Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Besuche im Zollernalb-Klinikum wieder erlaubt
Ein Konzept soll sowohl den nötigen Schutz von Personal und Patienten als auch Besuche ermöglichen
ALBSTADT/BALINGEN (sz) - Im Zuge der Corona-Pandemie hat es seit Mitte März ein umfassendes Besuchsverbot im Zollernalb-Klinikum zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter gegeben. Wie aus der Pressemitteilung des Krankenhauses hervorgeht, mussten in dieser Zeit Patienten häufig auf Besuche während des Klinikaufenthalts verzichten, um damit die weitere Ausbreitung der Erkrankung zu verlangsamen.
Mit der „Corona-Verordnung Besucherregelung“der Landesregierung wird nun geregelt, dass Patientenbesuche in Kliniken unter bestimmten Einschränkungen wieder möglich sein sollen. Im ZollernalbKlinikum gibt es daher wieder die Möglichkeit, Angehörige einfacher zu besuchen.
Die Verantwortlichen haben ein Besuchskonzept erstellt, um die Anforderungen der Verordnungen, die weiterhin einen Schutz der Patienten gewährleisten sollen und gleichzeitig den Wunsch nach familiärem Kontakt ermöglichen, umzusetzen.
Patienten, die im Wesentlichen keine Symptome haben (oder beispielsweise nicht positiv erkrankt sind, weitere Einschränkungen in der Corona-Verordnung), dürfen täglich einen Besucher empfangen. Wir bitten um Verständnis, dass wir zum Schutz der Mitpatienten das Besuchsrecht auf einen gleichbleibenden Besucher eingeschränkt haben. Es gilt aber, dass Patienten, die positiv auf das Coronaviurs getestet wurden oder unter Corona-Verdacht stehen, nicht besucht werden können.
Wichtig ist zudem, dass den Besuchern tägliche Besuchszeiten von einer halben Stunde, innerhalb vorgegebener Zeitkorridore, zur Verfügung stehen. Um die Abstandsregelung im Klinikum einzuhalten, ist es notwendig, sich vorab einmalig im Patientenbüro anzumelden. Die Büros sind montags bis freitag von 9 bis 17 Uhr, samstags, sonntags und an Feiertagen von 10 bis 14 Uhr zu erreichen.
Die Mitarbeiter der Patientenbüros erstellen einen Besucherausweis, der vor Eintritt ins Klinikum im Akkreditierungszelt vorgewiesen werden muss, außerdem teilen sie den Besuchern die vorgegebenen Zeitkorridore mit. Der Besucherausweis wird beim ersten Besuch ebenfalls im Akkreditierungszelt ausgegeben.
Neben diesem neuen Besuchskonzept gelten weiterhin die bereits bekannten Ausnahmeregelungen in bestimmten Einzelfällen wie beispielsweise im Rahmen der Sterbebegleitung, Besuche auf den Intensivstationen sowie zur Begleitung eines erkrankten Kindes oder die Begleitung bei Geburten.
Zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter wird darum gebeten, die Besuche vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation zu planen und die notwendigen Schutzvorkehrungen einzuhalten.
In der Pressemeldung äußern sich die Verantwortlichen des Klinikums positiv zum Besuchskonzept. Für die Patienten sei diese Lockerung erfreulich.
Patientenbüro
Das in Albstadt ist unter der Nummer 07431/
99 10 09 zu erreichen, das Balinger Büro unter Telefon 07433/ 909 220 33.