Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
„Exhibitionismus gegenüber Kindern ist Missbrauch“
Ein 40 bis 50 Jahre alter Mann onaniert vor Mädchen – Polizeisprecher Uwe Krause erklärt, wie sich Betroffene verhalten sollen
BIBERACH - In regelmäßigen Abständen treibt ein Exhibitionist in Biberach sein Unwesen. Am Wochenende onanierte der 40 bis 50 Jahre alte Mann vor einer Gruppe Mädchen am Sportplatz des Berufsschulzentrums. Als eines der Mädchen das Smartphone zückte, um die Polizei zu verständigen, flüchtete der mutmaßliche Täter auf einem Herrenrad. SZ-Volontärin Maike Woydt hat bei Uwe Krause, Sprecher des Polizeipräsidiums Ulm, nachgefragt, wie sich Betroffene im Fall eines solchen Übergriffs verhalten sollen.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich auf einen Exhibitionisten treffe?
Der Grundsatz lautet: Ignorieren Sie die exhibitionistische Handlung, gescher hen Sie aus dem Blickfeld und verständigen Sie umgehend über den Notruf 110 die Polizei. Ist dies nicht möglich, bitten Sie Passanten oder Personen in der Nähe um Unterstützung. Sprechen Sie mit ihren Kindern über dieses Thema. Stärken sie das Selbstvertrauen. Kinder sollten wissen, dass sie wegschauen und weggehen sollen, aber kein Grund zur Panik besteht. Die schnelle Verständigung der Polizei ist in solchen Fällen besonders wichtig. Exhibitionismus gegenüber Kindern wird als Missbrauch eingestuft und hart bestraft.
Hilft es der Polizei, wenn ich ein Foto von dem mutmaßlichen Täter mache, oder ist das gar verboten?
Ein Foto von einem Straftäter auf fri- Tat zu machen ist zulässig, wenn das Bild anschließend der Polizei übergeben und nicht geteilt oder in anderer Form verbreitet wird. Priorität sollte der Anruf bei der Polizei haben.
Wie schwer ist es, solche Personen zu fassen?
Leider erfahren wir oft erst im Nachhinein von solchen Straftaten. Das erschwert die Ermittlungen enorm. Ein sofortiger Notruf mit einer Personenbeschreibung und Benennung der Fluchtrichtung hilft der Polizei bei der Fahndung und führt nicht selten zur Festnahme. Einen Exhibitionisten im Nachhinein zu ermitteln ist aufwendig. Wohnort und Tatort liegen nicht selten weit auseinander. Die Aufklärungsquote ist dennoch recht hoch.
In Biberach taucht seit einiger Zeit immer wieder ein Exhibitionist auf – welche Maßnahmen trifft die Polizei, um solche Übergriffe zu verhindern?
Wir sind in den Bereichen, wo der Mann gesehen wurde, verstärkt präsent. Parallel laufen die Ermittlungen zur Feststellung der Person.
Lässt sich bei den Vorfällen ein einheitliches Muster erkennen?
Bei den drei aktuellen Fällen dürfte es sich um den gleichen Täter gehandelt haben. Exhibitionisten sind in den allermeisten Fällen Mehrfachtäter.
Denken Sie, dass von dem Mann eine Gefahr für die Bevölkerung ausgeht?
In der Regel ist das Gefahrenpotential bei dieser Tätergruppe nicht hoch. Sie wollen schockieren und ein Machtgefühl erleben. Exhibitionismus ist aber keinesfalls eine Bagatelle, sondern eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden kann.