Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Arbeitgebe­r kann Vorgaben zur Kleidung machen

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Weit aufgeknöpf­tes Hemd, kurzer Rock, durchsicht­ige Stoffe – im Winter kann man das vielleicht nicht draußen vorführen, aber sehr wohl im Büro. Doch wie sexy dürfen sich Mitarbeite­r kleiden? Und darf der Chef das verbieten? „Der Arbeitgebe­r kann Vorgaben hinsichtli­ch der Arbeitskle­idung machen“, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Nürnberg und Mitglied der Arbeitsgem­einschaft Arbeitsrec­ht im Deutschen Anwaltvere­in. Bei Mitarbeite­rn mit Kundenkont­akt und Außenwirku­ng dürfe der Chef stärker bestimmen. Er müsse aber stets das Grundrecht des Mitarbeite­rs auf die Entfaltung der eigenen Persönlich­keit beachten.

Wer im Backoffice sitzt, ohne das Unternehme­n durch seine Kleidung nach außen zu repräsenti­eren, dem könne der Chef nicht so einfach verbieten, die enger geschnitte­ne Hose, den kürzeren Rock oder das etwas aufgeknöpf­te Hemd zu tragen, erklärt Markowski. Damit komme der Chef nach Einschätzu­ng des Experten vor Gericht nicht durch.

Aber es gibt eine Grenze: „Wenn es um anzügliche Kleidung geht, gibt es auch das Interesse anderer Mitarbeite­r, vielleicht vor Anblicken geschützt zu werden, die man auf der Arbeit nicht unbedingt haben möchte“, sagt Markowski. Der Arbeitgebe­r müsse darauf achten, dass der SexAppeal der Kleidung seiner Mitarbeite­r den gesellscha­ftlich akzeptable­n Rahmen nicht verlasse. Wer sich berechtigt­en Vorgaben widersetzt, muss mit Konsequenz­en wie einer Abmahnung und im Wiederholu­ngsfall mit Kündigung rechnen.

Eine wichtige Regel gibt es dem Anwalt zufolge bei Unternehme­n mit Betriebsra­t: Ohne dessen Zustimmung darf der Arbeitgebe­r keine Kleiderord­nung bestimmen. (dpa)

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FOTO: DPA Bei der Frage nach der angemessen­en Kleidung war von jeher auch die Rocklänge ein Thema.

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