Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Betrügerin erhält Schuss vor den Bug
36-Jährige verkauft bei Ebay Spielekonsolen und Handys, die sie gar nicht besitzt
SIGMARINGEN - Dass Ebay-Betrug kein Kavaliersdelikt ist, hat das Sigmaringer Amtsgericht am Donnerstag einer 36-jährigen Frau noch einmal deutlich zu machen versucht. Die Sigmaringerin hatte 2017 und 2018 in insgesamt sechs Fällen Waren zum Verkauf angeboten, die sie gar nicht besaß. Mehr als 800 Euro hatte sie sich dabei ergaunert. Richterin Elisabetta Carbotta beließ es bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. „Das ist der letzte Schuss vor den Bug“, sagte auch der Pflichtverteidiger Andreas Rößner.
Im Dezember 2017 ging es der Angeklagten extrem schlecht. Jeden Tag leerte sie vier Flaschen Wein. „Ich bin über den Tod meines Partners zwei Jahre zuvor nicht hinweggekommen“, sagte die zweifache Mutter im Gericht. In dieser Phase bot sie bei Ebay ein Smartphone und drei Playstation zum Verkauf an, die sie nicht besaß. Für die Spielekonsolen berappten die Käufer zwischen 140 und 155 Euro, das Smartphone brachte ihr 160 Euro ein. Zu einem späteren Zeitpunkt verkaufte sie zwei Staubsauger.
Angeklagte gibt sich sofort geständig
Die 36-Jährige gab die Betrügereien im Gericht sofort zu und entschuldigte sich. Sie sei alkoholabhängig und auch zweimal im Krankenhaus zur Entgiftung gewesen. Ihre Wohnung habe sie kurz darauf auch verloren, sie sei obdachlos gewesen. Ihre Kinder seien ins Kinderheim gekommen. Mittlerweile trinke sie kaum noch, vier Flaschen Wein täglich habe sie auf eine Flasche in der Woche reduziert.
Auch eine Wohnung beziehe sie seit vergangenem August wieder, und auch ihre Kinder habe sie inzwischen zurück. Zudem sei sie in ambulanter Behandlung. Staatsanwältin, Verteidiger und Richterin waren schnell der einhelligen Meinung, dass die Angeklagte auf einem guten Weg sei. Die Sozialprognose wurde als günstig bewertet. „Ich nehme Ihnen Ihre Reue ab“, sagte Carbotta. Dennoch waren sich auch alle einig darin, dass die 36-Jährige in der Vergangenheit auf einem schmalen Grat gewandelt sei. Bereits einige Jahre zuvor war sie wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, auch über Ebay hatte sie im Jahr 2015 bereits einmal ein Handy für 500 Euro verkauft, das es nicht gab. „Sie sind einschlägig in genau dieser Sache vorbestraft“, sagte die Staatsanwältin. Die Frage war also, ob sie noch einmal mit einer weiteren Bewährungsstrafe davonkommen dürfe. „Ich habe meiner Mandantin schon im Vorfeld der Verhandlung deutlich gemacht, dass so etwas in Zukunft nicht wieder passieren darf“, sagte der Verteidiger. Carbotta machte entsprechend deutlich: „Bei der nächsten Tat wird es für Sie nicht mehr so günstig ausgehen.“
Das Gericht legte die Bewährungszeit auf drei Jahre fest. Zudem muss die 36-jährige Angeklagte in den kommenden Monaten insgesamt 30 Stunden an gemeinnütziger Arbeit leisten.