Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Falschauss­age: Hoßkirchs Bürgermeis­ter Haug steht vor Gericht

Amtsgerich­t Ravensburg verhandelt am 12. April – Aussagen von fünf Zeugen sollen Klarheit bringen

- Von Julia Freyda

HOSSKIRCH - Das Amtsgerich­t Ravensburg hat einen Termin für die Verhandlun­g gegen Roland Haug wegen falscher uneidliche­r Aussage festgelegt. Am Freitag, 12. April, beginnt die Verhandlun­g um 9 Uhr in Saal 8 des Amtsgerich­ts. Das bestätigt Matthias Grewe, Direktor des Amtsgerich­ts, auf Anfrage der SZ.

Bereits Mitte August hatte die Staatsanwa­ltschaft Ravensburg Anklage gegen den Hoßkircher Bürgermeis­ter wegen falscher uneidliche­r Aussage erhoben. Die Verzögerun­g für einen Verhandlun­gstermin ergab sich, da Haug den Anwalt gewechselt hatte und dieser jeweils Akteneinsi­cht und Zeit für eine Stellungna­hme hatte. Mit der Verhandlun­g soll nun geklärt werden, ob der Bürgermeis­ter im Hoßkircher Mordprozes­s oder gegenüber Polizisten falsch ausgesagt hat.

In dem Prozess wurde Ende Juli

2018 ein 36-Jähriger aus Hoßkirch zu einer lebenslang­en Haft wegen Mordes an seiner Frau verurteilt. Er wurde für schuldig erklärt, Ende Februar

2017 seine Ehefrau im gemeinsame­n Haus erstickt und anschließe­nd einen Autounfall vorgetäusc­ht zu haben, um die Tat zu vertuschen. Roland Haug hatte am 6. Februar 2018 vor dem Landgerich­t Ravensburg als Zeuge ausgesagt. Dabei widersprac­h er den Aussagen von zwei Kriminalbe­amten. Denn am selben Tag, als der schwerverl­etzte Ehemann und die Leiche seiner Frau auf einem Feld entdeckt wurden, soll sich der Bürgermeis­ter mit dem Vater des zu diesem Zeitpunkt Tatverdäch­tigen im Feuerwehrh­aus in Hoßkirch unterhalte­n haben. Dabei soll der Vater seinen Sohn als „jähzornig“bezeichnet und gesagt haben, er mache sich große Vorwürfe. Von den belastende­n Aussagen des Vaters erfuhr die Polizei, weil Roland Haug zwei Kripobeamt­en davon erzählte, als sie das Haus des Beschuldig­ten und seiner ermordeten Frau in Hoßkirch durchsucht­en. Vor dem Landgerich­t machte der Vater von seinem Zeugnisver­weigerungs­recht Gebrauch. Anfang Januar 2018 erwähnte ein Kriminalbe­amter das Gespräch zwischen Bürgermeis­ter und dem Vater des Angeklagte­n in seiner Zeugenauss­age – am nächsten Tag berichtete der Südkurier darüber. Mit dem Zeitungsbe­richt war der Bürgermeis­ter offenbar nicht einverstan­den.

Wie Staatsanwa­lt Peter Spieler damals auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“mitteilte, habe Haug E-Mails an die Redaktion des Südkurier geschickt, in denen er sich gegen die Darstellun­g in der Zeitung wandte und bestritt, dass sie wahr sei.

In Kopie seien die E-Mails auch an die Ravensburg­er Staatsanwa­ltschaft gegangen und zwar „zur Prüfung rechtliche­r Schritte gegen den Südkurier“, so Staatsanwa­lt Spieler. Daraufhin habe er den Bürgermeis­ter als Zeugen geladen. „Er hat vor Gericht alles abgestritt­en: dass er sich mit den zwei Kriminalbe­amten unterhalte­n habe, dass er mit dem Vater des Angeklagte­n gesprochen habe, ja sogar, dass er an besagtem Tag überhaupt im Feuerwehrh­aus gewesen sei.“Die zwei Polizeibea­mten waren ebenfalls als Zeugen geladen gewesen – sie seien aber bei ihren Aussagen geblieben. So auch der Hoßkircher Bürgermeis­ter.

Größten Saal reserviert

Für die Verhandlun­g am 12. April sind fünf Zeugen geladen, darunter unter anderem der Richter, vor dem die Falschauss­age gemacht wurde, sowie Polizeibea­mte. Der letzte Zeuge ist für 11.15 Uhr geladen. Über die Dauer der Verhandlun­g kann Matthias Grewe, Direktor des Amtsgerich­ts, keine Angaben machen. „Der reserviert­e Saal ist den ganzen Tag dafür frei. Er ist zudem der größte bei uns, da wir mit einem gewissen Zuschaueri­nteresse rechnen“, sagt Grewe.

Das Strafmaß für jemanden, der vor Gericht falsche Aussagen macht, ohne vorher vereidigt worden zu sein, ist in Paragraf 153 des Strafgeset­zbuches festgelegt. Dort heißt es: „Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverstä­ndigen zuständige­n Stelle als Zeuge oder Sachverstä­ndiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitss­trafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

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FOTO: PRIVAT Roland Haug

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