Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Meßkircher VdK-Ortsverband hat 210 Mitglieder
Marie-Luise Albrecht erhält auf der Hauptversammlung das silberne Treueabzeichen
MESSKIRCH - Zur Hauptversammlung des VdK-Ortsverbands Meßkirch hat der Vorsitzende Karl Gebert im Hotel Adler/Alte Post 40 Mitglieder begrüßen können. Auch Bürgermeister Arne Zwick und der Vorsitzende des VdK-Kreisverbands, Karl-Heinz Mathiebe, waren erschienen.
Gebert ging in seinem Jahresrückblick auf die durchgeführten Veranstaltungen und besonderen Anlässe ein. Dabei erinnerte er an den Tagesausflug im September auf die Insel Reichenau mit Abschluss im
Gasthof Ritter in Nenzingen, an die Halbtagsveranstaltung im
Herbst im Heilig-Geist-Spital mit Bildvortrag von Armin Heim über „Alt Meßkirch“und an die Adventsfeier im Hotel Adler/Alte Post.
Auch nahmen im November Vorstandsmitglieder des Ortsverbands an einer eintägigen Konferenz des VdK-Kreisverbands Stockach in Krumbach teil. „Traditionsgemäß haben auch im vergangenen Jahr wieder Mitglieder der Vorstandschaft 18 Geburtstagsjubilare besucht und mit einem kleinen Präsent beschenkt. Ebenso wurden in der Vorweihnachtszeit 32 ältere und kranke Mitglieder von Vorstandschaftmitgliedern zu Hause be- sucht“, teilte der Vorsitzende Gebert mit.
Über den viertägigen Jahresausflug Ende Mai /Anfang Juni berichtete Schriftführer Manfred Amann. Über die Finanzen des 210 Mitglieder zählenden Vereins gab Kassierer Martin Schafheutle Auskunft. Laut seinem Kassenbericht standen Ende des vergangenen Jahres 21 484 Euro Einnahmen 21 019 Euro Ausgaben gegenüber. Der Überschuss in Höhe von 465 Euro wurde dem Gesamtvermögen zugeführt. Die Revisoren bescheinigten eine übersichtliche und korrekte Führung der Kassengeschäfte und empfahlen der Versammlung die Entlastung. Diese erfolgte einstimmig. Bürgermeister Zwick dankte dem Vorstand für seinen Einsatz und sein Engagement im vergangenen Jahr. Mit dem silbernen Treueabzeichen wurde Marie-Luise Albrecht auf der Versammlung ausgezeichnet.
Was passiert eigentlich mit mir, wenn ich selbst infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage bin, Entscheidungen zu treffen? Dieser Frage ging im Anschluss an die Hauptversammlung Alexander Teubel vom katholischen Verein für soziale Dienste im Landkreis Sigmaringen (SKM) in seinem Referat nach. Beim SKM sind haupt- und ehrenamtliche Betreuer
sagt Referent Alexander Teubel.
aktiv, die dazu beitragen, dass Menschen in Not Helfer und Hilfe in Form von rechtlicher Betreuung finden. „Solange Sie selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden können, dürfen Ärzte Sie nur behandeln, wenn Sie zuvor eingewilligt haben“, erklärte Teubel und fuhr fort: „Wenn dies jedoch nicht mehr mögliche ist, obliegt die Entscheidung darüber, ob eingewilligt wird oder nicht, grundsätzlich einem Vertreter, sprich Betreuer oder Bevollmächtigen. Die Entscheidung kann aber auch vorsorglich in einer Patientenverfügung getroffen werden“.
Neben der Patientenverfügung ging Teubel auch auf weitere Betreuungsvollmachten, wie beispielsweise die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung ein. So ist, wenn eine Person plötzlich nicht mehr für sich selbst entscheiden kann und ihre Geschäfte durch einen anderen regeln lassen muss, dafür eine Vorsorgevollmacht erforderlich. Dabei kann in der Vollmacht festgelegt werden, welche Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen sind. Anders als bei der Vorsorgevollmacht gibt die Betreuungsverfügung eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln. „Ihr Vorteil ist, dass sie erst dann Wirkung entfaltet, wenn es tatsächlich notwendig wird“, sagte Geschäftsführer Teubel.
„Solange Sie selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden können, dürfen Ärzte Sie nur behandeln, wenn Sie zuvor eingewilligt haben“,