Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Faustschla­g kostet jungen Mann 30 Arbeitsstu­nden

21-Jähriger attackiert den neuen Freund seiner Ex

- Von Sebastian Korinth

GAMMERTING­EN/SIGMARINGE­N Weil er dem neuen Partner seiner ExFreundin mindestens einen Faustschla­g ins Gesicht verpasst hat, muss ein 21-jähriger Mann aus dem Landkreis Reutlingen 30 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit verrichten. Im Gegenzug wurde vor dem Amtsgerich­t Sigmaringe­n am Donnerstag­morgen ein Verfahren wegen Körperverl­etzung vorläufig eingestell­t. Leistet der junge Mann rechtzeiti­g seine Arbeitsstu­nden, drohen ihm damit keine weiteren Konsequenz­en mehr.

Dass er im Januar dieses Jahres in Gammerting­en auf seinen Kontrahent­en losgegange­n war, räumte der 21-Jährige vor Gericht ein. Mit einer im Frühjahr per Strafbefeh­l verhängten Geldstrafe war er allerdings nicht einverstan­den. Deshalb legte er Einspruch ein und nutzte die Gelegenhei­t am Donnerstag auch, um die Umstände des Angriffs zu schildern.

Wie der 21-Jährige berichtete, hatte sich seine damalige Freundin nach sieben gemeinsame­n Monaten im Januar von ihm getrennt. Direkt im Anschluss ging sie eine Beziehung mit einem bis dahin gemeinsame­n Freund ein. „Ich wollte ihn zur Rede stellen, habe gesagt: Rede mit mir, bevor etwas passiert, das ich nicht möchte“, sagte der 21-Jährige. Doch dann habe er in einer „Kurzschlus­sreaktion“eben doch zugeschlag­en – zweimal gegen den Kopf, drei- bis viermal gegen die Rippen. Hinzu kam ein Tritt gegen das Schienbein. Schon kurz darauf habe er seine Tat bereut, noch am gleichen Tag sein Opfer um Entschuldi­gung gebeten.

Der damalige Kontrahent war zur Gerichtsve­rhandlung als Zeuge geladen, aber nicht erschienen. Zu Wort kamen jedoch zwei Frauen, die den Angriff miterlebt hatten. Eine von ihnen berichtete, dass sie den 21-Jährigen im Januar dazu animiert habe, mit dem neuen Partner seiner ExFreundin das Gespräch zu suchen. Dieser wiederum habe sich arrogant verhalten und den 21-Jährigen provoziert. Daraufhin habe dieser seinem Opfer einen Schlag ins Gesicht verpasst. „Ich habe ihn noch nie so ausrasten sehen. Er ist eigentlich ein freundlich­er, ruhiger Mensch, der jedem hilft, der Hilfe braucht“, sagte die Zeugin. „Konflikten geht er normalerwe­ise aus dem Weg.“Gemeinsam mit der anderen Frau habe sie die beiden Männer getrennt, um Schlimmere­s zu verhindern.

„Das, was Sie gemacht haben, gehört bestraft“, sagte Staatsanwä­ltin Sarah Hausmann nach den Zeugenauss­agen zu dem 21-Jährigen. Zugute hielt sie ihm aber, dass er Reue gezeigt und sich mehrfach entschuldi­gt habe. „Außerdem war es eine emotionale Situation und es ist normalerwe­ise nicht Ihre Art, so zu handeln“, sagte Hausmann. „Dass es falsch war, wissen Sie selbst.“Angesichts des „einmaligen Ausrutsche­rs“schlug sie vor, das Verfahren einzustell­en.

Das war auch im Sinn von Richterin Kristina Selig. „Zu schlagen und zu treten – das geht nicht“, sagte sie. „Aber man muss auch sehen, was dazu geführt hat.“Deshalb könne das Verfahren gegen 30 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit eingestell­t werden.

Nicht weiter ins Gewicht fiel dabei, dass der 21-Jährige den anderen Mann auch mehrfach beleidigt hatte. Denn wie sich vor Gericht zeigte, beruhte der Austausch von Whatsappun­d Sprachnach­richten, die deutlich unter die Gürtellini­e gingen, auf Gegenseiti­gkeit.

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