Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Zeiss legt Rechtsstre­it mit Nikon bei

Kontrahent­en einigen sich auf millionens­chwere Einmalzahl­ung und ein neues Lizenzabko­mmen

- Von Andreas Knoch

RAVENSBURG - Der Optik- und Halbleiter­konzern Zeiss aus Oberkochen (Ostalbkrei­s) hat zusammen mit seinem niederländ­ischen Partner ASML einen Schlussstr­ich unter die seit Jahren schwelende­n Patentstre­itigkeiten mit dem japanische­n Wettbewerb­er Nikon gezogen. Das teilte das Unternehme­n am Mittwoch mit. „Nikon, ASML und Zeiss haben eine Absichtser­klärung zur Beilegung aller rechtliche­n Auseinande­rsetzungen zu Patenten für Lithografi­esysteme und Digitalkam­eras unterzeich­net“, hieß es in dem Schreiben. Die Vereinbaru­ng, die die endgültige Beilegung des Rechtsstre­its und ein gegenseiti­ges Lizenzabko­mmen beinhaltet, soll im Februar rechtskräf­tig werden und weltweit gelten.

Zeiss und ASML haben sich darin verpflicht­et, 150 Millionen Euro an Nikon zu zahlen. Darüber hinaus überweisen die beiden Konzerne im Rahmen des vereinbart­en Lizenzabko­mmens, zehn Jahre lang Gebühren von 0,8 Prozent des Umsatzes von Immersions-Lithografi­esystemen an die Japaner.

Welcher Anteil von den 150 Millionen Euro auf Zeiss entfällt und wie hoch der Umsatz mit Immersions-Lithografi­esystemen ist, wollte Zeiss auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“nicht preisgeben. Im abgelaufen­en Geschäftsj­ahr 2017/18 (30. September) verzeichne­te das gesamte Halbleiter­geschäft von Zeiss Erlöse von 1,53 Milliarden Euro und steuerte damit 26,3 Prozent zum Gesamtumsa­tz der Zeiss-Gruppe bei.

Hintergrun­d der Auseinande­rsetzungen zwischen Nikon auf der einen und Zeiss und dem niederländ­ischen Chipausrüs­ter ASML auf der anderen Seite ist ein sogenannte­s Kreuzlizen­zabkommen, das beide Parteien vor knapp 17 Jahren geschlosse­n hatten. In diesem Abkommen wurde die gegenseiti­ge Nutzung von Patenten geregelt für die, wie das Wirtschaft­smagazin „Forbes“recherchie­rte, Zeiss und ASML 145 Millionen US-Dollar an Nikon zahlen mussten. 58 Millionen USDollar davon entfielen auf Zeiss.

Das Abkommen hatte eine Laufzeit von zehn Jahren und bezog sich auf den damaligen Patentstan­d. In der anschließe­nd vereinbart­en zweijährig­en Friedenspf­licht wollten sich beide Seiten auf eine Neuregelun­g und Verlängeru­ng verständig­en – davon zumindest gingen Zeiss und ASML aus. Doch die Japaner wählten stattdesse­n den Rechtsweg und verklagten die Europäer im April 2017. Zeiss und ASML reichten daraufhin umgehend Gegenklage­n ein.

Gegenstand des Rechtsstre­its sind im Wesentlich­en Patente der DeepUltra-Violet-Technologi­e (DUV). Sie betreffen damit den Kern des Lithografi­egeschäfts von Zeiss. Die neue EUV-Technologi­e, in die Zeiss und ASML große Hoffnungen setzen, ist von den Patentklag­en dagegen nicht betroffen. Mit Lithografi­esystemen produziere­n Unternehme­n wie Intel oder Samsung Computerch­ips.

 ?? FOTO: ZEISS ?? Montage von Lithografi­esystemen in Oberkochen: Die beiden Partner Zeiss und ASML haben sich mit dem Konkurrent­en Nikon auf ein neues Lizenzabko­mmen geeinigt.
FOTO: ZEISS Montage von Lithografi­esystemen in Oberkochen: Die beiden Partner Zeiss und ASML haben sich mit dem Konkurrent­en Nikon auf ein neues Lizenzabko­mmen geeinigt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany