Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Gericht verurteilt Steinewerfer
Geburtstagsbesuch bei der Tochter in Meßkirch endet mit Verhaftung.
MESSKIRCH - Was passiert, wenn man sein Temperament nicht unter Kontrolle hat und dieses auch noch mit Alkohol befeuert, das konnte man vor dem Amtsgericht Sigmaringen erfahren. Zu 40 Tagessätzen à 15 Euro Geldstrafe hat Richterin Elisabetta Carbotta einen kubanischen Tanzlehrer verurteilt, der beim Versuch, seiner kleinen Tochter zum Geburtstag zu gratulieren, gegenüber deren Begleitern handgreiflich geworden war. Einen Strafbefehl hatte der Angeklagte zuvor zurückgewiesen.
Die Anklage lautete auf zweifache Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung. Der Angeklagte soll im Oktober 2016 sowohl die Mutter des Kindes als auch deren Begleiter im Cafébereich eines Meßkircher Einkaufsmarktes angegriffen und verletzt haben. Nachdem es gelungen war, den Angeklagten aus dem Einkaufsmarkt zu entfernen, soll dieser zurückgekommen sein und einen etwa zwölf Zentimeter großen Stein nach dem Begleiter der Frau geworfen haben, der diesen jedoch deutlich verfehlte.
Der von den verschiedenen Beteiligten geschilderte Tathergang stellte sich als relativ konfuses Geschehen dar, bei dem nach eineinhalb Jahren viele Details nicht mehr zu klären waren. Der Angeklagte erklärte, er habe niemanden angegriffen. Die Mutter seiner Tochter habe mit einem Handy eine Tonaufnahme von der Gesprächssituation machen wollen und er habe sie aufgefordert, dann auch eine Videoaufnahme zu machen. Dazu wollte er ihr das Handy wegnehmen. Der Begleiter der Frau habe ihn dann von hinten an den Schultern gepackt und bei der Abwehr des Angeklagten wohl einen Schlag abbekommen. Den Stein habe er bei seiner Flucht vor der Tür nach hinten geschleudert, um Verfolger zurückzuhalten. Bei seiner Festnahme durch die Polizei sei er von zehn Beamten überwältigt worden, weil es irrtümlich hieß, er habe eine Waffe bei sich.
Die Vorgeschichte der Vorfälle basiert womöglich auf einem Missverständnis. Der Angeklagte, der heute mit Ehefrau und Kind in Wiesbaden wohnt, hatte angerufen und mitgeteilt, er wolle zum Geburtstag seiner dreijährigen Meßkircher Tochter kommen. Er fuhr dann mit dem Zug nach Tuttlingen und von dort aus per Bus nach Meßkirch. Dort angekommen, konnte er weder Tochter noch Ex-Partnerin antreffen. Er suchte ihr Elternhaus und den Kindergarten auf und fragte dort nach der Tochter, erhielt aber keine Auskunft.
Der Mann führte eine Tüte mit Geschenken mit sich, konnte deren Inhalt aber nicht übergeben. Er rief noch einmal die Mutter des Kindes an, die ihm sagte, dass sie beruflich verhindert sei. Der Angeklagte konnte den Eindruck gewinnen, dass man ihn von dem Kind fernhalten wolle. Nach längerem Hin- und Her verabredete sich die Frau dann für 19 Uhr mit ihm im Einkaufsmarkt. Von den Vorgängen im Café wurde ein Video der Überwachungskamera des Einkaufsmarktes gezeigt.
Die Mutter des Kindes betonte bei ihrer Zeugenaussage, dass sie bereits im Vorfeld in aller Deutlichkeit mitgeteilt habe, dass sie an diesem Tag beruflich verhindert sei und einen anderen Tag vorgeschlagen habe. Zu dem Treffen im Einkaufsmarkt habe sie einen Bekannten mitgenommen, wie ihr von der Polizei geraten wurde, da sie sich telefonisch bedroht fühlte. Beim Gespräch habe der Angeklagte versucht, ihr zwei Handys, das Diensthandy und ihr privates, abzunehmen, woraufhin ihr Bekannter eingeschritten sei. Bei dem Gerangel habe sie einen Schlag erhalten und sei kurz ohnmächtig zu Boden gegangen.
Der Begleiter der Frau hatte sich zunächst abseits an der Theke der Cafeteria aufgehalten und griff nach seiner Aussage erst ein, als es zu dem Gerangel kam. Der Angeklagte habe ihn dann mit gezielten Schlägen auf den Kopf traktiert. Nachdem ein zweiter Mann eingegriffen hatte, gelang es, den Angeklagten aus dem Markt zu schaffen, bevor dieser den Stein warf.
Drei Zeugen bestätigen den Steinwurf
Diese Vorgänge wurden auch von diesem zweiten Mann, der auch als Zeuge aussagte, bestätigt. Dieser Zeuge verfolgte den Angeklagten auch bis zu seiner Verhaftung durch die Polizei. Ein weiterer Zeuge, ein auswärtiger Edeka-Mitarbeiter hatte die Rauferei, einen Schlag ins Gesicht des Begleiters der Frau und den Steinwurf ebenfalls gesehen. Ein Polizist erklärte dann als Zeuge, dass der Angeklagte 1,8 Promille Alkohol im Blut hatte. Weil er in der Zelle einen Asthmaanfall hatte, wurde er ins Krankenhaus gebracht. Keiner der weiteren Zeugen hatte allerdings gesehen, dass die Mutter des Kindes ohnmächtig zu Boden gegangen war.
Die Staatsanwältin sah die Vorwürfe durch die Zeugenaussagen bestätigt und forderte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 30 Euro. Die Verteidigerin plädierte dafür, das Verfahren gegen ein Auflage einzustellen, weil die Vorwürfe nicht eindeutig bewiesen seien. Das lehnte die Staatsanwältin allerdings ab. Die Richterin verurteilte den Angeklagten schließlich wegen des Schlags auf den Begleiter der Frau und wegen des Steinwurfs. Der Angriff auf die Frau sei nicht zu beweisen. Der Angeklagte muss die Verfahrenskosten tragen, Revision und Berufung sind zulässig.