Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Landkreis Sigmaringen weitet sein Beratungsangebot aus
Ratsuchende können sich an das Landratsamt wenden und erhalten einen fachkundigen Ansprechpartner
KREIS SIGMARINGEN (sz) - Im Kreis Sigmaringen gibt es 128 Covid-19-Erkrankte (Stand 24. März). Drei Personen sind wieder genesen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes hervor.
Die von der Landesregierung erlassene Corona-Verordnung legt nun Verhaltensregeln fest, löst in der praktischen Umsetzung aber auch Fragen aus. Jeder Einzelne sei bestrebt, gute Lösungen zu finden, um unter Einhaltung der Verordnung seine Einrichtung, seinen Betrieb oder seine Dienstleistung weiterzuführen. Bei der Suche nach Lösungen steht von nun an der Fachbereich Recht und Ordnung des Landratsamtes in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Sigmaringen mit Rat zur
Verfügung. Ratsuchende können sich via E-Mail unter post.coronaverordnung@lrasig.de an das zentrale Postfach wenden. Von dort aus werden die Anfragen an den passenden Ansprechpartner weitergeleitet, welcher dem Fragestellenden dann mit Rat oder weiterführenden Informationen zur Verfügung steht, heißt es in der Pressemitteilung.
Landrätin Stefanie Bürkle beschreibt diesen neuen Service so: „So vielfältig die Auswirkungen der Corona-Pandemie in unserer Gesellschaft nun sind, so vielfältig sind die uns erreichenden Fragen. Das zentrale Postfach kommt dabei einem Lotsen gleich, der die Fragen an die richtige Stelle in unserem Haus weiterleitet. Sollten wir auf eine Frage im Haus keine Antwort finden, so versuchen wir den richtigen Ansprechpartner zu vermitteln.“
Neben dem Callcenter des Gesundheitsamtes, welches sich speziell um die gesundheitlichen Fragen wie der Ansteckung und dem Kontaktpersonenmanagement kümmert, wird das zentrale Postfach alle ordnungsrechtlichen Fragen abdecken.
Dies sind vor allem Fragen zum jetzt erlassenden Kontaktverbot, zur Schließung von Einrichtungen, zu zulässigen und nicht zulässigen Dienstleistungen und Handelsbetrieben sowie zu noch möglichen Zusammenkünften. Für Gewerbetreibende stehen alle relevanten Informationen unter www.wirtschaftsradar.net gebündelt zur Verfügung.
Für existenzielle Fragen und finanzielle Hilfen hat auch das Wirtschaftsministerium eine CoronaHotline eingerichtet. Diese ist unter 0800/402 00 88 von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr gebührenfrei zu erreichen und mit Experten zu vielen Wirtschaftsthemen besetzt.
Weiterhin ist das Callcenter des Gesundheitsamtes für alle gesundheitlichen Fragen täglich von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr unter 07571/102 64 66 zur erreichen. Das Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg ist von Montag bis Sonntag zwischen 9 und 18 Uhr unter der Nummer 0711/90 43 95 55 erreichbar.
Die Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Nummer 030/346 46 51 00 zu erreichen.