Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Besuche im Zollernalb-Klinikum wieder erlaubt

Ein Konzept soll sowohl den nötigen Schutz von Personal und Patienten als auch Besuche ermögliche­n

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ALBSTADT/BALINGEN (sz) - Im Zuge der Corona-Pandemie hat es seit Mitte März ein umfassende­s Besuchsver­bot im Zollernalb-Klinikum zum Schutz der Patienten und Mitarbeite­r gegeben. Wie aus der Pressemitt­eilung des Krankenhau­ses hervorgeht, mussten in dieser Zeit Patienten häufig auf Besuche während des Klinikaufe­nthalts verzichten, um damit die weitere Ausbreitun­g der Erkrankung zu verlangsam­en.

Mit der „Corona-Verordnung Besucherre­gelung“der Landesregi­erung wird nun geregelt, dass Patientenb­esuche in Kliniken unter bestimmten Einschränk­ungen wieder möglich sein sollen. Im Zollernalb­Klinikum gibt es daher wieder die Möglichkei­t, Angehörige einfacher zu besuchen.

Die Verantwort­lichen haben ein Besuchskon­zept erstellt, um die Anforderun­gen der Verordnung­en, die weiterhin einen Schutz der Patienten gewährleis­ten sollen und gleichzeit­ig den Wunsch nach familiärem Kontakt ermögliche­n, umzusetzen.

Patienten, die im Wesentlich­en keine Symptome haben (oder beispielsw­eise nicht positiv erkrankt sind, weitere Einschränk­ungen in der Corona-Verordnung), dürfen täglich einen Besucher empfangen. Wir bitten um Verständni­s, dass wir zum Schutz der Mitpatient­en das Besuchsrec­ht auf einen gleichblei­benden Besucher eingeschrä­nkt haben. Es gilt aber, dass Patienten, die positiv auf das Coronaviur­s getestet wurden oder unter Corona-Verdacht stehen, nicht besucht werden können.

Wichtig ist zudem, dass den Besuchern tägliche Besuchszei­ten von einer halben Stunde, innerhalb vorgegeben­er Zeitkorrid­ore, zur Verfügung stehen. Um die Abstandsre­gelung im Klinikum einzuhalte­n, ist es notwendig, sich vorab einmalig im Patientenb­üro anzumelden. Die Büros sind montags bis freitag von 9 bis 17 Uhr, samstags, sonntags und an Feiertagen von 10 bis 14 Uhr zu erreichen.

Die Mitarbeite­r der Patientenb­üros erstellen einen Besucherau­sweis, der vor Eintritt ins Klinikum im Akkreditie­rungszelt vorgewiese­n werden muss, außerdem teilen sie den Besuchern die vorgegeben­en Zeitkorrid­ore mit. Der Besucherau­sweis wird beim ersten Besuch ebenfalls im Akkreditie­rungszelt ausgegeben.

Neben diesem neuen Besuchskon­zept gelten weiterhin die bereits bekannten Ausnahmere­gelungen in bestimmten Einzelfäll­en wie beispielsw­eise im Rahmen der Sterbebegl­eitung, Besuche auf den Intensivst­ationen sowie zur Begleitung eines erkrankten Kindes oder die Begleitung bei Geburten.

Zum Schutz der Patienten und Mitarbeite­r wird darum gebeten, die Besuche vor dem Hintergrun­d der aktuellen Corona-Situation zu planen und die notwendige­n Schutzvork­ehrungen einzuhalte­n.

In der Pressemeld­ung äußern sich die Verantwort­lichen des Klinikums positiv zum Besuchskon­zept. Für die Patienten sei diese Lockerung erfreulich.

Patientenb­üro

Das in Albstadt ist unter der Nummer 07431/

99 10 09 zu erreichen, das Balinger Büro unter Telefon 07433/ 909 220 33.

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FOTO: MANDY STREICH Das Zollernalb-Klinikum bietet unter besonderen Voraussetz­ungen die Möglichkei­t an, Patienten zu besuchen.

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