Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Datenschutzbehörde äußert Bedenken
Rechtliche Zuständigkeit bei „Patient Digital“muss geklärt werden.
SIGMARINGEN - Scheitert „Patient Digital“schon vor der Realisierung? Zumindest gibt es noch datenschutzrechtliche Bedenken, die den Erfolg des Projekts gefährden, bevor es in der Praxis erprobt werden kann. Das bestätigt Gabriele Heiss-Kaiser, Referatsleiterin im Gesundheitsministerium. Die baden-württembergische Datenschutzbehörde wurde vorab nicht über „Patient Digital“informiert und äußert Bedenken. „Wir haben über die Presse im Mai diesen Jahres erfahren, dass das Landwirtschaftsministerium (MLR) das Projekt mit 150 000 Euro unterstützt“, sagt Heiss-Kaiser. Dabei sei das Vorhaben vom Land nicht auf mögliche datenschutzrechtliche Lücken geprüft worden.
Gegenstand der Unstimmigkeiten sind nicht etwa Bedenken hinsichtlich des Vertraulichkeitsschutzes, sondern der rechtlichen Zuständigkeit: Aus Sicht des Unternehmens Vitabook, das die Software stellt, und dem Träger Gesundheitsnetz Süd (GNSued) ist allein der Patient für die auf dem digitalen Gesundheitskonto abgelegten Dokumente verantwortlich. Aus deren Sicht und unter Berufung auf die Ergebnisse des bundesweiten Arbeitskreises zum Thema elektronische Akten im Gesundheitswesen handelt es sich beim Ablegen der Gesundheitsdaten um eine zivilrechtliche Angelegenheit, aus der sich keine datenschutzrechtlichen Bedenken ergeben. Das sieht die Datenschutzbehörde aber anders. „Aus unserer Sicht muss es eine für den Datenschutz zuständige Stelle geben, die entweder bei Vitabook oder bei GNSued angesiedelt ist“, sagt Heiss-Kaiser. „Denn wenn beispielsweise am Programm teilnehmende Ärzte nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden werden, Informationen wie Befunde aber auf dem Gesundheitskonto von anderen Dienstleistern eingesehen werden können, kann das rechtliche Folgen für den Arzt haben“, sagt Heiss-Kaiser. Daher müsse die Rechtsgrundlage vor der Freigabe zur Nutzung geklärt werden. Bislang konnten die seit Mai bestehenden Zweifel nicht aus der Welt geräumt werden.
Vitabook in der Beweispflicht
Vitabook sei in der Beweispflicht und müsse weitere Informationen wie ein unabhängiges Rechtsgutachten vorlegen. Die Behörde zweifelt daran, dass im Moment datenschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden. Vitabook und GNSued halten dagegen und versichern, es gebe keine datenschutzrechtliche Lücke – die Rechtsgrundlage (siehe Kasten) sei eindeutig. Demnach wären die Ärzte im Bezug auf die auf dem Gesundheitskonto abgelegten Dokumente nicht an die Schweigepflicht gebunden und somit nicht haftbar, da die Patienten die Dokumente im Rahmen ihres Auskunftsrechts erhalten würden und selbst dafür verantwortlich seien.
Anfang November hat es eine Gesprächsrunde mit allen Beteiligten gegeben. Das Gespräch sei produktiv gewesen, doch eine Lösung gebe es noch nicht. „Derzeit, so haben uns die Verantwortlichen versichert, werden noch keine Daten aus den Gesundheitskonten abgelegt“, sagt Heiss-Kaiser. Das bestätigt Vitabook-Geschäftsführer Markus Bönig: „191 Bewohner des Kreises haben sich schon Gesundheitskonten angelegt, das dürfen sie auch.“
Solange die Zuständigkeit nicht geregelt ist, kann „Patient Digital“laut Gabriele Heiss-Kaiser im Kreis Sigmaringen nicht starten. Bislang haben sich aber, auch laut Vitabook, auch noch keine Ärzte gefunden, die am Modellprojekt teilnehmen. Aus Sicht der Träger läuft das Projekt weiter wie gehabt.
Landwirtschaftsministerium glaubt an Erfolg des Projekts
Das MLR glaubt nach wie vor an den Erfolg des Projekts, wie eine Sprecherin des Ministeriums bestätigt: „Selbstverständlich wurden auch datenschutzrechtliche Belange eingehend mit dem Projektträger GNSued besprochen. Dabei hat der Projektträger schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass Belange des Datenschutzes im Projekt angemessen berücksichtigt werden“, schreibt Isabel Kling, Leiterin des Ministerbüros. Entscheidend sei, dass keine Datenverarbeitung durch Dritte auf dem Gesundheitskonto stattfinde. „Aus der Sicht des MLR war, nach intensiver Prüfung, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen für dieses Modellprojekt sichergestellt, sodass eine Miteinbeziehung des Landesdatenschutzbeauftragten als nicht notwendig erachtet wurde“, so Kling.
Aus Sicht von Markus Bönig, Vitabook-Geschäftsführer, streuen die „Bewahrer des Gesundheitssystems“, wie Bönig die Datenschutzbehörde nennt, Unsicherheiten. Vitabook werde die erforderlichen Gutachten vorlegen, sämtliche Zweifel an der Rechtssicherheit zerstreuen und die Auffassung der Behörde widerlegen. Bönig findet es unfair, dass die Behörde das Projekt öffentlich in Misskredit bringe, nur weil sie „im Vorfeld nicht mit einbezogen worden ist“.