Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Steingrube: Ex-Bewohner zieht Einspruch zurück
Es bleibt bei 700 Euro wegen fahrlässiger Brandstiftung – Die Zukunft des Grundstücks ist weiter offen
PFULLENDORF/SIGMARINGEN Der Brand an der Straße „Steingrube“in Pfullendorf am Valentinstag
2017 hat gestern Vormittag noch einmal für eine Viertelstunde die Justiz beschäftigt. Vor dem Amtsgericht Sigmaringen zog der ehemalige Bewohner, der das Feuer durch eine brennende Zigarettenkippe verursacht hatte, seinen Einspruch gegen einen im Sommer verhängten Strafbefehl zurück. Derweil ist weiter offen, was mit dem Grundstück passiert, auf dem sich die städtische Unterkunft bis zum Abbruch befand.
Dass er den Brand am 14. Februar
2017 in Pfullendorf verursacht hatte – das räumte der Beschuldigte vor Gericht umgehend ein. Gegen 19 Uhr hatte er im Bett eine Zigarette geraucht und war anschließend ins Wohnzimmer gegangen. Was er nicht bemerkte: Die glühende Zigarettenkippe fiel auf den Boden und löste später ein Feuer aus, das einen Schaden von 100 000 bis 150 000 Euro verursachte. „Ich war zu der Zeit krank“, sagte der Mann vor Gericht. „Und dann ist das mit der ScheißKippe eben passiert.“Er selbst sei eingeschlafen und dann von einem Brandmelder geweckt worden. „Aber da war es schon zu spät.“
Gericht verhängt Geldstrafe
Nicht einverstanden war der Beschuldigte hingegen mit der Höhe der Geldstrafe, die das Amtsgericht Sigmaringen im Sommer 2017 wegen fahrlässiger Brandstiftung verhängt hatte. 700 Euro sollte der Verursacher des Brandes zahlen. Wie er gestern berichtete, lebt er von 330 Euro Witwenrente pro Monat. Hinzu kommen maximal 100 Euro pro Monat für eine geringfügige Beschäftigung. Miete zahlt er nicht, weil er weiterhin in einer städtischen Unterkunft wohnt.
Richterin Elisabetta Carbotta sah bei der Höhe der Geldstrafe allerdings keinen Spielraum. „70 Tagessätze in Höhe von jeweils zehn Euro sind für diese Unachtsamkeit schon ganz in Ordnung“, sagte sie und unterstrich, dass der Brand erheblichen Schaden angerichtet habe. Deshalb empfahl sie dem Beschuldigten, seinen Einspruch zurückzuziehen – was dieser dann auch tat. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig.
Eine Entscheidung darüber, was mit dem Grundstück an der Steingrube passiert, steht bislang noch aus. Die Brandruine war wegen monatelanger Verhandlungen mit der Versicherung bis Ende September stehen geblieben – sehr zum Leidwesen der Nachbarn, die die ganze Zeit den Gestank verbrannten Mülls ertragen mussten. Damit sich ein Vorfall wie am Valentinstag 2017 nicht wiederholt, sprachen sie sich bei der Stadtverwaltung dagegen aus, an der Steingrube wieder Wohnraum für soziale Härtefälle zu schaffen.
Doch gerade dieser werde zunehmend benötigt, sagt Pfullendorfs Bürgermeister Thomas Kugler. So sei die Stadt beispielsweise dazu verpflichtet, Opfer von Zwangsräumungen unterzubringen. Und die Zahl der Betroffenen steige. „Günstiger Wohnraum ist Mangelware“, sagt Kugler. „Die Frage ist allerdings, ob wir ihn an der Steingrube schaffen oder woanders.“Für einen anderen Standort spreche beispielsweise die Tatsache, dass die Fläche an der Steingrube gerade einmal gut 400 Quadratmeter groß ist.
Auch deshalb ist offen, ob das Grundstück wieder bebaut, verkauft oder zum Beispiel in Parkplätze umgewandelt wird. „Wir prüfen zurzeit verschiedene Alternativen“, sagt der Bürgermeister. „Dafür brauchen wir noch etwa ein Vierteljahr.“Nach dem Brand hatten sich bei der Stadt einige Interessenten gemeldet, die das Grundstück an der Steingrube eventuell kaufen würden. Bislang handele es sich allerdings nur um lose Anfragen, sagt Thomas Kugler.