Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Mögliche Hinweise auf Insolvenzverschleppung bei Alno
Staatsanwaltschaft durchleuchtet Tochterunternehmen – Erste Ermittlungsergebnisse Anfang des Jahres
STUTTGART/PFULLENDORF - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Prüfung der Insolvenz des Pfullendorfer Küchenbauers Alno übernommen. Die Behörde untersucht, ob es Hinweise auf eine mögliche Insolvenzverschleppung gibt. Alno hatte am Freitag seinen Betrieb endgültig eingestellt, nachdem kein Investor für das marode Unternehmen gefunden werden konnte.
Dass die Akten von der Staatsanwaltschaft in Hechingen an die Stuttgarter Kollegen mit Schwerpunkt auf Wirtschaftsstrafsachen übergeben worden sind, bestätigte ein Sprecher auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“am Mittwoch. „Es geht um die Frage, ob der Anfangsverdacht der Insolvenzverschleppung gegeben ist“, sagte Jan Holzner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Gegen wen konkret ermittelt werde, dazu wollte die Staatsanwaltschaft zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben machen. Mit ersten Ergebnissen sei Anfang des kommenden Jahres zu rechnen. Erst dann soll feststehen, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann. Bis dahin müssten zahlreiche Tochterunternehmen durchleuchtet werden, was Zeit koste. Nach dem endgültigen Aus für Alno am vergangenen Freitag hatten Stimmen aus der ehemaligen Beteiligungsgesellschaft Tahoe angekündigt, Schritte einzuleiten, „damit diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die sich jahrelang auf Kosten des Unternehmens und seiner Beschäftigten Vorteile verschafft haben“, wie die „Schwäbische Zeitung“bereits berichtete. Tahoe, eine Firma der bosnischen Unternehmerfamilie Hastor, hatte insgesamt rund 100 Millionen Euro in Alno investiert. Die Hastor-Familie wirft dem ehemaligen Vorstandschef Max Müller und der Finanzchefin Ipek Dermirtas vor, das volle Ausmaß der Unternehmenskrise verschwiegen zu haben. Doch auch gegen Tahoe-Manager stehen Vorwürfe im Raum. Sie sollen während des laufenden Insolvenzprozesses andere Gläubiger benachteiligt haben.
Zivilrechtliche Folgen möglich
Parallel zur Staatsanwaltschaft prüft auch der Insolvenzverwalter Martin Hörmann, ob in der Vergangenheit bei Alno die Interessen der Gläubiger gewahrt wurden. Sollten sich belastbare Anzeichen dagegen finden, könnte das vor allem zivilrechtliche Folgen haben. Eine solche Auseinandersetzung kann aber auch außergerichtlich zwischen den Parteien geregelt werden.