer hier für Schäden haftet, bestimmt die Vertragslage. „Wenn Sie ein Grundstück kaufen und dann eine Hausbaufirma beauftragen, sind Sie immer in der Haftung“, sagt Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Eva Neumann ergänzt, dass ein privater Bauherr mit einem Architekten oder mit einem Bauträger vertraglich vereinbaren könne, dass dieser für die Kontrolle von Arbeitsschutz oder die Absicherung der Baustelle verantwortlich ist und dann auch die Haftung für Schäden übernimmt.
Jende rät allerdings zur Vorsicht: „Der Bauherr kann die Pflicht zur Absicherung zwar auf Firmen oder einen Bauleiter übertragen, aber das ist Unfallopfern gegenüber oft unwirksam.“Deswegen müsse auch in diesen Fällen zunächst der Bauherr zahlen. Ob er vom Bauleiter oder Firmeninhaber dafür Ersatz erhält, sei ungewiss.
Bauherrenhaftpflicht nicht unbedingt teuer
Eine Bauherrenhaftpflicht muss übrigens nicht unbedingt teuer sein: Die Beiträge fangen bei den von Stiftung Warentest untersuchten Produkten im jüngsten Test bei weniger als 100 Euro an. Auch Krolzik nennt Gesamtkosten für die ganze Bauphase von etwa 100 bis 200 Euro.
Etwas teurer – laut Stiftung Warentest ab etwa 250 Euro für eine Bausumme von 250 000 Euro – ist eine Bauleistungsversicherung. Sie ist laut Jende kein absolutes Muss, aber sehr empfehlenswert. Sie zahlt, wenn auf der Baustelle aus unvorhergesehenen Gründen Schäden entstehen. „Viele Bauherren werden kaum in der Lage sein, einen von einem Unwetter zerstörten Rohbau auf eigene Kosten neu zu errichten“, sagt Jende. Die Versicherung greife zum Beispiel auch, wenn Material von der Baustelle gestohlen wird, ergänzt Krolzik. Allerdings nur, wenn das Material schon fest eingebaut sei.
Die Bauleistungsversicherung schützt aber nicht vor Schäden durch Brände, Blitzschläge oder Explosionen. Will sich der Bauherr davor schützen, hat er zwei Optionen: Er schließt eine Bauleistungsversicherung bei einem Anbieter ab, der den Schutz gegen Feuer für einen Aufschlag zusätzlich versichert. „Der Aufschlag kostet zum Beispiel für ein 150 000-Euro-Bauvorhaben zwischen 18 und 68 Euro extra“, erklärt Jende anhand der jüngsten Test-Ergebnisse. Möglich ist auch eine Feuerrohbauversicherung.
„Wohngebäudeversicherungen enthalten diesen Schutz oft ohne Aufpreis“, sagt Jende. „Es ist also eine lohnenswerte Überlegung, die Wohngebäudeversicherung bereits vor Baubeginn abzuschließen“, meint auch Neumann. Die Feuerrohbauversicherung gelte dann üblicherweise sechs bis zwölf Monate vor der Bezugsfertigkeit und sei beitragsfrei. „Die Wohngebäudeversicherung braucht jeder Eigentümer ohnehin spätestens ab Bezugsfertigkeit der Immobilie“, sagt Neumann.
Private Helfer bei der Bauberufsgenossenschaft melden
Übrigens: In allen diesen Versicherungen sind Unfälle von Freunden und Verwandten, die beim Bau helfen, nicht eingeschlossen. „Dieses sollte jedoch unbedingt berücksichtigt werden“, sagt Neumann. Laut Gesetz müssen private Helfer bei der regional zuständigen Bauberufsgenossenschaft angemeldet werden, spätestens eine Woche nach Baubeginn, ergänzt Jende. Die Bauherren und ihre Ehepartner könnten sich ebenfalls bei der Bauberufsgenossenschaft absichern. Außerdem sollten sie über eine private Unfallversicherung nachdenken. (dpa)