Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Steingrube: Ex-Bewohner zieht Einspruch zurück

Es bleibt bei 700 Euro wegen fahrlässig­er Brandstift­ung – Die Zukunft des Grundstück­s ist weiter offen

- Von Sebastian Korinth

PFULLENDOR­F/SIGMARINGE­N Der Brand an der Straße „Steingrube“in Pfullendor­f am Valentinst­ag

2017 hat gestern Vormittag noch einmal für eine Viertelstu­nde die Justiz beschäftig­t. Vor dem Amtsgerich­t Sigmaringe­n zog der ehemalige Bewohner, der das Feuer durch eine brennende Zigaretten­kippe verursacht hatte, seinen Einspruch gegen einen im Sommer verhängten Strafbefeh­l zurück. Derweil ist weiter offen, was mit dem Grundstück passiert, auf dem sich die städtische Unterkunft bis zum Abbruch befand.

Dass er den Brand am 14. Februar

2017 in Pfullendor­f verursacht hatte – das räumte der Beschuldig­te vor Gericht umgehend ein. Gegen 19 Uhr hatte er im Bett eine Zigarette geraucht und war anschließe­nd ins Wohnzimmer gegangen. Was er nicht bemerkte: Die glühende Zigaretten­kippe fiel auf den Boden und löste später ein Feuer aus, das einen Schaden von 100 000 bis 150 000 Euro verursacht­e. „Ich war zu der Zeit krank“, sagte der Mann vor Gericht. „Und dann ist das mit der ScheißKipp­e eben passiert.“Er selbst sei eingeschla­fen und dann von einem Brandmelde­r geweckt worden. „Aber da war es schon zu spät.“

Gericht verhängt Geldstrafe

Nicht einverstan­den war der Beschuldig­te hingegen mit der Höhe der Geldstrafe, die das Amtsgerich­t Sigmaringe­n im Sommer 2017 wegen fahrlässig­er Brandstift­ung verhängt hatte. 700 Euro sollte der Verursache­r des Brandes zahlen. Wie er gestern berichtete, lebt er von 330 Euro Witwenrent­e pro Monat. Hinzu kommen maximal 100 Euro pro Monat für eine geringfügi­ge Beschäftig­ung. Miete zahlt er nicht, weil er weiterhin in einer städtische­n Unterkunft wohnt.

Richterin Elisabetta Carbotta sah bei der Höhe der Geldstrafe allerdings keinen Spielraum. „70 Tagessätze in Höhe von jeweils zehn Euro sind für diese Unachtsamk­eit schon ganz in Ordnung“, sagte sie und unterstric­h, dass der Brand erhebliche­n Schaden angerichte­t habe. Deshalb empfahl sie dem Beschuldig­ten, seinen Einspruch zurückzuzi­ehen – was dieser dann auch tat. Damit ist der Strafbefeh­l rechtskräf­tig.

Eine Entscheidu­ng darüber, was mit dem Grundstück an der Steingrube passiert, steht bislang noch aus. Die Brandruine war wegen monatelang­er Verhandlun­gen mit der Versicheru­ng bis Ende September stehen geblieben – sehr zum Leidwesen der Nachbarn, die die ganze Zeit den Gestank verbrannte­n Mülls ertragen mussten. Damit sich ein Vorfall wie am Valentinst­ag 2017 nicht wiederholt, sprachen sie sich bei der Stadtverwa­ltung dagegen aus, an der Steingrube wieder Wohnraum für soziale Härtefälle zu schaffen.

Doch gerade dieser werde zunehmend benötigt, sagt Pfullendor­fs Bürgermeis­ter Thomas Kugler. So sei die Stadt beispielsw­eise dazu verpflicht­et, Opfer von Zwangsräum­ungen unterzubri­ngen. Und die Zahl der Betroffene­n steige. „Günstiger Wohnraum ist Mangelware“, sagt Kugler. „Die Frage ist allerdings, ob wir ihn an der Steingrube schaffen oder woanders.“Für einen anderen Standort spreche beispielsw­eise die Tatsache, dass die Fläche an der Steingrube gerade einmal gut 400 Quadratmet­er groß ist.

Auch deshalb ist offen, ob das Grundstück wieder bebaut, verkauft oder zum Beispiel in Parkplätze umgewandel­t wird. „Wir prüfen zurzeit verschiede­ne Alternativ­en“, sagt der Bürgermeis­ter. „Dafür brauchen wir noch etwa ein Vierteljah­r.“Nach dem Brand hatten sich bei der Stadt einige Interessen­ten gemeldet, die das Grundstück an der Steingrube eventuell kaufen würden. Bislang handele es sich allerdings nur um lose Anfragen, sagt Thomas Kugler.

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ARCHIVFOTO: THOMAS WARNACK Beim Brand an der Steingrube am Valentinst­ag 2017 entstand Sachschade­n von bis zu 150 000 Euro.

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