Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Getötetes Baby: Der Gerichtstermin steht
23-Jähriger wird Mord vorgeworfen – Verhandlung beginnt am 30. November
MENGEN/RAVENSBURG - Die junge Frau, die Ende Mai in der Nähe eines Hofs in Rulfingen ihr Kind zur Welt gebracht und es dann getötet haben soll, muss sich nun vor dem Ravensburger Landgericht verantworten. Das Schwurgerichtsverfahren beginnt am Donnerstag, 30. November, um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Mord aus niederen Beweggründen vor.
Hochschwanger war die 23-Jährige aus dem Landkreis Konstanz am späten Abend des 24. Mai dieses Jahres unterwegs. Gemeinsam mit ihrem 22-jährigen Freund und einem befreundeten Pärchen (28 und 29 Jahre) befand sie sich auf der Heimfahrt von einer Urlaubsreise in Österreich, als sie von den Wehen überrascht wurde. Bei einem Hof in Rulfingen wurde eine Pause eingelegt. Beide Autos hielten dort an. Den Aussagen der Frau zufolge will sie ihr Kind in der Nähe allein zur Welt gebracht haben. Danach soll sie dem Mädchen Papiertücher in den Mund gestopft und es auf freiem Gelände zwischen Strohballen hilf- und schutzlos zurückgelassen haben. Laut Obduktionsbericht erstickte der Säugling kurz darauf.
Drei Tage später wurde das tote Baby entdeckt und die Fahndung nach der Mutter aufgenommen. Polizei und Staatsanwaltschaft entschieden sich, die genaue Adresse des Fundorts und das Foto einer am Tatort zurückgelassenen blutverschmierten Hose zu veröffentlichen. Daraufhin ging ein entscheidender Hinweis ein, der von einem der Begleiter der 23-Jährigen stammte. Die Frau konnte so in einem Krankenhaus ausfindig gemacht werden, in das sie sich später selbst eingewiesen hatte.
Bei den folgenden Vernehmungen hatte die 23-Jährige angegeben, dass sie die Schwangerschaft ihrem gesamten Umfeld verheimlicht habe. Ihr Plan sei gewesen, das Baby nach der Geburt in eine Babyklappe zu legen. Als die Wehen dann so plötzlich während der Fahrt einsetzten, habe sie aus Panik gehandelt. „Die Angeklagte soll die Tat aus finanziellen und beruflichen Gründen sowie mit Blick auf die laufende Beziehung zu ihrem Partner ausgeführt haben“, heißt es auf der Homepage des Landgerichts Ravensburg. „Die Staatsanwaltschaft geht vom Vorliegen des Mordmerkmales der niedrigen Beweggründe aus.“Die Frau war nach ihrer Vernehmung in Untersuchungshaft genommen worden. Gegen den 22-jährigen Freund der Angeklagten und das befreundete Paar, mit dem die Frau in der Tatnacht unterwegs war, wird wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt.
Der Tod des Babys hatte nicht nur in Mengen für Bestürzung gesorgt, sondern bundesweit Aufmerksamkeit erhalten. In sozialen Netzwerken wurde vor allem diskutiert, wie es der Frau gelungen sein sollte, die Schwangerschaft zu verheimlichen, ob die Begleiter wirklich nichts mitbekommen haben und an welche Anlaufstellen sich Frauen in ähnlichen Situationen wenden können.
Weitere Verhandlungstermine sind auf den 5. und 7. Dezember jeweils um 9 Uhr, 14. Dezember um 14 Uhr, 21. und 22. Dezember jeweils um 9 Uhr, 8. Januar um 14 Uhr, 12. und 18. Januar 2018 jeweils um 9 Uhr festgesetzt.