Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Nach Gülle-Tod von Bäuerin muss Ehemann in Haft
Landgericht Augsburg verhängt mehr als 13 Jahre Gefängnis – Verteidigung empört über Schuldspruch
AUGSBURG (lby) - Vor mehr als eineinhalb Jahren erstickte eine Bäuerin in Nordschwaben an stinkender Schweinegülle. Der Ehemann der Frau geriet bereits wenige Stunden nach dem Tod ins Visier der Kripo, auch wenn der Landwirt seitdem immer wieder seine Unschuld beteuerte. Erfolglos beteuerte. Am Mittwoch wurde der Mann vom Landgericht Augsburg wegen Totschlags an seiner Partnerin zu 13 Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
Die Strafkammer war überzeugt, dass der 55 Jahre alte Angeklagte seiner Partnerin im September 2018 die Fäkalien irgendwie eingeflößt hat, bis die Frau keine Luft mehr bekam. Wie er das gemacht haben soll, konnten die Ermittler zwar nie genau klären, doch das ließ die Richter dennoch nicht zweifeln. „Für uns steht Ihre Täterschaft fest“, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne RiedelMitterwieser zu dem angeklagten Deutschen.
Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Ursprünglich war der Mann wegen Mordes angeklagt, doch schon der Staatsanwalt war in seinem Plädoyer davon abgerückt und hatte nur noch einen Totschlag gesehen. Entsprechend fiel dann auch das Urteil aus. Die Richter sahen eine spontane, keine geplante Tat.
Die drei Verteidiger hatten hingegen die gesamte Anklage als reine
Spekulation bezeichnet und einen Freispruch verlangt. Sie gaben vereinzelt bereits während der Urteilsverkündung deutliche Unmutsäußerungen von sich. Der Münchner Anwalt Peter Witting, Wahlverteidiger des beschuldigten Bauern, verließ nach wenigen Minuten während der Ausführungen der Richterin demonstrativ den Verhandlungssaal. „Das ist ja unglaublich“, sagte er später über das Urteil.
Die Verteidigung hatte zwar eingeräumt, dass das Paar keine gute Ehe geführt habe. Trotzdem erklärten die Rechtsanwälte, die 51 Jahre alte Frau sei vermutlich selbst auf dem Hof in Wallerstein (Landkreis Donau-Ries) in die Güllegrube gestiegen und dort verunglückt. Nach der
Unfalltheorie soll die Frau von der Leiter gefallen und sich beim Sturz verletzt haben, dann sei die Bäuerin in dem Güllebecken gelandet und habe die Jauche geschluckt.
Riedel-Mitterwieser nannte die Vorstellung „absurd“, dass das Opfer in der 28 Zentimeter tiefen Gülle eingetaucht und so umgekommen sein könnte. „Das mag glauben wer will, wir jedenfalls nicht“, betonte die Richterin.
Der Ehemann hatte vor dem Schuldspruch noch einmal betont, dass er unschuldig sei. „Ich erwarte einen Freispruch“, sagte er. Die Verteidigung will nun einen Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof stellen. „Man muss nicht alles hinnehmen“, sagte Verteidiger Witting.