Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Faustschlag kostet jungen Mann 30 Arbeitsstunden
21-Jähriger attackiert den neuen Freund seiner Ex
GAMMERTINGEN/SIGMARINGEN Weil er dem neuen Partner seiner ExFreundin mindestens einen Faustschlag ins Gesicht verpasst hat, muss ein 21-jähriger Mann aus dem Landkreis Reutlingen 30 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Im Gegenzug wurde vor dem Amtsgericht Sigmaringen am Donnerstagmorgen ein Verfahren wegen Körperverletzung vorläufig eingestellt. Leistet der junge Mann rechtzeitig seine Arbeitsstunden, drohen ihm damit keine weiteren Konsequenzen mehr.
Dass er im Januar dieses Jahres in Gammertingen auf seinen Kontrahenten losgegangen war, räumte der 21-Jährige vor Gericht ein. Mit einer im Frühjahr per Strafbefehl verhängten Geldstrafe war er allerdings nicht einverstanden. Deshalb legte er Einspruch ein und nutzte die Gelegenheit am Donnerstag auch, um die Umstände des Angriffs zu schildern.
Wie der 21-Jährige berichtete, hatte sich seine damalige Freundin nach sieben gemeinsamen Monaten im Januar von ihm getrennt. Direkt im Anschluss ging sie eine Beziehung mit einem bis dahin gemeinsamen Freund ein. „Ich wollte ihn zur Rede stellen, habe gesagt: Rede mit mir, bevor etwas passiert, das ich nicht möchte“, sagte der 21-Jährige. Doch dann habe er in einer „Kurzschlussreaktion“eben doch zugeschlagen – zweimal gegen den Kopf, drei- bis viermal gegen die Rippen. Hinzu kam ein Tritt gegen das Schienbein. Schon kurz darauf habe er seine Tat bereut, noch am gleichen Tag sein Opfer um Entschuldigung gebeten.
Der damalige Kontrahent war zur Gerichtsverhandlung als Zeuge geladen, aber nicht erschienen. Zu Wort kamen jedoch zwei Frauen, die den Angriff miterlebt hatten. Eine von ihnen berichtete, dass sie den 21-Jährigen im Januar dazu animiert habe, mit dem neuen Partner seiner ExFreundin das Gespräch zu suchen. Dieser wiederum habe sich arrogant verhalten und den 21-Jährigen provoziert. Daraufhin habe dieser seinem Opfer einen Schlag ins Gesicht verpasst. „Ich habe ihn noch nie so ausrasten sehen. Er ist eigentlich ein freundlicher, ruhiger Mensch, der jedem hilft, der Hilfe braucht“, sagte die Zeugin. „Konflikten geht er normalerweise aus dem Weg.“Gemeinsam mit der anderen Frau habe sie die beiden Männer getrennt, um Schlimmeres zu verhindern.
„Das, was Sie gemacht haben, gehört bestraft“, sagte Staatsanwältin Sarah Hausmann nach den Zeugenaussagen zu dem 21-Jährigen. Zugute hielt sie ihm aber, dass er Reue gezeigt und sich mehrfach entschuldigt habe. „Außerdem war es eine emotionale Situation und es ist normalerweise nicht Ihre Art, so zu handeln“, sagte Hausmann. „Dass es falsch war, wissen Sie selbst.“Angesichts des „einmaligen Ausrutschers“schlug sie vor, das Verfahren einzustellen.
Das war auch im Sinn von Richterin Kristina Selig. „Zu schlagen und zu treten – das geht nicht“, sagte sie. „Aber man muss auch sehen, was dazu geführt hat.“Deshalb könne das Verfahren gegen 30 Stunden gemeinnützige Arbeit eingestellt werden.
Nicht weiter ins Gewicht fiel dabei, dass der 21-Jährige den anderen Mann auch mehrfach beleidigt hatte. Denn wie sich vor Gericht zeigte, beruhte der Austausch von Whatsappund Sprachnachrichten, die deutlich unter die Gürtellinie gingen, auf Gegenseitigkeit.