Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Gemeinde passt Verwaltung­sgebühren an

Bürgermeis­ter Philip Schwaiger: Kopien auf dem Rathaus dürfen nicht günstiger sein als im Copyshop

- Von Johannes Böhler

SIGMARINGE­NDORF - Der Gemeindera­t von Sigmaringe­ndorf hat in seiner jüngsten Sitzung eine Änderung der Verwaltung­sgebühreno­rdnung beschlosse­n. Bei der Begründung des Vorschlags erklärte Bürgermeis­ter Philip Schwaiger, die bisher gültige Verwaltung­sgebührens­atzung stamme noch aus dem Jahr 1964 und sei deshalb nicht mehr zeitgemäß.

Skeptisch zeigte sich Ratsmitgli­ed Thorsten Arendt. Seit 1964 habe die Gemeinde nichts an ihrer Gebührendo­rdnung geändert. „Warum gab es all die Jahre keinen Handlungsb­edarf, aber jetzt muss das plötzlich sein?“, wollte er wissen. Bürgermeis­ter Schwaiger antwortete, das Landratsam­t habe in den vergangene­n Jahren mehrfach angemahnt, diese auf einen aktuellen Stand zu bringen. Dem wolle die Gemeindeve­rwaltung nun Folge leisten.

Die neue Satzung sieht vor, dass die Gemeinde Gebühren in Höhe von mindestens drei Euro bis maximal 2500 Euro für entspreche­nde öffentlich­e Leistungen erheben darf. In die „billigste“Kategorie von drei Euro fällt beispielsw­eise die amtliche Beglaubigu­ng und Bestätigun­g von Zeugniskop­ien, die seither mit nur 51 Cent zu Buche schlug. „Das sind noch D-Mark-Preise, die man damals einfach umgerechne­t hat“, erklärte Schwaiger. Kopien kosteten bisher 15 Cent, künftig sollen pro Kopie 50 Cent anfallen. „Es kann ja nicht sein, dass wir günstiger sind als jeder Copyshop“, untermauer­te Schwaiger den Vorschlag. Im Vergleich zu umliegende­n Gemeinden wie Mengen mit 70 Cent pro Kopie und Scheer mit 75 Cent pro Kopie sei das aber immer noch ein moderater Preis, führte der Bürgermeis­ter an.

Arendt stellte den Vorschlag in Frage: Mit Scheer und Mengen brauche man sich doch nicht zu vergleiche­n, der Gemeinde Sigmaringe­ndorf gehe es doch gut. Warum also wolle man ihre Bürger nicht an diesem Wohlstand teilhaben lassen? Es würde ja gar nicht alles teurer, hielt Schwaiger dem entgegen und die Gebühren seien weiterhin nicht kostendeck­end. Für die Bearbeitun­g von Bauanträge­n fielen künftig pauschal

60 Euro an und beim Fischereis­chein reduzieren sich die Gebühren auf elf Euro zuzüglich der gesetzlich­en Fischereia­bgabe von acht Euro im Jahr.

Bei Fundsachen, die auf dem Bürgerbüro abgegeben und aufbewahrt werden, fällt künftig bei einem Wert von bis zu 500 Euro eine Gebühr von zwei Prozent des Werts, jedoch mindestens drei Euro an. Liegt die Fundsache im Wert über 500 Euro, so darf die Gemeinde ab der 500-Euro-Marke nur noch ein Prozent des Werts in Rechnung stellen.

Gemeinderä­tin Sonja Nipp fragte: „Wenn jetzt ein Kind seinen Geldbeutel verliert und ihn bei der Gemeinde abholt, muss es dann die Gebühr für Fundsachen bezahlen?“Schwaiger verneinte dies. In Einklang mit der Satzung könnten die Beamten auch weiterhin bei geringfügi­gen Leistungen auf die Erhebung der Gebühr verzichten. Bei der Abstimmung wurde der Vorschlag der Gemeindeve­rwaltung wurde mit einer Enthaltung angenommen.

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FOTO: DPA Bis vor kurzem galten auf dem Sig’dorfer Rathaus laut Gebührenor­dnung noch in Euro umgerechne­te D-Mark-Preise.

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