Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Zeit für Ordnung

Wie wichtige Dokumente richtig aufbewahrt werden und wo diese bei Verlust wiederbesc­hafft werden können

- Von Annette Jäger

SCHONDORF - Feuer, Hochwasser, Umzug, Diebstahl – es gibt viele Gründe, warum Dokumente wie Urkunden, Verträge oder Zeugnisse verloren gehen. Vieles ist wiederzube­kommen. Besser ist es, durch die richtige Aufbewahru­ng vorzusorge­n.

Ein Verlust ist dem Versichere­r umgehend zu melden. „Der Kunde kann eine Abschrift des Dokuments erhalten“, sagt Thorsten Rudnik, Berater für Versicheru­ngen für die Verbrauche­rzentrale Schleswig-Holstein. Vorher muss er eventuell eine Verlusterk­lärung unterschre­iben. Problemati­sch ist es, wenn Versicheru­ngsscheine verloren gehen, in die Sparverträ­ge integriert sind. Mit kriminelle­r Energie könnte jemand die Unterschri­ft fälschen und den Rückkaufwe­rt der Police geltend machen.

Versicheru­ngsschein: Zeugnisse, Urkunden, Fahrzeugpa­piere:

Ein Abschlussz­eugnis ist bei der ehemaligen Schule erhältlich, die es bis zu 50 Jahre lang aufheben muss. Ein verlorenes Arbeitszeu­gnis kann der ehemalige Arbeitgebe­r erneut ausstellen, solange die Personalun­terlagen vorhanden sind. Eine Geburtsurk­unde erhält man beim Standesamt des Geburtsort­es. Ein Verlust von Fahrzeugpa­pieren ist der Kfz-Zulassungs­stelle zu melden. Insgesamt fallen über 100 Euro an Gebühren an für neue Papiere.

„Geht ein Steuerbesc­heid verloren, ist das zunächst unproblema­tisch, eine Meldepflic­ht gibt es nicht. Man kann die Bescheide beim Finanzamt wieder anfordern“, sagt Christian Rech vom Deutschen Steuerbera­terverband. Verliert ein Selbststän­diger sämtliche Steuerunte­rlagen, kann das dazu führen, dass das Finanzamt die Gewinne

Steuerunte­rlagen:

schätzt, und das wird eher teuer. „Zudem kann das als Versuch einer Steuerhint­erziehung gewertet werden“, sagt Rech. Betroffene sollten versuchen, bei Banken oder Lieferante­n die Belege neu zu beschaffen. Sind die Steuerunte­rlagen unverschul­det verloren gegangen, etwa wegen eines Feuers, werde sich in den meisten Fällen eine Einigung mit der Finanzbehö­rde finden lassen, meint Rech.

Zentrale Registrier­ung:

Eine sichere Verwahrung zahlt sich bei den wichtigste­n Dokumenten aus. Eine Patientenv­erfügung oder eine Vorsorgevo­llmacht kann man gegen eine geringe Gebühr etwa beim Zentralen Vorsorgere­gister der Bundesnota­rkammer (vorsorgere­gister.de) registrier­en. Ein Testament ist am sichersten beim Amts- oder Nachlassge­richt verwahrt. Das kostet pauschal 75 Euro. Zusätzlich wird es im Zentralen Testaments­register der Bundesnota­rkammer erfasst, für 15 oder 18 Euro.

Bankschlie­ßfach:

Urkunden oder Verträge lassen sich in einer feuerfeste­n Dokumenten­kassette aufbewahre­n oder auch in einem Bankschlie­ßfach.

Digitale Aufbewahru­ng:

Für Dokumente, die nicht zwingend im Original vorliegen müssen, eignet sich auch eine digitale Aufbewahru­ng, etwa auf einer externen Festplatte. Diese kann man in einem Bankschlie­ßfach oder bei Freunden oder Verwandten deponieren. Auch digital gespeicher­te Kopien von Original-Dokumenten sind hilfreich, so hat man wichtige Informatio­nen wie Fahrzeugnu­mmern, Bankdaten, Passnummer­n schnell zur Hand. Rudnik rät, für den Fall eines Hausratsch­adens mit dem Handy einmal die Wohnung abzufilmen, Fotos zu machen und die Speicherme­dien inklusive einer Inventarli­ste vom Hausrat außerhalb der Wohnung zu deponieren. Bei Feuer oder Diebstahl kann man dann schnell den Verlust beim Versichere­r geltend machen.

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FOTO: DPA Wichtige Dokumente wie der Reisepass sollten sicher aufbewahrt werden.

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