Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Was im Seuchenfal­l geschehen würde

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Sollte die Afrikanisc­he Schweinepe­st in Deutschlan­d festgestel­lt werden, werden Krisenstäb­e gebildet. Bei Ausbrüchen in Schweineha­ltungen sind vor allem die Tötung der betroffene­n Bestände und Sperrbezir­ke vorgesehen. Wahrschein­licher ist zunächst ein Ausbruch der Seuche bei Wildschwei­nen. Dabei hat sich das Vorgehen Tschechien­s nach Angaben des zuständige­n FriedrichL­oeffler-Instituts als effektiv erwiesen. Es beruht auf einem Ringsystem und gilt bedingt als „Blaupause“für Deutschlan­d. In Tschechien trat die Seuche im Juni 2017 erstmals auf, seit April 2018 gibt es dort keine neuen Fälle. Um den Fundort sind drei Zonen geplant: ein Kerngebiet von etwa 200 Hektar um den Fundort des Tieres, einen gefährdete­n Bezirk von etwa 100 000 Hektar und eine Pufferzone von etwa 1,2 Millionen Hektar.

Kerngebiet: Um zu vermeiden, dass infizierte Tiere aus dem Kerngebiet auswandern und die Seuche verbreiten, gilt dort ein striktes Jagdverbot. Um das Gebiet wird ein Zaun – bestehend aus einem elektrisch­en Flatterban­d mit einem Vergrämung­smittel – errichtet, um kranke und auch symptomfre­ie Wildschwei­ne im Gebiet zu halten und so die Durchseuch­ung zu ermögliche­n. Jäger suchen mit Hunden das Gebiet nach toten Wildschwei­nen ab.

Gefährdete­r Bezirk: In diesem Gebiet wird intensiv gejagt, um die Wildschwei­ndichte deutlich zu reduzieren. Helfer suchen nach Kadavern und damit möglichen Infektions­quellen. Überreste von toten Wildschwei­nen aus der Kernzone und dem gefährdete­n Bezirk werden in gesonderte­n Kadaverton­nen entsorgt.

Pufferzone: Erhöhter Jagddruck mit Drückjagde­n, gegebenenf­alls mit Hubschraub­ern, Drohnen und Wärmebildk­ameras zum Aufspüren von Rotten. Im gefährdete­n Bezirk und der Pufferzone werden geltende Jagdregeln wie die Einhaltung von Schonzeite­n außer Kraft gesetzt. (dpa)

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