Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Landtag lehnt Petition gegen Tempo 30 ab

Als Grund wird die Lärmbelast­ung an den Ortsdurchf­ahrten der B 31 und B 33 angeführt

- Von Barbara Baur

BODENSEEKR­EIS - Es bleibt bei Tempo 30 auf den Ortsdurchf­ahrten im Bodenseekr­eis. Der Landtag BadenWürtt­emberg hat eine entspreche­nde Petition abgelehnt. Als Grund wird die Lärmbelast­ung für die Anwohner in Markdorf, Stetten, Hagnau und Friedrichs­hafen genannt, die bei einer Rückkehr zu Tempo 50 wieder steigen würde. Der Initiator der Petition, Siegfried Wanke aus Sigmaringe­n, zeigt sich nach dieser Entscheidu­ng enttäuscht. Er hatte über das Internet-Portal „Open Petition“Unterstütz­er gesucht. Mehr als 9000 Unterschri­ften waren dabei zusammenge­kommen. Außerdem schrieb er Briefe an Politiker und Behörden, Stellungna­hmen und Leserbrief­e. Sein Engagement sieht er nun als beendet an. „Weitermach­en würde keinen Sinn ergeben“, sagt er.

So viel Lärm ist nicht erlaubt

Sein Hauptargum­ent gegen Tempo 30 auf Ortsdurchf­ahrten: durch den verlangsam­ten Verkehrsfl­uss entstehen mehr Staus, außerdem werden von den Fahrzeugen mehr Schadstoff­e ausgestoße­n. Seine Kritik gilt auch den Radarfalle­n im Tempo-30-Bereich. Seiner Ansicht nach dienen sie nicht der Sicherheit, sondern fungieren als Einnahmequ­elle für den Landkreis beziehungs­weise die Stadt Friedrichs­hafen. Der Landtag hat die Petition nun mit der Begründung abgelehnt, dass die zulässige Geschwindi­gkeit aufgrund der hohen Lärmbelast­ung von den regulären 50 auf 30 Stundenkil­ometer reduziert wurde. Der entspreche­nden Drucksache ist zu entnehmen, dass eine Rückkehr zu Tempo 50 für die Anwohner in Hagnau, Markdorf und Friedrichs­hafen bedeuten würde, dass sie mit Dauerschal­lpegeln leben müssten, die laut Gesetz nicht mehr zulässig wären. „Bundesstra­ßen, Kreisstraß­en und Landesstra­ßen dürfen zwar lauter sein als andere Straßen“, sagt Gerhard Scholl, der beim Verkehrsmi­nisterium des Landes für die Beurteilun­g von straßenver­kehrsrecht­lichen Fragestell­ungen zuständig ist. „An den fraglichen Straßen wurden aber deutliche Überschrei­tungen gemessen. Diese sehr kritische Lärmsituat­ion zwingt uns zum Einschreit­en.“

Im Falle Hagnaus sei der einzige Nachteil, dass der Verkehr auf der B 31 aufgrund der Geschwindi­gkeitsredu­zierung noch mehr gestaut wird. „Staus gab es aber auch schon, als noch 50 Stundenkil­ometer erlaubt waren“, sagt Scholl. Gründe seien die sehr hohe Verkehrsbe­lastung, die Ampel und die Kreuzungen im Ort. Anders ist die Situation in Stetten an der B 33. Dort sei der gemessene Lärmpegel zwar nicht ganz so hoch, dafür aber die Straße aufgrund verschiede­ner Ausfahrten unübersich­tlicher, was zu Verkehrssi­cherheitsp­roblemen geführt habe.

Wiederum anders ist die Situation in Friedrichs­hafen, wo Tempo 30 teilweise nur von 22 bis 6 Uhr gilt. Einerseits soll sich das günstig auf den Verkehrsfl­uss auswirken, anderersei­ts soll dadurch verhindert werden, dass sich manche Fahrer Ausweichst­recken suchen, sagt Scholl. Der Schallpege­l sei aber nachweisli­ch gesenkt worden.

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ARCHIVFOTO: FELIX KÄSTLE Die Ortsdurchf­ahrten auf Hauptstraß­en im Bodenseekr­eis sind zu laut. Deshalb bleibt es bei Tempo 30.

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