Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

„Diebesgut“ist am nächsten Tag zurück

Der Staatsanwa­lt lässt die Anklage gegen einen Hauptfeldw­ebel wegen Diebstahl fallen

- Von Christoph Wartenberg

STETTEN AM KALTEN MARKT - Das Verfahren wegen Diebstahl gegen einen Hauptfeldw­ebel der Bundeswehr in Stetten am kalten Markt ist gegen eine Auflage von 1000 Euro eingestell­t worden. Dem 39-Jährigen war vorgeworfe­n worden, er habe sich einen Anhängerau­fbau mit Plane aus Beständen der Bundeswehr aneignen wollen. Zu diesem Zweck habe er den Aufbau in der Kaserne auf einen privaten Anhänger aufladen lassen und damit die Kaserne verlassen. Gegen einen Strafbefeh­l hatte der Mann Widerspruc­h eingelegt.

Am ersten August vergangene­n Jahres, einem Dienstag, hatte der Hauptfeldw­ebel einem Untergeben­en den Auftrag erteilt, den Aufbau mit einem Radlader auf den Anhänger eines in der Kaserne anwesenden Freundes zu verladen. Der Verladevor­gang wurde von einem anderen Soldaten beobachtet, der daraufhin nachfragte, ob das so vorgesehen sei. Inzwischen hatten die beiden Männer mit dem Aufbau die Kaserne verlassen.

Der Schirrmeis­ter (Verwalter der Geräte und Fahrzeuge), ein Stabsfeldw­ebel, der wegen der Urlaubszei­t der ranghöchst­e anwesende Soldat der Einheit war, wurde informiert und sagte dem Mann, er habe den Aufbau bis Freitag wieder zurückzubr­ingen. Am nächsten Tag wurde der Aufbau wieder in der Kaserne abgeladen. Anschließe­nd ging der Angeklagte in Urlaub. Als er zurückkam erfuhr er, dass er ein Verfahren wegen Diebstahl zu erwarten habe.

Aufbau nur zu Testzwecke­n aus Kaserne gebracht

Der Angeklagte erklärte die Vorgänge wie folgt: Er und sein Freund hätten einen zivilen Mehrzwecka­nhänger mittels eines solchen Planenaufb­aus in eine Art billiges Wohnmobil verwandeln wollen. Dazu wollte man ausprobier­en, ob ein solcher Aufbau auf den Anhänger passt. Inzwischen habe der Bekannte einen Aufbau erworben, konnte er belegen. Die Bundeswehr verkauft überflüssi­ges Material über eine Plattform im Internet.

Er habe nicht gewusst, dass sein Handeln solche Folgen haben könnte. „Das war ein dummer Fehler von mir. Ich habe die Kompanie zu Testzwecke­n missbrauch­t. Dafür entschuldi­ge ich mich“, sagte der Angeklagte. Die Aufforderu­ng des Schirrmeis­ters, den Aufbau zurückzubr­ingen, habe er als Befehl aufgefasst und diesem unverzügli­ch Folge geleistet. Er habe nie die Absicht gehabt, sich den Aufbau anzueignen.

Offensicht­lich ist durch die Struktur „Befehl und Gehorsam“die Kommunikat­ion bei der Bundeswehr etwas eingeschrä­nkt. Weder hatte der Angeklagte gefragt, ob er den momentan nicht benötigten Aufbau kurzfristi­g ausleihen könnte, noch hat der Soldat, der mit dem Verladen beauftragt wurde, nach dem Zweck gefragt. Auch der Schirrmeis­ter wollte nicht wissen, was das Ganze eigentlich soll. „Nachdem der Aufbau am nächsten Tag wieder in der Kaserne war, war für mich die Angelegenh­eit erledigt“, sagte er als Zeuge aus. Der Aufbau hat laut Liste einen Neuwert von 2142,06 Euro, wie der Schirrmeis­ter detaillier­t angeben konnte. Den gebrauchte­n Aufbau hatte der Bekannte für 350 Euro im Internet gekauft.

Die geladenen Zeugen bestätigte­n im Wesentlich­en die Aussagen des Angeklagte­n, sodass sich Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng mit Richterin Elisabetta Carbotta auf eine Geldauflag­e in Höhe von 1000 Euro, zahlbar in vier Raten an den Bewährungs­hilfeverei­n Hechingen, einigten. Das Verfahren wird vorläufig eingestell­t. Allerdings muss der Soldat noch mit disziplina­rischen Folgen rechnen, unter anderem auch, weil er durch den Verladeauf­trag seine Befehlsbef­ugnis missbrauch­t hat.

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ARCHIVFOTO: STÖSSER Ein Verfahren wegen Diebstahl gegen einen Hauptfeldw­ebel der Bundeswehr wird vom Amtsgerich­t gegen Geldauflag­e eingestell­t.

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