Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Urteil im „Mordfall Staig“ist rechtskräftig
Bundesgerichtshofs verwirft Revision – Damit ist der Schuldspruch des Landgerichts Hechingen bestätigt
HECHINGEN (sz) - Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs sind die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen vom Oktober 2017 verworfen worden. Dies teilt das Landgericht Hechingen mit. Die 1. große Jugendkammer des Landgerichts Hechingen hatte unter dem Vorsitz von Hannes Breucker einen 20-Jährigen und einen 21-Jährigen im „Mordfall Staig“jeweils wegen Mordes schuldig gesprochen.
Drogengeschäft vor der Tat
Der 20-jährige Fahrer und sein 21jähriger Beifahrer eines Fiat Punto hatten einen 22-Jährigen auf der Straße „Staig“am 1. Dezember 2016 in Hechingen durch einen Pistolenschuss nach einem vorausgegangenen Rauschgiftgeschäft getötet. Der Beifahrer wurde als Schütze zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt – der Fahrer, unter Anwendung des Jugendstrafrechts, zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Die Verteidiger hatten Revisionen mit dem Ziel von Freisprüchen eingelegt, die Staatsanwaltschaft bezüglich des Fahrers mit dem Antrag einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht.
Der Bundesgerichtshof hat sämtliche Revisionen verworfen. Damit hat das Urteil des Landgerichts Hechingen Rechtskraft erlangt.