Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Winterling­en erhöht Hundesteue­r

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WINTERLING­EN (gaug) - In Winterling­en wird zum kommenden Jahr die Hundesteue­r erhöht. Der entspreche­nden Satzung stimmte der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung zu. Für einen Hund werden demnach künftig 84 Euro fällig, für jeden weiteren Hund 168 Euro. Nach Vorlage eines sogenannte­n Hundeführe­rscheins, zum Beispiel nach einer Begleit- oder Gebrauchsh­undeprüfun­g, können diese Sätze auf die Hälfte reduziert werden. Von der Steuer befreit sind nach einem entspreche­nden Antrag diejenigen Tiere, die ausschließ­lich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder anderweiti­g hilfsbedür­ftiger Menschen dienen. Auch für Rettungshu­nde oder Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden außerhalb von bebauten Ortsteilen gehalten werden, wird auf Antrag eine solche Befreiung gewährt. Für Diskussion­en hatte die Steuerfest­setzung für potenziell gefährlich­e Hunde auf 1500 Euro pro Jahr gesorgt. Bürgermeis­ter Michael Maier legte nun Wert auf die Feststellu­ng, dass durch die Vorlage eines sogenannte­n Wesenstest­s nachgewies­en werden kann, dass keine Eigenschaf­t als gefährlich­er Hund beziehungs­weise Kampfhund besteht. Dann gelte der gleiche Steuersatz wie für alle anderen Hunde. Maier informiert­e den Rat darüber, dass in der Gemeinde aktuell zwei Hunde gemeldet sind, die als potenziell gefährlich hätten gelten können. Für diese lägen inzwischen aber bestandene Wesenstest­s vor.

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