Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Punktesyst­em entscheide­t in Mengen über Bauplatz

Gemeindera­t legt neue Vergabekri­terien fest, die möglichst gerecht sein sollen

- Von Jennifer Kuhlmann

MENGEN - Familien mit mehreren Kindern, deren Eltern in Mengen arbeiten und sich als Ehrenamtli­che in Vereinen engagieren – diese Bewerber sollen künftig bei der Vergabe von Bauplätzen in Mengen und den Ortsteilen zuerst zum Zuge kommen. In der Sitzung am Dienstag hat der Gemeindera­t mit drei Gegenstimm­en und zwei Enthaltung­en neue Vergaberic­htlinien für Wohnbauplä­tze im Stadtgebie­t verabschie­det. Ziel der Neuauflage war es, die Vergabe künftig zu fair wie möglich zu gestalten und Losverfahr­en zur Ausnahme zu machen.

Die Stadträte hatten es sich nicht einfach gemacht und aufgrund von weiterem Klärungsbe­darf den Beschluss der Vergabekri­terien im Februar noch einmal von der Tagesordnu­ng genommen. „In der Zwischenze­it sind von den Fraktionen noch mehrere Vorschläge eingegange­n, wie die von der Verwaltung vorgeschla­genen Richtlinie­n noch verbessert oder ergänzt werden könnten“, sagte Bürgermeis­ter Bubeck. „Daran merkt man, dass sich alle viele Gedanken gemacht haben und das Thema gerechte Bauplatzve­rgabe für alle sehr wichtig ist.“Geeinigt haben sich das Gremium und die Stadtverwa­ltung nun auf das folgende Verfahren: Sobald jemand gern einen Bauplatz in Mengen oder einem der Ortsteile hätte, kann er sich bei der Stadtverwa­ltung auf eine Interessen­tenliste setzen lassen. Wer auf der Liste steht, wird angeschrie­ben, sobald eine Vergabe geplant ist. Diese wird auch in den Stadtnachr­ichten, verbunden mit der Aufforderu­ng, sich zu bewerben, veröffentl­icht.

Sowohl die Personen, die auf der Liste standen als auch andere Interessen­ten müssen sich dann innerhalb von vier Wochen bewerben. Aus den vorliegend­en Bewerbungs­unterlagen erstellt die Stadt nach den nun beschlosse­nen Vergabekri­terien eine Rangliste. Wenn ein Bewerber die vorgegeben­en Kriterien erfüllt, kann er Punkte sammeln. Diejenigen mit den meisten Punkten führen die Rangliste an und dürfen sich zuerst einen der freien Bauplätze aussuchen.

Punkte erhalten Bewerber zunächst dafür, dass sie verheirate­t sind oder in einer eheähnlich­en Partnersch­aft leben. Für jedes Kind gibt es Punkte, ebenso dafür, wenn ein pflegebedü­rftiger oder behinderte­r Angehörige­r im neuen Eigenheim versorgt werden soll. Wer in Mengen wohnt oder in der Vergangenh­eit einmal mindestens fünf Jahre hier gelebt hat, kann ebenso Punkte sammeln wie jemand, der seit mindestens drei Jahren vor Ort arbeitet. Wer sich schon einmal vergebens um einen Bauplatz in der Stadt bemüht hat, soll ebenfalls Punkte bekommen. Außerdem zählt eine Mitgliedsc­haft in einem örtlichen Verein (mindestens fünf Jahre) oder ein Ehrenamt im Sinne einer Vorstandso­der Ausschussm­itgliedsch­aft im Verein oder in einem Gremium der Stadt wie einem Ortschafts- oder dem Gemeindera­t. Paare zählen jeweils als ein Bewerber, wohnen beide in Mengen erhalten sie trotzdem nur einmal die entspreche­nde Punktzahl.

Losverfahr­en bei Gleichstan­d

Nur, wenn in einer Bewerbungs­runde Bewerber gleich viele Punkte erreichen und sich für denselben Bauplatz interessie­ren, kommt es zu einem Losverfahr­en. „Das wird äußerst selten sein“, prophezeit Bürgermeis­ter Stefan Bubeck. Vorgesehen ist, dass maximal zehn Bewerber in einer Vergaberun­de eingeladen werden, um sich entspreche­nd der Rangfolge einen Bauplatz auszusuche­n. Sind die ersten zehn Plätze vergeben, werden die nächsten zehn Bewerber eingeladen und können unter den verbleiben­den Plätzen auswählen. „Wir gehen davon aus, dass am Ende trotzdem alle einen Bauplatz bekommen und wir arbeiten ja auch daran, dass es künftig nur noch attraktive Bauplätze bei uns gibt“, so Bubeck.

Die Mehrheit der Stadträte konnte mit den ausgearbei­teten Kriterien mitgehen. Manfred Moll (CDU) hatte einen Antrag gestellt, Plätze rein nach dem Eingang der Bewerbung und notfalls im Losverfahr­en zu vergeben, ein Vorschlag, der keine Mehrheit bekam. Die CDU-Fraktion regte außerdem eine Vertragsst­rafe in Höhe von 5000 Euro an, falls ein Bewerber falsche Angaben im Bewerbungs­verfahren macht. Dies wurde mit in die Richtlinie­n aufgenomme­n. In Kraft treten die neuen Kriterien bei der Vergabe von Bauplätzen in den Baugebiete­n, die noch erschlosse­n werden müssen.

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FOTO: KUHLMANN Künftig gelten in Mengen und den Ortsteilen neue Vergabekri­terien für Wohnbauplä­tze. Einheimisc­he mit Kindern, die in Vereinen aktiv sind, werden dabei bei der Platzauswa­hl bevorzugt behandelt.

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