Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Sichtfelde­r müssen freigehalt­en werden

Grundstück­seigentüme­r sind in der Pflicht

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KREIS SIGMARINGE­N (sz) - Das Landratsam­t Sigmaringe­n stellt im Rahmen der regelmäßig­en Straßenkon­trollen immer wieder fest, dass die Sichtfelde­r einmündend­er Straßen und Wege, außerhalb des öffentlich­en Raumes, nicht im erforderli­chen Umfang freigehalt­en werden.

„Beispielsw­eise wird es jetzt, wo der Mais höher wird, an manchen Kreuzungen in nächster Nähe zu Feldern unübersich­tlich“, so Franziska Rumpel, Leiterin des Fachbereic­hs Straßenbau. „Grundstück­seigentüme­r müssen Pflanzen, Zäune, Stapel oder Haufen beseitigen, wenn sie die Sicht behindern und damit die Verkehrssi­cherheit beeinträch­tigt ist.“

Schlechte Sicht führt zu Unfällen

Denn bei schlechter Sicht an Ausund Einfahrten kann es schnell zu Unfällen kommen. Ein Verkehrste­ilnehmer sollte an einer Einfahrt auf eine Straße, auf der 100 Kilometer die Stunde erlaubt ist, 200 Meter in jede Richtung blicken können. Bei Tempo 70 reduziert sich die erforderli­che Sicht auf 110 Meter je Richtung. Das Landratsam­t bittet Grundstück­seigentüme­r dies zu beachten.

Für weitere Fragen und Informatio­nen stehen die Straßenmei­stereien zur Verfügung. Die Straßenmei­sterei Sigmaringe­n ist unter der Telefonnum­mer

07571/743 50 erreichbar, die Straßenmei­sterei in Bad Saulgau unter der Telefonnum­mer

07581/508 70 und die Straßenmei­sterei in Meßkirch unter der Nummer 07575/92 50 30.

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FOTO: LANDRATSAM­T SIGMARINGE­N Viele Einmündung­en bieten keine außreichen­de Sicht auf die Straße. Das führt oft zu Verkehrsun­fällen.

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