Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Gemeinde passt Verwaltungsgebühren an
Bürgermeister Philip Schwaiger: Kopien auf dem Rathaus dürfen nicht günstiger sein als im Copyshop
SIGMARINGENDORF - Der Gemeinderat von Sigmaringendorf hat in seiner jüngsten Sitzung eine Änderung der Verwaltungsgebührenordnung beschlossen. Bei der Begründung des Vorschlags erklärte Bürgermeister Philip Schwaiger, die bisher gültige Verwaltungsgebührensatzung stamme noch aus dem Jahr 1964 und sei deshalb nicht mehr zeitgemäß.
Skeptisch zeigte sich Ratsmitglied Thorsten Arendt. Seit 1964 habe die Gemeinde nichts an ihrer Gebührendordnung geändert. „Warum gab es all die Jahre keinen Handlungsbedarf, aber jetzt muss das plötzlich sein?“, wollte er wissen. Bürgermeister Schwaiger antwortete, das Landratsamt habe in den vergangenen Jahren mehrfach angemahnt, diese auf einen aktuellen Stand zu bringen. Dem wolle die Gemeindeverwaltung nun Folge leisten.
Die neue Satzung sieht vor, dass die Gemeinde Gebühren in Höhe von mindestens drei Euro bis maximal 2500 Euro für entsprechende öffentliche Leistungen erheben darf. In die „billigste“Kategorie von drei Euro fällt beispielsweise die amtliche Beglaubigung und Bestätigung von Zeugniskopien, die seither mit nur 51 Cent zu Buche schlug. „Das sind noch D-Mark-Preise, die man damals einfach umgerechnet hat“, erklärte Schwaiger. Kopien kosteten bisher 15 Cent, künftig sollen pro Kopie 50 Cent anfallen. „Es kann ja nicht sein, dass wir günstiger sind als jeder Copyshop“, untermauerte Schwaiger den Vorschlag. Im Vergleich zu umliegenden Gemeinden wie Mengen mit 70 Cent pro Kopie und Scheer mit 75 Cent pro Kopie sei das aber immer noch ein moderater Preis, führte der Bürgermeister an.
Arendt stellte den Vorschlag in Frage: Mit Scheer und Mengen brauche man sich doch nicht zu vergleichen, der Gemeinde Sigmaringendorf gehe es doch gut. Warum also wolle man ihre Bürger nicht an diesem Wohlstand teilhaben lassen? Es würde ja gar nicht alles teurer, hielt Schwaiger dem entgegen und die Gebühren seien weiterhin nicht kostendeckend. Für die Bearbeitung von Bauanträgen fielen künftig pauschal
60 Euro an und beim Fischereischein reduzieren sich die Gebühren auf elf Euro zuzüglich der gesetzlichen Fischereiabgabe von acht Euro im Jahr.
Bei Fundsachen, die auf dem Bürgerbüro abgegeben und aufbewahrt werden, fällt künftig bei einem Wert von bis zu 500 Euro eine Gebühr von zwei Prozent des Werts, jedoch mindestens drei Euro an. Liegt die Fundsache im Wert über 500 Euro, so darf die Gemeinde ab der 500-Euro-Marke nur noch ein Prozent des Werts in Rechnung stellen.
Gemeinderätin Sonja Nipp fragte: „Wenn jetzt ein Kind seinen Geldbeutel verliert und ihn bei der Gemeinde abholt, muss es dann die Gebühr für Fundsachen bezahlen?“Schwaiger verneinte dies. In Einklang mit der Satzung könnten die Beamten auch weiterhin bei geringfügigen Leistungen auf die Erhebung der Gebühr verzichten. Bei der Abstimmung wurde der Vorschlag der Gemeindeverwaltung wurde mit einer Enthaltung angenommen.