Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Haftbefehl gegen Autofahrer nach tödlichem Autobahnunfall
NEUSÄSS/HEIDENHEIM (lsw) Nach einem tödlichen Unfall auf der Autobahn 8 (München-Stuttgart) ist am Donnerstag gegen einen 19 Jahre alten Fahrer Haftbefehl erlassen worden. Der Autofahrer war am Mittwochabend mit hohem Tempo bei Neusäß (Kreis Augsburg) in ein Stauende gefahren, ein 56 Jahre alter Mann aus dem Kreis Heidenheim starb noch an der Unfallstelle. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Kombi des Opfers um etwa die Hälfte zusammengestaucht und 60 Meter nach vorne katapultiert. Der 19Jährige selbst wurde nur leicht verletzt, obwohl er nicht angeschnallt war. Der Ukrainer wurde zunächst im Augsburger Klinikum behandelt, danach aber von der Polizei festgenommen. Ein Haftrichter erließ dann Stunden später einen Haftbefehl wegen fahrlässiger Tötung. Der Unfallverursacher war nach ersten Erkenntnissen nur auf der Durchreise. Polizeisprecher Siegfried Hartmann begründete die Untersuchungshaft auch damit, dass die Verkehrsteilnehmer bereits etwa einen Kilometer vor dem Stau auf die Gefahr aufmerksam gemacht worden seien.
Besonders tragisch an dem Unfall war auch, dass der 56-Jährige mit seinem Sohn auf der Fernstraße unterwegs war, allerdings mit zwei Fahrzeugen. Der Vater war zunächst leicht auf das Auto des voranfahrenden 33-Jährigen aufgefahren, auch die Schwiegertochter saß in diesem Wagen. Als der Sohn nach dem Bagatellunfall seines Vaters auf den Standstreifen gefahren war, raste der 19-Jährige von hinten in das Auto des Vaters.