Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Gutachten stärkt Helfer
EU-Staaten sollen Menschen aus Seenot retten
OSNABRÜCK (epd) - Der Versuch Italiens, Hilfsorganisationen bei der Rettung von Flüchtlingen im Mittelmeer zu behindern, verstößt einem Gutachten zufolge gegen Völkerrecht. Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages unterstreicht die völkerrechtliche Pflicht der EU-Staaten, bei der Rettung von Menschen aus Seenot zusammenzuarbeiten. Zudem sollen sie auch zivilen Schiffen von Hilfsorganisationen einen Nothafen anbieten, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“berichtet.
In dem Gutachten, das der Zeitung vorliegt, schreiben die Wissenschaftliche Dienste, die EU-Mitgliedstaaten hätten zwar einen Ermessensspielraum. Dieser dürfe aber nicht dazu führen, dass die Koordinierung von Rettungsaktionen blockiert wird oder ins Leere läuft.
Die Dienste kommen zu dem Ergebnis, dass das im Kodex vorgesehene Verbot, Flüchtlinge auf Frachter oder Containerschiffe umsteigen zu lassen, internationalen Abkommen widerspricht. Jeder Staat müsse dafür sorgen, dass der Kapitän des Hilfe leistenden Schiffes so schnell wie möglich die Geretteten absetzen und seinen ursprünglichen Kurs wiederaufnehmen kann.
Der Kodex, den die meisten Hilfsorganisationen nicht unterzeichnen wollen, sei zudem nicht rechtsverbindlich. Nach Schätzungen werden derzeit mehr als 40 Prozent der geretteten Bootsflüchtlinge im Mittelmeer von privaten Hilfsorganisationen aufgenommen, wie die Zeitung schreibt.