Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Sichtfelder müssen freigehalten werden
Grundstückseigentümer sind in der Pflicht
KREIS SIGMARINGEN (sz) - Das Landratsamt Sigmaringen stellt im Rahmen der regelmäßigen Straßenkontrollen immer wieder fest, dass die Sichtfelder einmündender Straßen und Wege, außerhalb des öffentlichen Raumes, nicht im erforderlichen Umfang freigehalten werden.
„Beispielsweise wird es jetzt, wo der Mais höher wird, an manchen Kreuzungen in nächster Nähe zu Feldern unübersichtlich“, so Franziska Rumpel, Leiterin des Fachbereichs Straßenbau. „Grundstückseigentümer müssen Pflanzen, Zäune, Stapel oder Haufen beseitigen, wenn sie die Sicht behindern und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist.“
Schlechte Sicht führt zu Unfällen
Denn bei schlechter Sicht an Ausund Einfahrten kann es schnell zu Unfällen kommen. Ein Verkehrsteilnehmer sollte an einer Einfahrt auf eine Straße, auf der 100 Kilometer die Stunde erlaubt ist, 200 Meter in jede Richtung blicken können. Bei Tempo 70 reduziert sich die erforderliche Sicht auf 110 Meter je Richtung. Das Landratsamt bittet Grundstückseigentümer dies zu beachten.
Für weitere Fragen und Informationen stehen die Straßenmeistereien zur Verfügung. Die Straßenmeisterei Sigmaringen ist unter der Telefonnummer
07571/743 50 erreichbar, die Straßenmeisterei in Bad Saulgau unter der Telefonnummer
07581/508 70 und die Straßenmeisterei in Meßkirch unter der Nummer 07575/92 50 30.