Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Neue Corona-Verordnung sorgt für Ärger
Betroffen sind auch Zahnärzte – FDP-Fraktionschef Rülke spricht von „Berufsverbot“
STUTTGART (lsw) - Vor den Osterfeiertagen hat die grün-schwarze Landesregierung die Corona-Verordnung ein weiteres Mal überarbeitet. Die Änderungen seien am Donnerstagabend vom Ministerrat beschlossen worden, hieß es in einer Pressemitteilung am Karfreitag in Stuttgart. In den neuen Änderungen wird Prostitution gänzlich verboten, in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen dürfen Neuankömmlinge für 14 Tage abgesondert und unter Quarantäne gestellt werden. Außerdem wurde das Betretungsverbot in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung sei, dass dort von keinem erhöhten Infektionsrisiko ausgegangen werde.
Ferner sind Behandlungen beim Zahnarzt – Oralchirurgie, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Kieferorthopädie – ab sofort nur bei akuten Erkrankungen oder im Notfall zulässig. Die FDP geht deswegen auf die Barrikaden.
„Die vierte Verordnung der Landesregierung bedeutet für Zahnärztinnen und Zahnärzte faktisch ab heute ein Berufsverbot in BadenWürttemberg“, erklärte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke am Karfreitag. Diese massive und bundesweit einmalige Einschränkung sei nicht mit der Landeszahnärztekammer abgestimmt.
Die Verordnung sei ein einmaliger Vertrauensbruch gegenüber den
Zahnärzten, und auch gegenüber dem Sozialausschuss, betonte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jochen Haußmann. Dass Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) in einer Telefonkonferenz mit dem Sozialausschuss am Donnerstag dazu nichts erwähnt habe, sei ein Affront gegen die Mitglieder des Landtags.
Landeszahnärztepräsident Torsten Tomppert fügte hinzu: „Die Zahnärzte sind trotz Corona-Krise für die Patientinnen und Patienten da und nehmen unsere Verantwortung, sie zahnärztlich zu behandeln, wahr.“Die nicht abgestimmte neue Verordnung sorge nun für eine böse Überraschung. Die Zahnärzteschaft frage sich bei der ungenauen Formulierung, ob es sich hierbei um ein Berufsverbot für Zahnärzte handele. In der überarbeiteten Fassung, die seit Karfreitag gilt, werden die Einschränkungen der zahnärztlichen Behandlung in Paragraf 6a geregelt.
Gesundheitsminister Lucha begründete die neue Fassung der Corona-Verordnung mit der dynamischen Lage der Pandemie. „Wir stellen die Verordnung permanent auf den Prüfstand und passen sie immer wieder an die aktuelle Lage an.“Gleichzeitig appellierte er noch einmal an die Bürger, weiterhin Abstand zu halten. „Wir sehen einen Silberstreif am Horizont. Die Kurve der Neuinfektionen flacht etwas ab, aber von Entwarnung kann noch keine Rede sein.“