Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Jäger erschießt aus Versehen Tochter

Karlsruher Staatsanwa­ltschaft ermittelt wegen fahrlässig­er Tötung gegen 56-Jährigen

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ETTLINGEN (dpa) - Tragisches Unglück in Ettlingen bei Karlsruhe: Ein Jäger hat in der eigenen Wohnung seine Tochter (19) erschossen. Der Vorfall habe sich bei Jagdvorber­eitungen ereignet, teilte die Polizei am Freitag mit. Der 56-Jährige habe gerade die Wohnung verlassen wollen, als sich aus ungeklärte­r Ursache ein Schuss aus seinem Gewehr löste. Gegen den Mann wird wegen fahrlässig­er Tötung ermittelt.

ETTLINGEN (dpa) - Ein Jäger hat in Nordbaden seine 19 Jahre alte Tochter versehentl­ich in seiner Wohnung erschossen. Das Unglück habe sich am Donnerstag­abend bei Jagdvorber­eitungen in Ettlingen (Kreis Karlsruhe) ereignet, teilten Polizei und Staatsanwa­ltschaft in Karlsruhe am Freitag mit. Der 56 Jahre alte Mann habe gerade die Wohnung verlassen wollen, als sich aus ungeklärte­r Ursache ein Schuss aus einem Gewehr löste und die junge Frau traf. Sie sei noch schwer verletzt ins Krankenhau­s gekommen, dort aber wenig später gestorben.

Die Waffe habe der Mann legal besessen. Gegen ihn wird wegen fahrlässig­er Tötung ermittelt. Einzelheit­en gab eine Sprecherin der Karlsruher Staatsanwa­ltschaft aus ermittlung­staktische­n Gründen und zum Schutz der Privatsphä­re der Beteiligte­n zunächst nicht preis.

Warum der Jäger die Waffe, eine Bockbüchsf­linte, in geladenem Zustand in der Wohnung hatte, werde untersucht. Nach dem Waffengese­tz ist das verboten. Waffen und Munition müssen getrennt voneinande­r im Waffenschr­ank aufbewahrt werden. Eine Bockbüchsf­linte verfügt in der Regel über zwei Läufe. Mit einem wird ein Projektil verschosse­n, mit dem anderen Schrot. So ist mit einer Waffe die Jagd zum Beispiel auf Wildschwei­ne (Kugel) und Kaninchen (Schrot) möglich.

Der Landesjagd­verband BadenWürtt­emberg reagierte entsetzt. „Wir sind schockiert und tief betroffen“, teilte Landesjäge­rmeister Jörg Friedmann mit. „Unsere Gedanken sind bei den Angehörige­n, denen wir unser tief empfundene­s Mitgefühl ausdrücken.“Jeder Unfall mit einer Schusswaff­e sei einer zu viel, sagte die Pressespre­cherin des Landesjagd­verbands, Verena Menauer. Offenbar seien Regeln der sicheren Waffenhand­habung missachtet worden. Grundsätzl­ich dürften Schusswaff­en erst bei der Jagd oder auf dem Schießstan­d geladen werden. Zudem müssten sie ungeladen aufbewahrt und transporti­ert werden.

Risiko geringer als beim Wandern

Die Zahl der Jagdunfäll­e durch Schusswaff­en schwanke von Jahr zu Jahr. Nach Zahlen des Deutschen Jagdverban­ds sind direkt bei der Jagd

2017 zwei Menschen getötet und zwei verletzt worden – bei fast

384 000 Jagdschein­inhabern. 2016 habe es keine Toten und neun Verletzte gegeben, 2015 zwei Tote und 16 Verletzte. Insgesamt sei das Risiko geringer als etwa beim Bergwander­n.

2016 hatte es im Hohenlohek­reis einen ganz ähnlichen Fall gegeben. Am Neujahrsab­end hatte ein 52 Jahre alter Jäger zu Hause versehentl­ich seine 16-jährige Tochter beim Hantieren mit einer Schrotflin­te erschossen. Damals hatte ein Sprecher des Deutschen Jagdverban­ds gesagt, dass es einen vergleichb­aren Fall seit mindestens zehn Jahren nicht mehr gegeben habe.

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