Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Daimler zeigt erstes Modell seiner neuen Elektroauto-Familie
STOCKHOLM (dpa) - Mit dem ersten Modell seiner neuen Marke EQ steigt der Autobauer Daimler ins Geschäft mit reinen Elektroautos ein. Das baden-württembergische Unternehmen präsentierte den EQC, einen mittelgroßen SUV, am Dienstag nahe der schwedischen Hauptstadt Stockholm. Er soll nächstes Jahr auf den Markt kommen und das erste einer ganzen Reihe von neu entwickelten, rein elektrisch betriebenen Mercedes-Fahrzeugen vom Kompakt- bis zum Luxuswagen sein. Daimler wird den EQC zunächst in Bremen und später dann auch in Peking produzieren. In Europa kommt er nach Angaben des Stuttgarter Konzerns zuerst auf den Markt, danach auch in China und den USA.
BERLIN (dpa) - Um Beschäftigten lange komplette Krankschreibungen zu ersparen, schlägt der Ärzteverband Marburger
Bund eine neue Form von Arbeitsminderungs-Bescheinigungen vor. Der Vorsitzende Rudolf Henke sagte: „Viele erkrankte Arbeitnehmer könnten wahrscheinlich schneller genesen und würden weniger lange dem Arbeitsprozess fernbleiben, wenn es nicht nur die Wahl zwischen Arbeitsfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit gäbe.“Bei Gewerkschaften und in der Politik stieß die Idee auf ein unterschiedliches Echo.
Sinnvoll wäre eine Bescheinigung einer vorübergehenden Minderung der Arbeitsfähigkeit, erläuterte der Marburger Bund. Damit könnten Ärzte verordnen, dass Arbeitnehmer – wenn vertretbar – wenige Stunden am Tag arbeiten können. „Tagesstruktur und Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen blieben erhalten, die Gefahr einer sozialen Isolation wäre deutlich gemindert“, argumentierte Henke. Gerade bei psychischen Störungen, besonders bei Depressionen, könnten längere Krankschreibungen die Symptome verstärken. „Oft kommt auch Angst um den Arbeitsplatz dazu.“Ärzte sollten daher zum Beispiel verordnen können, dass ein Patient vier oder sechs Stunden Schonung bekommt, sagte der Verbandschef. „Ich bin sicher, dass durch eine Bescheinigung der Arbeitsminderung viele Fälle von längerer Arbeitsunfähigkeit verhindert werden und Patienten ihre Krankheit besser bewältigen können.“
Beschäftigte müssen ihre Firma laut Gesetz zur Entgeltfortzahlung unverzüglich informieren, wenn sie wegen Krankheit nicht arbeiten können. Dauert dies länger als drei Kalendertage, müssen sie dazu auch eine ärztliche ArbeitsunfähigkeitsBescheinigung vorlegen.