Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Landtag lehnt Petition gegen Tempo 30 ab
Als Grund wird die Lärmbelastung an den Ortsdurchfahrten der B 31 und B 33 angeführt
BODENSEEKREIS - Es bleibt bei Tempo 30 auf den Ortsdurchfahrten im Bodenseekreis. Der Landtag BadenWürttemberg hat eine entsprechende Petition abgelehnt. Als Grund wird die Lärmbelastung für die Anwohner in Markdorf, Stetten, Hagnau und Friedrichshafen genannt, die bei einer Rückkehr zu Tempo 50 wieder steigen würde. Der Initiator der Petition, Siegfried Wanke aus Sigmaringen, zeigt sich nach dieser Entscheidung enttäuscht. Er hatte über das Internet-Portal „Open Petition“Unterstützer gesucht. Mehr als 9000 Unterschriften waren dabei zusammengekommen. Außerdem schrieb er Briefe an Politiker und Behörden, Stellungnahmen und Leserbriefe. Sein Engagement sieht er nun als beendet an. „Weitermachen würde keinen Sinn ergeben“, sagt er.
So viel Lärm ist nicht erlaubt
Sein Hauptargument gegen Tempo 30 auf Ortsdurchfahrten: durch den verlangsamten Verkehrsfluss entstehen mehr Staus, außerdem werden von den Fahrzeugen mehr Schadstoffe ausgestoßen. Seine Kritik gilt auch den Radarfallen im Tempo-30-Bereich. Seiner Ansicht nach dienen sie nicht der Sicherheit, sondern fungieren als Einnahmequelle für den Landkreis beziehungsweise die Stadt Friedrichshafen. Der Landtag hat die Petition nun mit der Begründung abgelehnt, dass die zulässige Geschwindigkeit aufgrund der hohen Lärmbelastung von den regulären 50 auf 30 Stundenkilometer reduziert wurde. Der entsprechenden Drucksache ist zu entnehmen, dass eine Rückkehr zu Tempo 50 für die Anwohner in Hagnau, Markdorf und Friedrichshafen bedeuten würde, dass sie mit Dauerschallpegeln leben müssten, die laut Gesetz nicht mehr zulässig wären. „Bundesstraßen, Kreisstraßen und Landesstraßen dürfen zwar lauter sein als andere Straßen“, sagt Gerhard Scholl, der beim Verkehrsministerium des Landes für die Beurteilung von straßenverkehrsrechtlichen Fragestellungen zuständig ist. „An den fraglichen Straßen wurden aber deutliche Überschreitungen gemessen. Diese sehr kritische Lärmsituation zwingt uns zum Einschreiten.“
Im Falle Hagnaus sei der einzige Nachteil, dass der Verkehr auf der B 31 aufgrund der Geschwindigkeitsreduzierung noch mehr gestaut wird. „Staus gab es aber auch schon, als noch 50 Stundenkilometer erlaubt waren“, sagt Scholl. Gründe seien die sehr hohe Verkehrsbelastung, die Ampel und die Kreuzungen im Ort. Anders ist die Situation in Stetten an der B 33. Dort sei der gemessene Lärmpegel zwar nicht ganz so hoch, dafür aber die Straße aufgrund verschiedener Ausfahrten unübersichtlicher, was zu Verkehrssicherheitsproblemen geführt habe.
Wiederum anders ist die Situation in Friedrichshafen, wo Tempo 30 teilweise nur von 22 bis 6 Uhr gilt. Einerseits soll sich das günstig auf den Verkehrsfluss auswirken, andererseits soll dadurch verhindert werden, dass sich manche Fahrer Ausweichstrecken suchen, sagt Scholl. Der Schallpegel sei aber nachweislich gesenkt worden.