Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Mit Computerbildern gegen Pädophile
Ermittler wollen mit künstlich generierten Kinderpornos im Darknet Täter überführen
FREIBURG (dpa) - Um Sexualstraftäter aus der Deckung zu locken, will der Chef der Freiburger Kriminalpolizei mit computergenerierten Kinderpornos Jagd auf Anbieter solcher Bilder im Darknet machen. „Wer sich in Chats bewegt, wer sich in diesen Foren bewegt und mitmachen will, der muss Material liefern“, sagte Peter Egetemaier am Montag im „Morgenmagazin“von ARD und ZDF. „Wer das nicht tut, wird sofort erkannt als Polizeibeamter. Das muss man dringend ändern.“Fälle wie der jahrelange sexuelle Missbrauch eines Jungen aus Staufen bei Freiburg könnten so möglicherweise viel schneller aufgeklärt werden.
Verdeckte Ermittler stoßen im Darknet bisher an Grenzen, erklärte der Kripo-Chef. In vielen Foren würden Nutzer verpflichtet, selbst kinderpornografische Inhalte in diese Foren einzubringen, damit sie dort bleiben dürfen. Der Polizei sei das bisher nicht möglich, da es sich dabei um einen Straftatbestand handele. Egetemaier betonte, dass die Polizei keine echten Kinderpornos anbieten wolle. Computergesteuerte Animationen reichten aus , um Sexualstraftätern näher zu kommen.
Unterstützung bekam Egetemaier von Justizminister Guido Wolf (CDU). Dieser bezeichnete computergenerierte Kinderpornos als wichtiges Instrument für Ermittler im Kampf gegen Missbrauch von Kindern. Der Verfolgungsdruck im Darknet, dem anonymen Teil des Internets, müsse erhöht werden, sagte er. „Computeranimationen sind hier ein wichtiges Instrument, um den Ermittlern Zugang zu diesen Foren zu verschaffen und Kinderpornografie wirksam zu bekämpfen“, betonte er. Das Bundesjustizministerium findet den Vorschlag jedoch problematisch. Es gebe „grundsätzliche Bedenken gegen die Legalisierung strafbarer Handlungen für verdeckte Ermittler“, sagte ein Ministeriumssprecher der „Rheinischen Post“.
Zehn Jahre Haft für 33-Jährigen
In dem Fall verurteilte das Landgericht Freiburg einen 33 Jahre alten Spanier am Montag zu einer Haftstrafe von zehn Jahren. Zudem ordnete das Gericht die Zahlung von 18 000 Euro Schmerzensgeld an. Dieses Geld gehe an das Opfer. Auf die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geforderte Anordnung von Sicherungsverwahrung verzichtete das Gericht. Es gebe hierfür nicht die notwendige rechtliche Grundlage, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Der aus der Nähe von Barcelona stammende Angeklagte hatte zugegeben, den damals in Staufen lebenden und heute zehn Jahre alten Jungen mehrfach vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Heute soll das Urteil gegen die Hauptangeklagten – die Mutter und deren Lebensgefährten – fallen. Sie hatten den Jungen an Vergewaltiger verkauft. Fahnder waren über einen anonymen Hinweis auf den Fall gestoßen.