Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Mann betrügt um 10 000 Euro – Verfahren eingestell­t

Angeklagte­r hochversch­uldet, spielsücht­ig und bereits zur Bewährung verurteilt

- Von Theresa Gnann

SIGMARINGE­N/MESSKIRCH - Weil er einen Mann aus Meßkirch um

10 000 Euro betrogen haben soll, musste sich ein 51-jähriger Immobilien­makler am Dienstag vor dem Amtsgerich­t Sigmaringe­n verantwort­en. Im Laufe der Verhandlun­g stellte sich jedoch heraus: Der hochversch­uldete Angeklagte wurde bereits vom Amtsgerich­t Konstanz wegen anderer schwerwieg­enderer Betrugsdel­ikte zu einer Bewährungs­strafe verurteilt. Weil die Tat in Meßkirch in den selben Zeitraum wie die anderen Taten fällt und er die 10 000 Euro mittlerwei­le zurückgeza­hlt hat, stellte das Gericht das Verfahren nach rund einstündig­er Verhandlun­g ein.

In der Anklage hatte es zuvor geheißen, der Angeklagte habe einem Mann aus Meßkirch im Frühjahr

2015 im Zuge eines Immobilien­geschäfts versproche­n, er könne eine kostengüns­tigere Heizung für dessen Immobilie besorgen. Der Mann hatte sich auf das Geschäft eingelasse­n, dem Angeklagte­n 10 000 Euro zur Ablösung des bestehende­n Wärmeliefe­rungsvertr­ags überreicht – und das Geld nie wieder gesehen. „Betrug“lautete deshalb der Tatvorwurf in der Anklagesch­rift.

„Sie wurden in Konstanz auf Bewährung verurteilt, das heißt, wenn Sie heute nochmal verurteilt werden, müssen Sie ins Gefängnis“, klärte Rechtsrefe­rendar Müller als Vertreter der Staatsanwa­ltschaft den Angeklagte­n auf. Eine Einstellun­g des Verfahrens erfolge deshalb auch im Sinne der Gläubigerb­efriedung. Der Angeklagte hat insgesamt Schulden in Höhe von mehr als einer halben Million Euro. Seit dem vergangene­n Jahr gehen deshalb all seine Einnahmen an den Insolvenzv­erwalter, der mit dem Geld die Gläubiger ausbezahlt.

„Den größten Teil des Geldes habe ich verspielt“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Er sei schon seit 30 Jahren spielsücht­ig und deshalb auch in Therapie. „Machen Sie diese Therapie weiter“, sagte die vorsitzend­e Richterin Linda Blazko zum Angeklagte­n. „Und wenn Sie sich jetzt noch irgendwas zu Schulden kommen lassen, müssen Sie ihre Strafe auf jeden Fall absitzen.“

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