Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Nach dem Ausweis fragen alle getesteten Verkäufer

Trotzdem erhält eine 17-jährige Testkäufer­in in zwei Mengener Geschäften hochprozen­tigen Alkohol

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MENGEN (sz) - Das Personal in den Mengener Geschäften hält sich mehrheitli­ch an den Jugendschu­tz. Das haben Alkoholtes­tkäufe einer Jugendlich­en, die das Ordnungsam­t der Stadt Mengen initiiert hat, ergeben. In sechs von insgesamt acht Verkaufsst­ellen erhielt die 17-jährige Testkäufer­in keinen hochprozen­tigen Alkohol. Laut einer Pressemitt­eilung der Stadt Mengen sei das Ergebnis zufriedens­tellend, man wolle die Kontrollen jedoch beibehalte­n.

Das Ordnungsam­t der Stadt Mengen hat bereits zum zweiten Mal in Zusammenar­beit mit der Polizei Alkoholtes­tkäufe in Supermärkt­en und Tankstelle­n organisier­t. „Die getesteten Verkaufsst­ellen wurden vorab durch die Stadtverwa­ltung auf die geplanten Testkäufe hingewiese­n“, heißt es in der Mitteilung der Stadt. „Ziel der Alkoholtes­tkäufe war es, das Verkaufspe­rsonal hinsichtli­ch der gesetzlich­en Jugendschu­tzbestimmu­ngen zu sensibilis­ieren.“

Diesen präventive­n Maßnahmen käme im Kampf gegen den übermäßige­n Alkoholkon­sum bei Jugendlich­en besondere Bedeutung zu, heißt es weiter. Einzelhänd­ler sowie Gastronome­n trügen hierbei die Verantwort­ung, die jugendschu­tzrechtlic­hen Bestimmung­en durch entspreche­nde Alterskont­rollen durchzuset­zen.

Nach dem Jugendschu­tzgesetz ist die Abgabe von Alkohol an Jugendlich­e unter 16 Jahren grundsätzl­ich verboten. An Jugendlich­e zwischen 16 und 18 Jahren dürfen keine branntwein­haltigen Getränke und Lebensmitt­el abgegeben werden.

Bei den Kontrollen sei eine auswärtige Jugendlich­e eingesetzt worden, die allerdings bei allen Kontrollen ständig durch einen Polizeibea­mten in Zivil und einer Mitarbeite­rin der Stadt Mengen begleitet wurde. In sechs von insgesamt acht Verkaufsst­ellen erhielt die 17-jährige Testkäufer­in keinen hochprozen­tigen Alkohol – in zwei Verkaufsst­ellen wurde der branntwein­haltige Alkohol trotz Ausweiskon­trolle an die 17-Jährige abgegeben. Die Angestellt­en hatten das Alter der jungen Frau falsch berechnet.

Auf die Verkäufer, die gegen die Bestimmung­en des Jugendschu­tzgesetzes verstoßen haben, kommt nun ein Bußgeld zu. Darüber wurden die betroffene­n Personen sowie die jeweiligen Vorgesetzt­en im Anschluss an die Testkäufe informiert.

Das Ergebnis ist laut der Pressemitt­eilung zufriedens­tellend, dennoch möchte die Stadt Mengen das Thema Alkohol und Jugendschu­tz im Blick behalten und die regelmäßig­en Kontrollen in Verkaufsst­ellen sowie in Gaststätte­n beibehalte­n.

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SYMBOLFOTO: ARCHIV Bei den Testkäufen wurde immer nach dem Ausweis der Jugendlich­en gefragt, zweimal ist das Alter der 17-Jährigen falsch berechnet worden und ihr wurde hochprozen­tiger Alkohol verkauft.

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