Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Vortrag zur Hexenverbrennung in Straßberg vor 275 Jahren
Das katholische Bildungswerk Straßberg lädt zu dieser Veranstaltung ins Gemeindehaus ein
STRASSBERG (sz) - So fesselnd kann Heimatgeschichte sein. Der Vortrag von Walter Hutter über den Straßberger Hexenprozeß im voll besetzten Gemeindehaus St. Verena war eine lückenlose, vom Referenten herausragend dargebotene Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels in der Geschichte Straßbergs. Franz Bantle, Vorsitzender des katholischen Bildungswerkes, begrüßte mit Walter Hutter einen namhaften Geschichtsund Heimatforscher. Hutter begann seinen Vortrag mit einem Blick auf die damaligen Herrschaftsverhältnisse. Straßberg gehörte 1743 zum Besitz des freiweltlichen Damenstiftes Buchau. Die wirtschaftlichen Verhältnisse waren sehr schlecht. Eine Folge davon war die Verschuldung vieler Bürger.
Katharina Geiger wird verurteilt
Dieses spannungsgeladene Klima im Dorf bot, verschärft durch Intoleranz und Aberglauben, den idealen Nährboden auf der Suche nach Sündenböcken. Katharina Geiger, geborene Löffler, heiratete am 16. Januar 1712 Matthias Geiger. Sie hatte drei Söhne, von denen zwei früh starben. Die ständigen Krankheiten der Frau, ihr nicht ausbezahltes Erbe, dazu die Erziehung des Sohnes, der vom Vater öfters gezüchtigt wurde, schufen ein schwieriges Klima.
Man musste um das „täglich Stücklein Brot“kämpfen. Im Winter 1742/43 nahmen die Depressionen von Katharina Geiger zu. Sie mied die Menschen, fand auch im Glauben keinen Trost mehr und blieb den Gottesdiensten fern. Zwei Mal versuchte sie sich das Leben zu nehmen und zeigte sich gegenüber den Mitmenschen aggressiv. Eine Schlüsselrolle dürfte der Erbstreit mit der Familie ihres Schwagers Andreas Klotz gespielt haben.
Als das offene Bein des Neffen, Michael Klotz, nicht heilte und dieser verstarb, wurde der Groll der Verwandten gegen Katharina Geiger noch größer. Dieses unfassbare Phänomen bedurfte einer handfesten Deutung. Als dann noch das Kalb einer Nachbarin unglaublich schnell verendete, kamen die Menschen zur Überzeugung, dass man es hier mit einer Verschwörung des Bösen zu tun habe. Katharina Geiger wurde angeklagt und in der Burg Straßberg inhaftiert.
Am 28. Juni 1743 nahm die Inquisitionskommission in Straßberg ihre Arbeit auf. In 13 Verhandlungstagen wurde Geiger mit 834 Fragen konfrontiert. Darüber hinaus wurde die 59jährige gesundheitlich schwer angeschlagene Frau zweimal innerhalb von vier Tagen auf den Spanischen Bock gebunden und mit der Spitzgerte gefoltert. Nach weiteren „peinlichen Befragungen“gab sie zu, einen Bund mit dem Teufel geschlossen zu haben und gestand die ihr zur Last gelegten Verbrechen. Das Bein des Michael Klotz habe sie verhext und das Kalb mit einer vom Teufel erhaltenen Salbe verzaubert. Sie bereue alle ihr zur Last gelegten Taten.
Am 23. August 1743 wurde das Urteil verlesen: „Katharina Geiger wird zum Tode durch das Feuer verurteilt. Weil sie sich reumütig und schuldbewusst gezeigt hat, wird sie durch die Fürstäbtissin begnadigt. Statt lebend verbrannt zu werden, soll sie an einen Pfahl gebunden, mit einem anzuhängenden Pulversack erdrosselt und dann zu Asche verbrannt werden“. Nach dem Urteil wurde Katharina Geiger auf dem Galgenberg hingerichtet.