Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Urteil im „Mordfall Staig“ist rechtskräf­tig

Bundesgeri­chtshofs verwirft Revision – Damit ist der Schuldspru­ch des Landgerich­ts Hechingen bestätigt

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HECHINGEN (sz) - Mit dem Urteil des Bundesgeri­chtshofs sind die Revisionen der Angeklagte­n und der Staatsanwa­ltschaft gegen das Urteil des Landgerich­ts Hechingen vom Oktober 2017 verworfen worden. Dies teilt das Landgerich­t Hechingen mit. Die 1. große Jugendkamm­er des Landgerich­ts Hechingen hatte unter dem Vorsitz von Hannes Breucker einen 20-Jährigen und einen 21-Jährigen im „Mordfall Staig“jeweils wegen Mordes schuldig gesprochen.

Drogengesc­häft vor der Tat

Der 20-jährige Fahrer und sein 21jähriger Beifahrer eines Fiat Punto hatten einen 22-Jährigen auf der Straße „Staig“am 1. Dezember 2016 in Hechingen durch einen Pistolensc­huss nach einem vorausgega­ngenen Rauschgift­geschäft getötet. Der Beifahrer wurde als Schütze zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt – der Fahrer, unter Anwendung des Jugendstra­frechts, zu einer Jugendstra­fe von neun Jahren. Die Verteidige­r hatten Revisionen mit dem Ziel von Freisprüch­en eingelegt, die Staatsanwa­ltschaft bezüglich des Fahrers mit dem Antrag einer Verurteilu­ng nach Erwachsene­nstrafrech­t.

Der Bundesgeri­chtshof hat sämtliche Revisionen verworfen. Damit hat das Urteil des Landgerich­ts Hechingen Rechtskraf­t erlangt.

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