Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Kunden haben Widerrufsrecht
Heizdecke, Bügelstation oder ein Topfset: Auf Kaffeefahrten werden Teilnehmern alle möglichen Produkte angeboten. Nicht immer sind sie danach mit den Waren zufrieden. Die gute Nachricht: Bei Käufen auf Kaffeefahrten handelt es sich um außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, erklärt das Bayerische Verbraucherschutzministerium. Das heißt: Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu. Innerhalb von 14 Tagen können sie den Kauf wieder rückgängig machen.
So funktioniert der Widerruf: Verbraucher müssen nachweisen können, dass sie die Frist eingehalten haben. Deshalb sollten sie den Widerruf so abschicken, dass der Zeitpunkt nachvollziehbar ist. Hierzu eignen sich zum Beispiel ein Fax mit Sendebericht oder ein Einwurfeinschreiben. Am sichersten ist das Einschreiben mit Rückschein, bei dem der Empfänger eine Empfangsbestätigung unterschreiben muss. Wichtig hierfür: Bei einer Bestellung muss das richtige Datum im Vertrag angegeben sein. Unseriöse Anbieter versuchen laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen immer wieder, das Widerrufsrecht durch Zurückdatieren des Vertrages zu umgehen. Verbraucher verlangen am besten eine Vertragsdurchschrift. Name und Adresse des Verkäufers müssen dort vollständig angegeben sein. Ein Postfach reicht für Reklamationen nicht aus. Manche Händleradressen sind außerdem frei erfunden. (dpa)