Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
20 neue Bauplätze in Stetten am kalten Markt
Bauherren sollen ein großes Maß an Gestaltungsfreiheit erhalten
STETTEN AM KALTEN MARKT - In seiner Junisitzung hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Im unteren Brühl“samt dazugehörender Satzung aufgestellt und ein beschleunigtes Verfahren beschlossen. Der Beschluss beinhaltet außerdem, die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen. Das ermögliche jedermann, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich dazu zu äußern, so Bürgermeister Maik Lehn. Auch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sollen frühzeitig eingebunden und zur Stellungnahme aufgefordert werden.
Der Bürgermeister hatte im Vorfeld erläutert, dass nach wie vor hoher Bedarf an Wohnbaugrundstücken bestehe. Deshalb ist es Ziel, mit der Erweiterung des genannten Plans einen weiteren Bauabschnitt zu realisieren und die bisher als Wiese genutzten Flächen innerhalb des Wohngebiets „einer sinnvollen Planung zuzuführen“. Bevor neue Baugebiete an Ortsrändern ausgewiesen werden, müssen zuerst die innerörtlichen brachliegenden Grundstücke bebaut werden. „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, brachte es Lehn auf den Punkt.
In der Sitzung war der Architekt und Städteplaner Clemens Künster anwesend, der den Räten seinen Plan für die städtebauliche Konzeption darlegte. Das Gebiet im südöstlichen Bereich von Stetten beträgt knapp zwei Hektar und soll von der Freiherr-Joachim-Straße in OstWest-Richtung erschlossen werden. Durch die Begradigung und der Topografie angepassten Freiherr-Joachim-Straße können die beidseitig der Straße liegenden Flurstücke neu eingeteilt werden, sodass kleinere und regelmäßigere Grundstückszuschnitte
entstehen. Insgesamt sind auf dem Areal 20 Baugrundstücke mit einer durchschnittlichen Größe von rund 700 Quadratmetern geplant. In einem Teilbereich ist die Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen, in Richtung Südwesten soll eine dichtere Bebauung mit Mehrfamilienhäusern mehr Wohnraum schaffen. „Damit kann dem hohen Bedarf an Baugrundstücken und Wohnungen in geeigneter Weise Rechnung getragen werden“, sagte Lehn. Bei der Diskussion um die Ausgestaltung des Bebauungsplans waren sich sowohl Rat und Verwaltung als auch der Stadtplaner einig, „eine robuste Stadtplanung mit klaren Vorgaben“zu benötigen, aber den Bauherren ein großes Maß an Gestaltungsfreiheit einzuräumen.
Lehn erinnerte an die in der Vergangenheit üblicherweise enggestrickten Bebauungsplansatzungen. Durch die darin enthaltenen vielen Einschränkungen kam es immer wieder zu Befreiungsanträgen von Bauherren. „Ich bin kein Freund von ständigen Befreiungen“, machte der Bürgermeister klar. Bestimmte „No-Gos“soll es jedoch geben. So sollen Stein- und Schottergärten von vorneherein nicht erlaubt werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen zur artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung bis Freitag, 7. August, im Rathaus Stetten am kalten Markt, Zimmer 3, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit kann jedermann, sowohl mündlich als auch schriftlich, mit Angabe der Anschrift seine Stellungnahmen abgeben, diese werden dann geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt.