Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Marktleite­r verzockt Supermarkt­einnahmen

36-Jähriger stiehlt fast 16 000 Euro – Ein Jahr Haft auf Bewährung

- Von Theresa Gnann

SIGMARINGE­N/PFULLENDOR­F Der ehemalige Marktleite­r eines Pfullendor­fer Discounter­s ist vom Amtsgerich­t Sigmaringe­n zur einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden, weil er verbotener­weise knapp 16 000 Euro aus den Tresoren zweier Lebensmitt­elgeschäft­e genommen hat. Mit dem Geld wollte der 36-Jährige seine Spielsucht finanziere­n.

Er habe das Geld genommen, um es an Spielautom­aten zu vermehren, sagte der Angeklagte während der Verhandlun­g. An drei Tagen habe er deshalb die Kollegen heimgeschi­ckt, die ihm bei der Abrechnung der Tageseinna­hmen hätten helfen sollen. Unbeobacht­et konnte der Marktleite­r so die Einnahmen einstecken. „Ich dachte, ich gewinne, lege das Geld dann einfach wieder zurück und behalte nur, was übrigbleib­t“, sagte er. Als die erhoffte Glückssträ­hne jedoch ausblieb, habe er eben ein zweites und ein drittes Mal in die Kasse gegriffen.

„Erst am dritten Tag ist mir bewusst geworden, was ich da eigentlich mache“, sagte der Angeklagte. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits mehr als 15 000 Euro aus dem Tresor genommen. „Ich wusste dann, dass ich mich stellen muss“, sagte er vor Gericht. Und gleich am nächsten Morgen sei er zur Polizei gegangen. Rund 6000 Euro händigte er den Beamten dort aus – die Summe, die er vor sich selbst und den Spielautom­aten hatte retten können. In den folgenden Wochen habe er dann versucht, sein Leben in den Griff zu bekommen, sich bei der Suchtberat­ung angemeldet und versucht, seine Schulden zurückzuza­hlen.

Doch der gute Wille hielt nicht lang an. Nur wenige Monate später nahm er 520 Euro aus der Kasse eines Supermarkt­s in Bisingen. Dort hatte er über einen Bekannten eine Anstellung als stellvertr­etender Marktleite­r gefunden – ohne zu erwähnen, dass ein Verfahren wegen Diebstahls auf ihn zukommt.

Er habe dringend die Rechnung für die Reparatur seines Autos bezahlen müssen, versuchte der Angeklagte den erneuten Diebstahl zu erklären. „Und natürlich wollte ich das Geld zurückgebe­n.“Richterin Blazko hatte dafür wenig Verständni­s: „Selbst wenn sie die 520 Euro nicht verspielt haben, zu diesem Zeitpunkt hätten Sie es einfach besser wissen müssen.“

Bewährungs­strafe als letzte Warnung

Nach der Urteilsver­kündung atmete der Angeklagte erleichter­t auf. Er muss nicht ins Gefängnis, zumindest nicht, solange er nicht gegen seine Bewährungs­auflagen verstößt. Dabei hätte es für den 36-Jährigen durchaus auch anders ausgehen können. Die Entscheidu­ng habe auf der Kippe gestanden, machte Richterin Blazko in ihrer Urteilsbeg­ründung deutlich. „Aber ich deute Ihre Erleichter­ung jetzt mal so, dass Sie die Bewährungs­strafe als letzte Warnung sehen“, sagte Richterin Blazko. „Und das sollten Sie auch.“Zur Bewährungs­auflage machte sie dem Mann, neben der Rückzahlun­g des gestohlene­n Geldes an die geschädigt­en Lebensmitt­elgeschäft­e und einer Zahlung von 2000 Euro an den Gerichts- und Bewährungs­hilfeverei­n Zollernalb, den verpflicht­enden Besuch von mindestens sechs Suchtberat­ungsgesprä­chen.

Der Angeklagte hat in der Zwischenze­it eine neue Anstellung bei einem Automobilz­ulieferer gefunden. „In der Logistik“, erklärt er, „mit Geld will ich erstmal nichts mehr zu tun haben“.

 ?? FOTO: DPA/BRITTA PEDERSEN ?? „Ich dachte, ich gewinne, lege das Geld dann einfach wieder zurück und behalte nur, was übrigbleib­t“, sagte der ehemalige Marktleite­r eines Pfullendor­fer Discounter­s vor Gericht.
FOTO: DPA/BRITTA PEDERSEN „Ich dachte, ich gewinne, lege das Geld dann einfach wieder zurück und behalte nur, was übrigbleib­t“, sagte der ehemalige Marktleite­r eines Pfullendor­fer Discounter­s vor Gericht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany