Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Nach dem Ausweis fragen alle getesteten Verkäufer
Trotzdem erhält eine 17-jährige Testkäuferin in zwei Mengener Geschäften hochprozentigen Alkohol
MENGEN (sz) - Das Personal in den Mengener Geschäften hält sich mehrheitlich an den Jugendschutz. Das haben Alkoholtestkäufe einer Jugendlichen, die das Ordnungsamt der Stadt Mengen initiiert hat, ergeben. In sechs von insgesamt acht Verkaufsstellen erhielt die 17-jährige Testkäuferin keinen hochprozentigen Alkohol. Laut einer Pressemitteilung der Stadt Mengen sei das Ergebnis zufriedenstellend, man wolle die Kontrollen jedoch beibehalten.
Das Ordnungsamt der Stadt Mengen hat bereits zum zweiten Mal in Zusammenarbeit mit der Polizei Alkoholtestkäufe in Supermärkten und Tankstellen organisiert. „Die getesteten Verkaufsstellen wurden vorab durch die Stadtverwaltung auf die geplanten Testkäufe hingewiesen“, heißt es in der Mitteilung der Stadt. „Ziel der Alkoholtestkäufe war es, das Verkaufspersonal hinsichtlich der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen zu sensibilisieren.“
Diesen präventiven Maßnahmen käme im Kampf gegen den übermäßigen Alkoholkonsum bei Jugendlichen besondere Bedeutung zu, heißt es weiter. Einzelhändler sowie Gastronomen trügen hierbei die Verantwortung, die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen durch entsprechende Alterskontrollen durchzusetzen.
Nach dem Jugendschutzgesetz ist die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich verboten. An Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen keine branntweinhaltigen Getränke und Lebensmittel abgegeben werden.
Bei den Kontrollen sei eine auswärtige Jugendliche eingesetzt worden, die allerdings bei allen Kontrollen ständig durch einen Polizeibeamten in Zivil und einer Mitarbeiterin der Stadt Mengen begleitet wurde. In sechs von insgesamt acht Verkaufsstellen erhielt die 17-jährige Testkäuferin keinen hochprozentigen Alkohol – in zwei Verkaufsstellen wurde der branntweinhaltige Alkohol trotz Ausweiskontrolle an die 17-Jährige abgegeben. Die Angestellten hatten das Alter der jungen Frau falsch berechnet.
Auf die Verkäufer, die gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes verstoßen haben, kommt nun ein Bußgeld zu. Darüber wurden die betroffenen Personen sowie die jeweiligen Vorgesetzten im Anschluss an die Testkäufe informiert.
Das Ergebnis ist laut der Pressemitteilung zufriedenstellend, dennoch möchte die Stadt Mengen das Thema Alkohol und Jugendschutz im Blick behalten und die regelmäßigen Kontrollen in Verkaufsstellen sowie in Gaststätten beibehalten.