Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Punktesystem entscheidet in Mengen über Bauplatz
Gemeinderat legt neue Vergabekriterien fest, die möglichst gerecht sein sollen
MENGEN - Familien mit mehreren Kindern, deren Eltern in Mengen arbeiten und sich als Ehrenamtliche in Vereinen engagieren – diese Bewerber sollen künftig bei der Vergabe von Bauplätzen in Mengen und den Ortsteilen zuerst zum Zuge kommen. In der Sitzung am Dienstag hat der Gemeinderat mit drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen neue Vergaberichtlinien für Wohnbauplätze im Stadtgebiet verabschiedet. Ziel der Neuauflage war es, die Vergabe künftig zu fair wie möglich zu gestalten und Losverfahren zur Ausnahme zu machen.
Die Stadträte hatten es sich nicht einfach gemacht und aufgrund von weiterem Klärungsbedarf den Beschluss der Vergabekriterien im Februar noch einmal von der Tagesordnung genommen. „In der Zwischenzeit sind von den Fraktionen noch mehrere Vorschläge eingegangen, wie die von der Verwaltung vorgeschlagenen Richtlinien noch verbessert oder ergänzt werden könnten“, sagte Bürgermeister Bubeck. „Daran merkt man, dass sich alle viele Gedanken gemacht haben und das Thema gerechte Bauplatzvergabe für alle sehr wichtig ist.“Geeinigt haben sich das Gremium und die Stadtverwaltung nun auf das folgende Verfahren: Sobald jemand gern einen Bauplatz in Mengen oder einem der Ortsteile hätte, kann er sich bei der Stadtverwaltung auf eine Interessentenliste setzen lassen. Wer auf der Liste steht, wird angeschrieben, sobald eine Vergabe geplant ist. Diese wird auch in den Stadtnachrichten, verbunden mit der Aufforderung, sich zu bewerben, veröffentlicht.
Sowohl die Personen, die auf der Liste standen als auch andere Interessenten müssen sich dann innerhalb von vier Wochen bewerben. Aus den vorliegenden Bewerbungsunterlagen erstellt die Stadt nach den nun beschlossenen Vergabekriterien eine Rangliste. Wenn ein Bewerber die vorgegebenen Kriterien erfüllt, kann er Punkte sammeln. Diejenigen mit den meisten Punkten führen die Rangliste an und dürfen sich zuerst einen der freien Bauplätze aussuchen.
Punkte erhalten Bewerber zunächst dafür, dass sie verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Partnerschaft leben. Für jedes Kind gibt es Punkte, ebenso dafür, wenn ein pflegebedürftiger oder behinderter Angehöriger im neuen Eigenheim versorgt werden soll. Wer in Mengen wohnt oder in der Vergangenheit einmal mindestens fünf Jahre hier gelebt hat, kann ebenso Punkte sammeln wie jemand, der seit mindestens drei Jahren vor Ort arbeitet. Wer sich schon einmal vergebens um einen Bauplatz in der Stadt bemüht hat, soll ebenfalls Punkte bekommen. Außerdem zählt eine Mitgliedschaft in einem örtlichen Verein (mindestens fünf Jahre) oder ein Ehrenamt im Sinne einer Vorstandsoder Ausschussmitgliedschaft im Verein oder in einem Gremium der Stadt wie einem Ortschafts- oder dem Gemeinderat. Paare zählen jeweils als ein Bewerber, wohnen beide in Mengen erhalten sie trotzdem nur einmal die entsprechende Punktzahl.
Losverfahren bei Gleichstand
Nur, wenn in einer Bewerbungsrunde Bewerber gleich viele Punkte erreichen und sich für denselben Bauplatz interessieren, kommt es zu einem Losverfahren. „Das wird äußerst selten sein“, prophezeit Bürgermeister Stefan Bubeck. Vorgesehen ist, dass maximal zehn Bewerber in einer Vergaberunde eingeladen werden, um sich entsprechend der Rangfolge einen Bauplatz auszusuchen. Sind die ersten zehn Plätze vergeben, werden die nächsten zehn Bewerber eingeladen und können unter den verbleibenden Plätzen auswählen. „Wir gehen davon aus, dass am Ende trotzdem alle einen Bauplatz bekommen und wir arbeiten ja auch daran, dass es künftig nur noch attraktive Bauplätze bei uns gibt“, so Bubeck.
Die Mehrheit der Stadträte konnte mit den ausgearbeiteten Kriterien mitgehen. Manfred Moll (CDU) hatte einen Antrag gestellt, Plätze rein nach dem Eingang der Bewerbung und notfalls im Losverfahren zu vergeben, ein Vorschlag, der keine Mehrheit bekam. Die CDU-Fraktion regte außerdem eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000 Euro an, falls ein Bewerber falsche Angaben im Bewerbungsverfahren macht. Dies wurde mit in die Richtlinien aufgenommen. In Kraft treten die neuen Kriterien bei der Vergabe von Bauplätzen in den Baugebieten, die noch erschlossen werden müssen.