Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
So parken Autofahrer richtig
Wer Rettungsfahrzeuge behindert, muss mit ernsten Konsequenzen bis hin zur Sachbeschädigung rechnen
Rechts ein Auto, links ein Auto, und in der Mitte bleibt nur noch ein schmaler Fahrstreifen für den Durchgangsverkehr – solche Parkszenarien sind Klassiker in vielen Wohngebieten. Oft ist die Lücke dann nicht mehr groß genug für einen Rettungswagen. In diesem Fall drohen dem Fahrzeugbesitzer sogar ernste Konsequenzen. Wie aber geht es besser, und was ist überhaupt erlaubt?
Die Sanktionen seien in einer solchen Ausnahmesituation von verschiedenen Faktoren abhängig, erklärt Gerrit Reichel vom ACV Automobil-Club Verkehr. „Wer nicht nur hält, sondern parkt, muss sicher mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen und etwaige Abschleppkosten bezahlen“, sagt er. Damit solche Situationen gar nicht erst entstehen, startet die Polizei beispielsweise in Hamburg regelmäßig zusammen mit der Feuerwehr zu Überprüfungsfahrten, um die Anwohner zu sensibilisieren. „Das wird mitunter auch nach Hinweisen der Rettungskräfte an Problemstellen gemacht“, erklärt Frank Reschreiter, Sprecher der Hamburger Innenbehörde. Fahrzeughalter, die zu wenig Platz lassen, würden dann gezielt angesprochen und darauf hingewiesen, dass sie mit ihrem Wagen Einsatzfahrzeuge behindern. Als Durchfahrtsbreite vorgeschrieben sind mindestens
3,05 Meter.
„Dies ergibt sich aus Paragraf 32 der Straßenverkehrsordnung, wo eine maximale Fahrzeugbreite von
2,55 Metern festgeschrieben ist. Hinzu kommt ein Sicherheitszuschlag von 50 Zentimetern“, erklärt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Parken zwei Autos auf gleicher Höhe, muss derjenige auf diesen Abstand achten, der zuletzt parkt. Geht es bei einem Einsatz um Leben und Tod, darf ein Rettungswagen theoretisch auch ein falsch parkendes Auto zur Seite schieben. Hier komme es auf die Verhältnismäßigkeit an: „Als Ultima Ratio sind Sachbeschädigungen erlaubt, wenn sie notwendig sind, das Menschenleben zu retten“, sagt Goldkamp.
Grundsätzlich ist das Parken auf normalen Ortsdurchgangsstraßen erlaubt, allerdings müssen einige Regeln beachtet werden. „Vor Kreuzungen und Einmündungen müssen fünf Meter Abstand gehalten werden“, erklärt Goldkamp. Außerdem dürfe man nicht vor Grundstückseinund -ausfahrten parken, vor Bordsteinabsenkungen oder über Schachtdeckeln. Darüber hinaus gelte ein Park- und Halteverbot überall dort, wo es ausgeschildert sei. Auch auf Gehwegen sind Parken und Halten verboten.
Gerade in dicht besiedelten Wohngebieten sind Parken und Halten in zweiter Reihe besonders beliebt. Zumindest das Halten neben geparkten Fahrzeugen ist in bestimmten Situationen auch erlaubt. „Werden andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert, ist das Ein- und Aussteigen oder auch das Be- und Entladen kein Problem“, sagt Reichel. Allerdings dürfe dies nicht länger als drei Minuten dauern. Denn das Parken in zweiter Reihe ist generell verboten. Und wer unberechtigterweise mit einem Nicht-Stromer an einer Stromtankstelle für Elektroautos parkt, müsse sogar damit rechnen, abgeschleppt zu werden, warnt Reschreiter.
Wer nach langer Suche endlich einen korrekten Parkplatz gefunden hat, sollte dann auch noch darauf achten, dass die Parkbucht wirklich groß genug ist. „Es muss immer möglich sein, dass in die Nachbarfahrzeuge gefahrlos eingestiegen werden kann“, erklärt Goldkamp. Als Richtwert gelte hier ein Abstand von mindestens 70 Zentimetern. (dpa)