Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Nachschlag für den Kameramann
OLG spricht Jost Vacano für den Erfolgsfilm „Das Boot“600 000 Euro zu
MÜNCHEN (dpa) - Der Chefkameramann des Erfolgsfilms „Das Boot“bekommt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München einen finanziellen Nachschlag einschließlich Zinsen von knapp 600 000 Euro. Zudem stehe Jost Vacano eine prozentuale Beteiligung an weiteren Erlösen zu, entschied das Gericht am Donnerstag. Für künftige Fernsehausstrahlungen könne er eine Vergütung verlangen.
Vacano hatte bei der Produktion des Spielfilms mit Regisseur Wolfgang Petersen aus dem Jahr 1981 eine Vergütung in Höhe von rund 100 000 Euro erhalten. Er hielt dies für nicht ausreichend und berief sich auf den Fairnessparagrafen im Urheberrecht. Die Produktionsfirma Bavaria Film, der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und die E.V.M. GmbH, die den Film auf Video und DVD verbreitet, hätten mit dem Film so hohe Einnahmen erzielt, dass ein auffälliges Missverhältnis entstanden sei, argumentierte Vacano. Er habe somit Anspruch auf eine angemessene Beteiligung an Einnahmen aus dem Welterfolg.
Der Kriegsfilm mit Schauspielern wie Jürgen Prochnow, Martin Semmelrogge, Herbert Grönemeyer und Uwe Ochsenknecht spielt im Jahr
1941. Er zeigt das Schicksal einer deutschen U-Boot-Besatzung, die im Atlantik kämpft und schließlich untergeht. Der Spielfilm wurde mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet und in sechs Kategorien für den Oscar nominiert.
Als Chefkameramann habe Vacano Anteil am weltweiten Erfolg des Films, der unter anderem für den Oscar in der Kategorie Beste Kamera nominiert worden sei, erläuterte das OLG. Vacano hat demnach einen Anspruch auf rund 162 000 Euro von der Bavaria Film, rund 90 000 Euro vom WDR und rund 186 000 Euro von der E.V.M. GmbH. Das OLG folgte damit weitgehend der Entscheidung des Landgerichts als Vorinstanz. Anders als dieses sprach es Vacano aber auch Zinsen in Höhe von bis heute
150 000 Euro zu.
Zudem stehen ihm laut Urteil künftige weitere Beteiligungen in Höhe von jeweils 2,25 Prozent von Nettoerlösen der Bavaria Film und der E.V.M. zu. Unter anderem geht es dabei um Einnahmen aus den Besuchertouren auf dem Bavaria-Gelände, bei denen „Das Boot“eine wichtige Rolle spiele. Für künftige Fernsehausstrahlungen könne Vacano entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen des WDR Wiederholungsvergütungen verlangen.
Der Rechtsstreit zog sich über viele Jahre hin. Zunächst hatte Vacano in einer Stufenklage vor Gericht eine Auskunft erstritten, was der Film überhaupt an Erlösen eingebracht hatte. 2013 verpflichtete das Oberlandesgericht München die drei Beklagten, Auskunft über Einnahmen aus dem Film zu erteilen – als Basis für die Berechnung der Nachvergütung. Demnach hatte der Film allein von 1995 bis 2013 mehr als
40 Millionen Euro eingespielt. Das Landgericht hatte Vacano eine Nachvergütung von mehr als 470 000 Euro zugesprochen. Dagegen legten aber beide Seiten Berufung ein, so dass nun das OLG am Zuge war.