Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
„Diebesgut“ist am nächsten Tag zurück
Der Staatsanwalt lässt die Anklage gegen einen Hauptfeldwebel wegen Diebstahl fallen
STETTEN AM KALTEN MARKT - Das Verfahren wegen Diebstahl gegen einen Hauptfeldwebel der Bundeswehr in Stetten am kalten Markt ist gegen eine Auflage von 1000 Euro eingestellt worden. Dem 39-Jährigen war vorgeworfen worden, er habe sich einen Anhängeraufbau mit Plane aus Beständen der Bundeswehr aneignen wollen. Zu diesem Zweck habe er den Aufbau in der Kaserne auf einen privaten Anhänger aufladen lassen und damit die Kaserne verlassen. Gegen einen Strafbefehl hatte der Mann Widerspruch eingelegt.
Am ersten August vergangenen Jahres, einem Dienstag, hatte der Hauptfeldwebel einem Untergebenen den Auftrag erteilt, den Aufbau mit einem Radlader auf den Anhänger eines in der Kaserne anwesenden Freundes zu verladen. Der Verladevorgang wurde von einem anderen Soldaten beobachtet, der daraufhin nachfragte, ob das so vorgesehen sei. Inzwischen hatten die beiden Männer mit dem Aufbau die Kaserne verlassen.
Der Schirrmeister (Verwalter der Geräte und Fahrzeuge), ein Stabsfeldwebel, der wegen der Urlaubszeit der ranghöchste anwesende Soldat der Einheit war, wurde informiert und sagte dem Mann, er habe den Aufbau bis Freitag wieder zurückzubringen. Am nächsten Tag wurde der Aufbau wieder in der Kaserne abgeladen. Anschließend ging der Angeklagte in Urlaub. Als er zurückkam erfuhr er, dass er ein Verfahren wegen Diebstahl zu erwarten habe.
Aufbau nur zu Testzwecken aus Kaserne gebracht
Der Angeklagte erklärte die Vorgänge wie folgt: Er und sein Freund hätten einen zivilen Mehrzweckanhänger mittels eines solchen Planenaufbaus in eine Art billiges Wohnmobil verwandeln wollen. Dazu wollte man ausprobieren, ob ein solcher Aufbau auf den Anhänger passt. Inzwischen habe der Bekannte einen Aufbau erworben, konnte er belegen. Die Bundeswehr verkauft überflüssiges Material über eine Plattform im Internet.
Er habe nicht gewusst, dass sein Handeln solche Folgen haben könnte. „Das war ein dummer Fehler von mir. Ich habe die Kompanie zu Testzwecken missbraucht. Dafür entschuldige ich mich“, sagte der Angeklagte. Die Aufforderung des Schirrmeisters, den Aufbau zurückzubringen, habe er als Befehl aufgefasst und diesem unverzüglich Folge geleistet. Er habe nie die Absicht gehabt, sich den Aufbau anzueignen.
Offensichtlich ist durch die Struktur „Befehl und Gehorsam“die Kommunikation bei der Bundeswehr etwas eingeschränkt. Weder hatte der Angeklagte gefragt, ob er den momentan nicht benötigten Aufbau kurzfristig ausleihen könnte, noch hat der Soldat, der mit dem Verladen beauftragt wurde, nach dem Zweck gefragt. Auch der Schirrmeister wollte nicht wissen, was das Ganze eigentlich soll. „Nachdem der Aufbau am nächsten Tag wieder in der Kaserne war, war für mich die Angelegenheit erledigt“, sagte er als Zeuge aus. Der Aufbau hat laut Liste einen Neuwert von 2142,06 Euro, wie der Schirrmeister detailliert angeben konnte. Den gebrauchten Aufbau hatte der Bekannte für 350 Euro im Internet gekauft.
Die geladenen Zeugen bestätigten im Wesentlichen die Aussagen des Angeklagten, sodass sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit Richterin Elisabetta Carbotta auf eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro, zahlbar in vier Raten an den Bewährungshilfeverein Hechingen, einigten. Das Verfahren wird vorläufig eingestellt. Allerdings muss der Soldat noch mit disziplinarischen Folgen rechnen, unter anderem auch, weil er durch den Verladeauftrag seine Befehlsbefugnis missbraucht hat.