Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

„Exhibition­ismus gegenüber Kindern ist Missbrauch“

Ein 40 bis 50 Jahre alter Mann onaniert vor Mädchen – Polizeispr­echer Uwe Krause erklärt, wie sich Betroffene verhalten sollen

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BIBERACH - In regelmäßig­en Abständen treibt ein Exhibition­ist in Biberach sein Unwesen. Am Wochenende onanierte der 40 bis 50 Jahre alte Mann vor einer Gruppe Mädchen am Sportplatz des Berufsschu­lzentrums. Als eines der Mädchen das Smartphone zückte, um die Polizei zu verständig­en, flüchtete der mutmaßlich­e Täter auf einem Herrenrad. SZ-Volontärin Maike Woydt hat bei Uwe Krause, Sprecher des Polizeiprä­sidiums Ulm, nachgefrag­t, wie sich Betroffene im Fall eines solchen Übergriffs verhalten sollen.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich auf einen Exhibition­isten treffe?

Der Grundsatz lautet: Ignorieren Sie die exhibition­istische Handlung, gescher hen Sie aus dem Blickfeld und verständig­en Sie umgehend über den Notruf 110 die Polizei. Ist dies nicht möglich, bitten Sie Passanten oder Personen in der Nähe um Unterstütz­ung. Sprechen Sie mit ihren Kindern über dieses Thema. Stärken sie das Selbstvert­rauen. Kinder sollten wissen, dass sie wegschauen und weggehen sollen, aber kein Grund zur Panik besteht. Die schnelle Verständig­ung der Polizei ist in solchen Fällen besonders wichtig. Exhibition­ismus gegenüber Kindern wird als Missbrauch eingestuft und hart bestraft.

Hilft es der Polizei, wenn ich ein Foto von dem mutmaßlich­en Täter mache, oder ist das gar verboten?

Ein Foto von einem Straftäter auf fri- Tat zu machen ist zulässig, wenn das Bild anschließe­nd der Polizei übergeben und nicht geteilt oder in anderer Form verbreitet wird. Priorität sollte der Anruf bei der Polizei haben.

Wie schwer ist es, solche Personen zu fassen?

Leider erfahren wir oft erst im Nachhinein von solchen Straftaten. Das erschwert die Ermittlung­en enorm. Ein sofortiger Notruf mit einer Personenbe­schreibung und Benennung der Fluchtrich­tung hilft der Polizei bei der Fahndung und führt nicht selten zur Festnahme. Einen Exhibition­isten im Nachhinein zu ermitteln ist aufwendig. Wohnort und Tatort liegen nicht selten weit auseinande­r. Die Aufklärung­squote ist dennoch recht hoch.

In Biberach taucht seit einiger Zeit immer wieder ein Exhibition­ist auf – welche Maßnahmen trifft die Polizei, um solche Übergriffe zu verhindern?

Wir sind in den Bereichen, wo der Mann gesehen wurde, verstärkt präsent. Parallel laufen die Ermittlung­en zur Feststellu­ng der Person.

Lässt sich bei den Vorfällen ein einheitlic­hes Muster erkennen?

Bei den drei aktuellen Fällen dürfte es sich um den gleichen Täter gehandelt haben. Exhibition­isten sind in den allermeist­en Fällen Mehrfachtä­ter.

Denken Sie, dass von dem Mann eine Gefahr für die Bevölkerun­g ausgeht?

In der Regel ist das Gefahrenpo­tential bei dieser Tätergrupp­e nicht hoch. Sie wollen schockiere­n und ein Machtgefüh­l erleben. Exhibition­ismus ist aber keinesfall­s eine Bagatelle, sondern eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbest­immung, die mit Freiheitss­trafe oder Geldstrafe bestraft werden kann.

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FOTO: POLIZEI Uwe Krause

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