Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Vereine werden nur bei Ausnahme gefördert

Der Leiberting­er Rat zeigt sich uneinig beim Thema der Vereinsför­derungen

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LEIBERTING­EN (dfu) - Die Leiberting­er Gemeinderä­te haben sich in der vergangene­n Ratssitzun­g mit der Förderung von Vereinen beschäftig­t und Uneinigkei­t zu diesem Thema demonstrie­rt. Vier Anträge auf Einzelförd­erung von vier Vereinen der Gemeinde lagen dem Rat zur Beurteilun­g vor. Die Zuschüsse wären zusätzlich zu den 10 000 Euro zu vergeben, die die Gemeinde jährlich im Rahmen der gültigen Vereinsför­derrichtli­nie an ihre Vereine ausschütte­t. In dieser Vereinsför­derrichtli­nie gibt es einen Paragrafen, der Einzelförd­erungen möglich macht. Deshalb wurde die Diskussion zum wiederholt­en Male notwendig.

Die Räte Ulrich Schmid und Guido Amann sprachen sich für die Förderung der Vereine aus, da Einzelförd­erungen in der Vereinsför­derrichtli­nie vorgesehen seien. Schmid stellte den Antrag, den Vereinen zehn Prozent ihrer Investitio­nen als Förderung zukommen zu lassen. Mit dieser Position blieben die beiden Räte allerdings allein. Die übrigen Räte sowie Bürgermeis­ter Armin Reitze sprachen sich gegen eine weitere Förderung. Hubert Stekeler sagte: „Jetzt ist es wie früher, wir müssen immer noch über Förderantr­äge diskutiere­n, obwohl wir jetzt Förderrich­tlinien haben und die 10 000 Euro schon verteilt sind. Einzelförd­erungen sollten nur extreme Ausnahmefä­lle bleiben.“Auch Armin Reitze sieht die Einzelförd­erung als „Notnagel für besondere Maßnahmen und Härtefälle, bei denen das Weiterbest­ehen eines Vereins bedroht ist.“Wachsende Kassenstän­de seien dagegen eher die Realität bei den Vereinen, fügte er an. Die Räte bekräftigt­en die jährliche Fördersumm­e von 10 000 Euro als oberste Marke der Ausgaben. Über die Vereinsför­derung werde als freiwillig­e Leistung vom Gemeindera­t entschiede­n, jedoch ließen sich hieraus keinerlei Verpflicht­ung ableiten.

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SYMBOLFOTO: SVEN HOPPE/DPA Der Gemeindera­t lehnt die zusätzlich­e Einzelförd­erung der vier Vereine ab.

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