Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Balinger Handballer erhalten Bundesförd­ergelder

Die Regierung sieht finanziell­e Hilfen für Vereine vor – HBW profitiert vom Investitio­nspaket

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BALINGEN (sz) - „Mit einem 200 Millionen Euro umfassende­n Überbrücku­ngsprogram­m wollen wir die Sportverei­ne in Deutschlan­d unterstütz­en, denen seit März durch die Corona-Pandemie die Besucher weggebroch­en sind“, sagte der Parlamenta­rische Staatssekr­etär Thomas Bareiß in Berlin. Zugute komme ein Teil der Mittel auch dem Verein Handball Balingen-Weilstette­n (HBW). Der Wahlkreisa­bgeordnete befürworte laut Pressemeld­ung über die beschlosse­nen Bundesförd­ermittel für Sportverei­ne sowie zusätzlich 600 Millionen Euro für ein Sportstätt­en-Sanierungs­und Investitio­nsprogramm.

Die Hilfen sollen für die Monate von April bis Dezember gelten und den besonderen Rahmenbedi­ngungen im Sport Rechnung tragen. Die nicht rückzahlba­ren Zuschüsse richten sich vornehmlic­h an Sportverei­ne

im semiprofes­sionellen Wettbewerb der 1. und 2. Liga im Bereich der olympische­n und paralympis­chen Individual- und Mannschaft­ssportarte­n sowie an Vereine der 3. Fußball-Liga. Wegen möglicher „Geisterspi­ele“sind Sportverei­ne und Unternehme­n der 1. und 2. Bundesliga im Männerfußb­all ausgenomme­n. „Weiterhin haben wir ein nachhaltig­es Investitio­nspaket, von dem besonders der Breitenspo­rt profitiert, geschaffen“so der Wahlkreisa­bgeordnete weiter. Für das Programm zur Sanierung kommunaler Einrichtun­gen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur werden bis 2024 insgesamt 600 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Aufgrund des Sanierungs­bedarfs der kommunalen Infrastruk­tur werden somit zusätzlich­e Fördermitt­el bereitgest­ellt. „Gerade für das Aushängesc­hild unserer Region,

dem HBW Balingen-Weilstette­n ist das eine tolle Nachricht“, betont Bareiß.

Die Förderung ist nötig, da nachweisli­ch ein massiver Zuschauerr­ückgang im Vergleich zum Vorjahresz­eitraum bestehe. Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse wird auf höchstens 80 Prozent der bisherigen Ticketeinn­ahmen und maximal auf 800 000 Euro pro Sportorgan­isation für den gesamten Zeitraum begrenzt sein.

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