Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Winterlingen erhöht Hundesteuer
WINTERLINGEN (gaug) - In Winterlingen wird zum kommenden Jahr die Hundesteuer erhöht. Der entsprechenden Satzung stimmte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zu. Für einen Hund werden demnach künftig 84 Euro fällig, für jeden weiteren Hund 168 Euro. Nach Vorlage eines sogenannten Hundeführerscheins, zum Beispiel nach einer Begleit- oder Gebrauchshundeprüfung, können diese Sätze auf die Hälfte reduziert werden. Von der Steuer befreit sind nach einem entsprechenden Antrag diejenigen Tiere, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder anderweitig hilfsbedürftiger Menschen dienen. Auch für Rettungshunde oder Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden außerhalb von bebauten Ortsteilen gehalten werden, wird auf Antrag eine solche Befreiung gewährt. Für Diskussionen hatte die Steuerfestsetzung für potenziell gefährliche Hunde auf 1500 Euro pro Jahr gesorgt. Bürgermeister Michael Maier legte nun Wert auf die Feststellung, dass durch die Vorlage eines sogenannten Wesenstests nachgewiesen werden kann, dass keine Eigenschaft als gefährlicher Hund beziehungsweise Kampfhund besteht. Dann gelte der gleiche Steuersatz wie für alle anderen Hunde. Maier informierte den Rat darüber, dass in der Gemeinde aktuell zwei Hunde gemeldet sind, die als potenziell gefährlich hätten gelten können. Für diese lägen inzwischen aber bestandene Wesenstests vor.