Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Tipps für Wohnungssuchende und Anbieter
Die Polizei rät Wohnungssuchenden, die Kaution nie vor Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen, sondern erst, wenn der Mietvertrag unterschrieben und der Schlüssel übergeben ist. Künftige Mieter sollten außerdem überprüfen, ob der Makler beziehungsweise Vermieter wirklich existiert. Sie können sich dazu den Ausweis zeigen lassen. Auch ein Anruf im angeblichen Maklerbüro kann Klarheit bringen. Dabei sollten Wohnungssuchende aber nicht die Telefonnummer verwenden, die in der Immobilienanzeige angegeben ist, sondern die Nummer im Internet recherchieren. Auch Wohnungsanbieter können dazu beitragen, interessierten Mietern Sicherheit zu geben: Sie sollten diese aufklären, dass Zahlungen immer erst nach Vertragsunterzeichnung fällig sind. Makler sollten ihren Maklerschein vorzeigen oder zeigen, dass sie Mitglied in einem Berufsverband sind. (knf)