Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Vier Angeklagte geben Erklärungen ab
Drei Geständnisse bringen Bewegung in Prozess um aufgebrochene Geldautomaten
HECHINGEN - Vor dem Hechinger Landgericht ist der Prozess gegen fünf Mitglieder einer Einbrecherbande aus Südosteuropa (die SZ berichtete) fortgesetzt worden. Hatten die Angeklagten bislang nur sehr spärliche Aussagen zu den ihnen vorgeworfenen Taten gemacht, kam am gestrigen Prozesstag Bewegung in die Verhandlung. Der vorsitzende Richter Hannes Breucker hatte wiederholt auf die Möglichkeit hingewiesen, dass sich durch Geständnisse das Strafmaß positiv beeinflussen lasse. Dieses Angebot hatte seine Wirkung offensichtlich nicht verfehlt.
Zum Auftakt des vierten Verhandlungstages erklärte der Vorsitzende, dass einer der Angeklagten ein sogenanntes Verständigungsgespräch angenommen habe und bereit sei, ein vollumfängliches Geständnis abzulegen. Dies habe er in einer Erklärung vom 1. März mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund könne man mit einem Strafmaß zwischen zwei Jahren und neun Monaten und drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe rechnen. Für einen Anklagepunkt werde man die Einstellung beantragen.
Oberstaatsanwalt Beiter stimmte dem Resultat des Verständigungsgesprächs grundsätzlich zu, meinte allerdings, dass ihm das vorgeschlagene Strafmaß etwas zu niedrig erscheine. Dabei ließ er anklingen, dass er noch ein etwas detaillierteres Geständnis erwarte. Der Angeklagte wollte seine Aussage allerdings nicht nachbessern und bestätigte die von seinem Verteidiger vorgelegte Erklärung. Den Versuch einer Verständigung mit den anderen vier Angeklagten erklärte der Oberstaatsanwalt als gescheitert. „Die anderen wollen es wissen, dann sollen sie es wissen“, sagte Beiter. Hier könne es dann keine „moderate Strafe“mehr geben, sondern nur eine „tat- und schuldangemessene Strafe“.
Bevor der Prozess mit der Zeugeneinvernahme eines Kriminalhauptkommissars aus Kehl fortgesetzt werden konnte, meldete sich die Anwältin eines weiteren Angeklagten zu Wort und kündigte eine Erklärung ihres Mandanten an. Der 29-Jährige ließ durch seine Anwältin einen detaillierten Lebenslauf vortragen und schilderte seine Beziehungen zu seinen Landsleuten. Man habe sich gegenseitig bei Wohnungsproblemen Unterkunft gewährt und bei Renovierungen geholfen. Auch habe man gemeinsam Autokäufe getätigt, deren Ablauf bei den Zuhörern aber den Eindruck einer rechtlichen Grauzone erweckte. Es handelte sich dabei um Wagen der Marke Audi, eine Marke, die auch bei den Einbrüchen in Banken und Feuerwehrhäuser genutzt wurde.
Lieber nichts sagen
Erstaunlich war, wie genau sich der Angeklagte an viele Ereignisse erinnern konnte. Er erklärte durch seine Anwältin, dass er zwar diese Landsleute gekannt, von den Bankeinbrüchen aber nichts gewusst habe. Er sei nie dabei gewesen und habe auch keinen Beuteanteil erhalten. Warum er diese Aussage bislang nicht gemacht habe und stattdessen fast ein Jahr Untersuchungshaft auf sich genommen habe, wollte der Oberstaatsanwalt wissen, erhielt aber nur von einem weiteren Anwalt die Antwort, dass es sich hier um ein landsmännisches Umfeld handle, in dem man lieber nichts sage.
Der Anwalt eines dritten Angeklagten trug anschließend auch eine Erklärung vor, in der sein Mandant die Beteiligung an etlichen der Straftaten zugab. Bei allen im Jahr 2016 verübten Straftaten, darunter die Einbrüche in Hettingen und Engelswies, habe er allerdings nur als Fahrer fungiert und sei Schmiere gestanden. Er gab aber auch zu, an diversen Einbrüchen und Automatenaufbrüchen beteiligt gewesen zu sein, darunter dem in die Filiale der Volksbank Meßkirch in Göggingen, bei dem fast 95 000 Euro erbeutet und ein Sachschaden von mehr als 25 000 Euro verursacht wurden. Auch gestand er die Beteiligung an Einbrüchen in Feuerwehrhäuser, aus denen schweres Einbruchswerkzeug gestohlen wurde. Weitere Namen nannte der Angeklagte allerdings nicht, er sprach nur von Mittätern. Hier wies der vorsitzende Richter Breucker darauf hin, dass die Nennung von Namen sich durchaus auch positiv auf das Strafmaß auswirken könne.
Schließlich gab es noch eine weitere Erklärung eines Angeklagten, die ursprünglich für später vorgesehen war, wie der Anwalt sagte. Aber nachdem die anderen Angeklagten sich erklärt hatten, wollte auch sein Mandant ein weitgehendes Geständnis ablegen. Es täte ihm leid und er entschuldige sich, ließ der Angeklagte mitteilen. Er habe allerdings nur geringe Beuteanteile erhalten. Nur der fünfte Angeklagte wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern.
Richter Breucker erklärte, dass die zum Sitzungsauftakt festgehaltene Erklärung des Scheiterns der Verständigungsgespräche vor allem formalen Charakter habe. „Die Tür ist noch nicht ganz zu“, sagte er und deutete damit an, dass eine Beschleunigung des Verfahrens durch Aussagen der Angeklagten sich unter Umständen noch positiv auf das Strafmaß auswirken könne. Der Prozess wurde mit der Erläuterung der Straftaten durch den Kriminalhauptkommissar fortgesetzt.