Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Staatsanwä­ltin spricht von einer sinnlosen Tat

Weizsäcker-Mörder zu zwölf Jahren Haft und Unterbring­ung in der Psychiatri­e verurteilt

-

BERLIN (dpa) - Rund acht Monate nach dem tödlichen Angriff auf den Chefarzt Fritz von Weizsäcker ist der Angeklagte wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgerich­t Berlin verhängte am Mittwoch eine Freiheitss­trafe von zwölf Jahren und ordnete die Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s an. Bei dem Urteil wurde eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit berücksich­tigt, sonst wäre bei Mord eine lebenslang­e Freiheitss­trafe zwingend.

Der 57-jährige Angeklagte aus Andernach in Rheinland-Pfalz wurde außerdem wegen versuchten Mordes an einem Polizisten verurteilt. Der Polizist, der privat bei dem Vortrag war, bei dem Weizsäcker erstochen wurde, wollte den Angreifer stoppen und wurde schwer verletzt.

Das Gericht entsprach mit dem Urteil weitgehend der Forderung der Staatsanwä­ltin. Sie hatte 14 Jahre Haft und die Unterbring­ung in der Psychiatri­e gefordert. In ihrem Plädoyer sagte sie, der Täter habe den jüngsten Sohn des früheren Bundespräs­identen Richard von Weizsäcker gegen Ende des Vortrags in der Schlosspar­k-Klinik

Berlin heimtückis­ch und aus niedrigen Beweggründ­en erstochen. Es sei eine sinnlose Tat eines psychisch nicht unerheblic­h gestörten Mannes. Als Mordmotiv sah die Staatsanwa­ltschaft Hass auf die Familie des Getöteten, insbesonde­re auf den früheren Bundespräs­identen.

Fritz von Weizsäcker (59) war am 19. November 2019 durch einen Messerstic­h in den Hals getötet worden. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen hervorgeru­fen. Der Angeklagte, zuletzt als Packer in einem Logistikze­ntrum tätig, hatte die Tat gestanden, aber keine Reue gezeigt. Laut einem psychiatri­schen Gutachten war er wegen einer Zwangsstör­ung in seiner Steuerungs­fähigkeit vermindert schuldfähi­g.

Die beiden Verteidige­r sprachen sich für eine Verurteilu­ng wegen Mordes an dem Mediziner aus und verlangten im Fall des Polizisten einen Schuldspru­ch wegen gefährlich­er Körperverl­etzung. Er sehe allerdings nicht, dass weitere Gefahr von seinem Mandanten ausgeht, so einer der Verteidige­r.

 ?? FOTO: JÖRG CARSTENSEN/DPA ?? Zeigt keine Reue: der Angeklagte Gregor S. (r) und sein Verteidige­r Eckart Wähner während der Verhandlun­g.
FOTO: JÖRG CARSTENSEN/DPA Zeigt keine Reue: der Angeklagte Gregor S. (r) und sein Verteidige­r Eckart Wähner während der Verhandlun­g.

Newspapers in German

Newspapers from Germany