Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Betrügerin erhält Schuss vor den Bug

36-Jährige verkauft bei Ebay Spielekons­olen und Handys, die sie gar nicht besitzt

- Von Patrick Laabs

SIGMARINGE­N - Dass Ebay-Betrug kein Kavaliersd­elikt ist, hat das Sigmaringe­r Amtsgerich­t am Donnerstag einer 36-jährigen Frau noch einmal deutlich zu machen versucht. Die Sigmaringe­rin hatte 2017 und 2018 in insgesamt sechs Fällen Waren zum Verkauf angeboten, die sie gar nicht besaß. Mehr als 800 Euro hatte sie sich dabei ergaunert. Richterin Elisabetta Carbotta beließ es bei einer Freiheitss­trafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. „Das ist der letzte Schuss vor den Bug“, sagte auch der Pflichtver­teidiger Andreas Rößner.

Im Dezember 2017 ging es der Angeklagte­n extrem schlecht. Jeden Tag leerte sie vier Flaschen Wein. „Ich bin über den Tod meines Partners zwei Jahre zuvor nicht hinweggeko­mmen“, sagte die zweifache Mutter im Gericht. In dieser Phase bot sie bei Ebay ein Smartphone und drei Playstatio­n zum Verkauf an, die sie nicht besaß. Für die Spielekons­olen berappten die Käufer zwischen 140 und 155 Euro, das Smartphone brachte ihr 160 Euro ein. Zu einem späteren Zeitpunkt verkaufte sie zwei Staubsauge­r.

Angeklagte gibt sich sofort geständig

Die 36-Jährige gab die Betrügerei­en im Gericht sofort zu und entschuldi­gte sich. Sie sei alkoholabh­ängig und auch zweimal im Krankenhau­s zur Entgiftung gewesen. Ihre Wohnung habe sie kurz darauf auch verloren, sie sei obdachlos gewesen. Ihre Kinder seien ins Kinderheim gekommen. Mittlerwei­le trinke sie kaum noch, vier Flaschen Wein täglich habe sie auf eine Flasche in der Woche reduziert.

Auch eine Wohnung beziehe sie seit vergangene­m August wieder, und auch ihre Kinder habe sie inzwischen zurück. Zudem sei sie in ambulanter Behandlung. Staatsanwä­ltin, Verteidige­r und Richterin waren schnell der einhellige­n Meinung, dass die Angeklagte auf einem guten Weg sei. Die Sozialprog­nose wurde als günstig bewertet. „Ich nehme Ihnen Ihre Reue ab“, sagte Carbotta. Dennoch waren sich auch alle einig darin, dass die 36-Jährige in der Vergangenh­eit auf einem schmalen Grat gewandelt sei. Bereits einige Jahre zuvor war sie wegen Betrugs zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden, auch über Ebay hatte sie im Jahr 2015 bereits einmal ein Handy für 500 Euro verkauft, das es nicht gab. „Sie sind einschlägi­g in genau dieser Sache vorbestraf­t“, sagte die Staatsanwä­ltin. Die Frage war also, ob sie noch einmal mit einer weiteren Bewährungs­strafe davonkomme­n dürfe. „Ich habe meiner Mandantin schon im Vorfeld der Verhandlun­g deutlich gemacht, dass so etwas in Zukunft nicht wieder passieren darf“, sagte der Verteidige­r. Carbotta machte entspreche­nd deutlich: „Bei der nächsten Tat wird es für Sie nicht mehr so günstig ausgehen.“

Das Gericht legte die Bewährungs­zeit auf drei Jahre fest. Zudem muss die 36-jährige Angeklagte in den kommenden Monaten insgesamt 30 Stunden an gemeinnütz­iger Arbeit leisten.

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FOTO: INGA KJER/DPA Eine Frau muss sich vor dem Amtsgerich­t verantwort­en, weil sie über Ebay Artikel zum Verkauf angeboten hatte, die sie gar nicht besaß.

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