Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Marktleiter verzockt Supermarkteinnahmen
36-Jähriger stiehlt fast 16 000 Euro – Ein Jahr Haft auf Bewährung
SIGMARINGEN/PFULLENDORF Der ehemalige Marktleiter eines Pfullendorfer Discounters ist vom Amtsgericht Sigmaringen zur einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden, weil er verbotenerweise knapp 16 000 Euro aus den Tresoren zweier Lebensmittelgeschäfte genommen hat. Mit dem Geld wollte der 36-Jährige seine Spielsucht finanzieren.
Er habe das Geld genommen, um es an Spielautomaten zu vermehren, sagte der Angeklagte während der Verhandlung. An drei Tagen habe er deshalb die Kollegen heimgeschickt, die ihm bei der Abrechnung der Tageseinnahmen hätten helfen sollen. Unbeobachtet konnte der Marktleiter so die Einnahmen einstecken. „Ich dachte, ich gewinne, lege das Geld dann einfach wieder zurück und behalte nur, was übrigbleibt“, sagte er. Als die erhoffte Glückssträhne jedoch ausblieb, habe er eben ein zweites und ein drittes Mal in die Kasse gegriffen.
„Erst am dritten Tag ist mir bewusst geworden, was ich da eigentlich mache“, sagte der Angeklagte. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits mehr als 15 000 Euro aus dem Tresor genommen. „Ich wusste dann, dass ich mich stellen muss“, sagte er vor Gericht. Und gleich am nächsten Morgen sei er zur Polizei gegangen. Rund 6000 Euro händigte er den Beamten dort aus – die Summe, die er vor sich selbst und den Spielautomaten hatte retten können. In den folgenden Wochen habe er dann versucht, sein Leben in den Griff zu bekommen, sich bei der Suchtberatung angemeldet und versucht, seine Schulden zurückzuzahlen.
Doch der gute Wille hielt nicht lang an. Nur wenige Monate später nahm er 520 Euro aus der Kasse eines Supermarkts in Bisingen. Dort hatte er über einen Bekannten eine Anstellung als stellvertretender Marktleiter gefunden – ohne zu erwähnen, dass ein Verfahren wegen Diebstahls auf ihn zukommt.
Er habe dringend die Rechnung für die Reparatur seines Autos bezahlen müssen, versuchte der Angeklagte den erneuten Diebstahl zu erklären. „Und natürlich wollte ich das Geld zurückgeben.“Richterin Blazko hatte dafür wenig Verständnis: „Selbst wenn sie die 520 Euro nicht verspielt haben, zu diesem Zeitpunkt hätten Sie es einfach besser wissen müssen.“
Bewährungsstrafe als letzte Warnung
Nach der Urteilsverkündung atmete der Angeklagte erleichtert auf. Er muss nicht ins Gefängnis, zumindest nicht, solange er nicht gegen seine Bewährungsauflagen verstößt. Dabei hätte es für den 36-Jährigen durchaus auch anders ausgehen können. Die Entscheidung habe auf der Kippe gestanden, machte Richterin Blazko in ihrer Urteilsbegründung deutlich. „Aber ich deute Ihre Erleichterung jetzt mal so, dass Sie die Bewährungsstrafe als letzte Warnung sehen“, sagte Richterin Blazko. „Und das sollten Sie auch.“Zur Bewährungsauflage machte sie dem Mann, neben der Rückzahlung des gestohlenen Geldes an die geschädigten Lebensmittelgeschäfte und einer Zahlung von 2000 Euro an den Gerichts- und Bewährungshilfeverein Zollernalb, den verpflichtenden Besuch von mindestens sechs Suchtberatungsgesprächen.
Der Angeklagte hat in der Zwischenzeit eine neue Anstellung bei einem Automobilzulieferer gefunden. „In der Logistik“, erklärt er, „mit Geld will ich erstmal nichts mehr zu tun haben“.